Full text : Obrigkeit und Untertanen

Die  Saarbrücker  Regierung  erkannte  sofort  die  veränderte  Argumentationsführung,
und  im  Grunde  war  sie  völlig  einverstanden  mit  dem  Vorwurf  der  Köllertaler,
schließlich  war  ihr  von  Anfang  an  das  eigenmächtige  Vorgehen  von  Botzheims  ein
Dom  im  Auge  gewesen1'4.  Wenn  sie  auch  offen  zugab,  daß  die  Köllertaler  Beschwerdeschrift
  ein  und  andere  erhebliche  Puncte  in  sich  hält,  so  konnte  sie  doch
nicht  davon  absehen,  daß  das  Memorial  sonsten  aber  mit  vielen  harten  und  ohnziemlichen
  Expressionen  angefüllet  ist;  daher  blieben  die  Regierungsräte  dabei  und  gaben
den  Köllertalem  ihr  Memorial  mit  dem  Bedeuten  zurück,  es  auf  eine  glimpflichere
und  sonst  mehr  ordnungsgemäße  Weise  von  einem  geschickteren  Schriftsteller  und
allenfalls  von  einem  ordentlichen  Advocaten  einrichten  zu  laßen'15.
Die  Regierung  wartete  nun,  daß  die  Köllertaler  ihre  Beschwerdeschrift  übergaben,
damit  man  sie  mit  einem  Begleitschreiben  versehen  konnte.  Aber  die  Zeit  verging
und  die  Köllertaler  meldeten  sich  nicht,  so  daß  die  Regierungsräte  Zweifel  bekamen,
ob  nicht  einige  Deputirte  ohne  unser  Vorwißen  damit  und  zwar  in  eben  der  Form  alß
uns  solche  (...)  übergeben  gewesen,  nach  Usingen  abgegangen;  sicherheitshalber
benachrichtigte  man  die  Usinger  Zentrale,  zumal  man  vom  Oberforstamt  erfahren
hatte,  daß  auch  die  Ottweiler  Unterthanen  ein  und  andere  von  dergleichen  Gravaminibus
  angebracht  und  mit  den  Cöllerthalern  zu  correspondiren  scheinen;  die  Saarbrücker
  Regierung  befürchtete  konkret,  daß  die  Köllertaler  einen  sinistren  Bericht
bei  der  Fürstin  einreichen  würden,  wonach  man  sie  etwa  nicht  genugsam  anhören
oder  zu  Abthuung  ihrer  Beschwehrungen  nicht  das  Nötige  tun  würde* 176.  Die  Befürchtung
  war  allerdings  ungegründet,  eine  weitere  Reise  der  Köllertaler  nach  Usingen
war  gar  nicht  vonnöten,  weil  die  Fürstin  mittlerweile  ein  zweites  Mal  nach  Saarbrücken
  gekommen  war,  wozu  sie  nicht  zuletzt  auch  der  Protest  der  beiden  Städte
Saarbrücken  und  St.  Johann  veranlaßt  hatte177.  Die  Köllertaler  hielten  sich  ganz  an  die
Anweisung  der  Saarbrücker  Regiemng  und  übergaben  ihr  im  Mai  1731  das  erbetene
Memorial,  das  sie  zwar  weiterhin  von  dem  anonym  gebliebenen  ungeübten  Scribenten
  verfassen,  aber  insgesamt  doch  etwas  abändem  ließen178.

Resolution  nötige  'Diskretion'  zu  gebrauchen  (LA  SB  22/3434,  fol.23f.,  zu  P.5).
4  Vgl.  die  Saarbrücker  Regierungsakte  v.  31.Januar  1731:  LA  SB  22/3434,  foi.23f.
!75  Vgl.  die  offizielle  Resolution  der  Saarbrücker  Regierung  v.  31.Januar  1731:  LA  SB  22/3434,  fol,24v.
176  Schreiben  der  Saarbrücker  Regierung  an  die  Usinger  Regierung,  Saarbrücken  12.Februar  1731:
LA  SB  22/3434,  fol.25;  vgl.  zu  dem  in  der  Tat  gleichzeitig  kurz  aufflammenden  Protest  der  Ottweiler
Gemeinden  das  Schreiben  des  idsteinischen  Jägermeisters  von  Hayn  vom  30.Januar  1731:  LA  SB
22/2306,  S.49-54.
177  Vgl.  den  ersten  Entwurf  einer  Petition  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann  vom  Mai  1731
(o.T.):  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  153,  unpag.,  wo  bereits  die  Anwesenheit  der  Fürstin  erwähnt  ist;
zum  städtischen  Protest  vgl,  weiter  unten  im  Text.
178  Auch  dieses  Memorial  liegt  uns  nicht  im  Original  vor,  wir  können  es  nur  rekonstruieren  aus  dem
Gutachten  der  Saarbrücker  Regierung  v.  25.Mai  1731:  LA  SB  22/3434,  fol.27-30  (zit.27r.).
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