Die Saarbrücker Regierung erkannte sofort die veränderte Argumentationsführung,
und im Grunde war sie völlig einverstanden mit dem Vorwurf der Köllertaler,
schließlich war ihr von Anfang an das eigenmächtige Vorgehen von Botzheims ein
Dom im Auge gewesen1'4. Wenn sie auch offen zugab, daß die Köllertaler Beschwerdeschrift
ein und andere erhebliche Puncte in sich hält, so konnte sie doch
nicht davon absehen, daß das Memorial sonsten aber mit vielen harten und ohnziemlichen
Expressionen angefüllet ist; daher blieben die Regierungsräte dabei und gaben
den Köllertalem ihr Memorial mit dem Bedeuten zurück, es auf eine glimpflichere
und sonst mehr ordnungsgemäße Weise von einem geschickteren Schriftsteller und
allenfalls von einem ordentlichen Advocaten einrichten zu laßen'15.
Die Regierung wartete nun, daß die Köllertaler ihre Beschwerdeschrift übergaben,
damit man sie mit einem Begleitschreiben versehen konnte. Aber die Zeit verging
und die Köllertaler meldeten sich nicht, so daß die Regierungsräte Zweifel bekamen,
ob nicht einige Deputirte ohne unser Vorwißen damit und zwar in eben der Form alß
uns solche (...) übergeben gewesen, nach Usingen abgegangen; sicherheitshalber
benachrichtigte man die Usinger Zentrale, zumal man vom Oberforstamt erfahren
hatte, daß auch die Ottweiler Unterthanen ein und andere von dergleichen Gravaminibus
angebracht und mit den Cöllerthalern zu correspondiren scheinen; die Saarbrücker
Regierung befürchtete konkret, daß die Köllertaler einen sinistren Bericht
bei der Fürstin einreichen würden, wonach man sie etwa nicht genugsam anhören
oder zu Abthuung ihrer Beschwehrungen nicht das Nötige tun würde* 176. Die Befürchtung
war allerdings ungegründet, eine weitere Reise der Köllertaler nach Usingen
war gar nicht vonnöten, weil die Fürstin mittlerweile ein zweites Mal nach Saarbrücken
gekommen war, wozu sie nicht zuletzt auch der Protest der beiden Städte
Saarbrücken und St. Johann veranlaßt hatte177. Die Köllertaler hielten sich ganz an die
Anweisung der Saarbrücker Regiemng und übergaben ihr im Mai 1731 das erbetene
Memorial, das sie zwar weiterhin von dem anonym gebliebenen ungeübten Scribenten
verfassen, aber insgesamt doch etwas abändem ließen178.
Resolution nötige 'Diskretion' zu gebrauchen (LA SB 22/3434, fol.23f., zu P.5).
4 Vgl. die Saarbrücker Regierungsakte v. 31.Januar 1731: LA SB 22/3434, foi.23f.
!75 Vgl. die offizielle Resolution der Saarbrücker Regierung v. 31.Januar 1731: LA SB 22/3434, fol,24v.
176 Schreiben der Saarbrücker Regierung an die Usinger Regierung, Saarbrücken 12.Februar 1731:
LA SB 22/3434, fol.25; vgl. zu dem in der Tat gleichzeitig kurz aufflammenden Protest der Ottweiler
Gemeinden das Schreiben des idsteinischen Jägermeisters von Hayn vom 30.Januar 1731: LA SB
22/2306, S.49-54.
177 Vgl. den ersten Entwurf einer Petition der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann vom Mai 1731
(o.T.): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 153, unpag., wo bereits die Anwesenheit der Fürstin erwähnt ist;
zum städtischen Protest vgl, weiter unten im Text.
178 Auch dieses Memorial liegt uns nicht im Original vor, wir können es nur rekonstruieren aus dem
Gutachten der Saarbrücker Regierung v. 25.Mai 1731: LA SB 22/3434, fol.27-30 (zit.27r.).
130