Full text : Obrigkeit und Untertanen

verbanden,  dadurch  die  große  Freiheit  zu  erlangen  -  die  'Freiheit'  nämlich,  als
unterthänigst-treugehorsambste  Untertanen  ihrer  neuen  Herrschaft  zu  ersterben'45.
Durch  ihr  besonders  diskussionsfreudiges  Verhalten  und  nicht  zuletzt  durch  ihr
eigenmächtiges  Vorgehen  an  der  Saarbrücker  Regierung  vorbei  setzten  die  Köllertaler
  Bauern  die  Usmger  Herrschaft  unter  erheblichen  Handlungsdruck.  Mittlerweile
  waren  auch  aus  allen  sechs  Meiereien  der  Herrschaft  Ottweiler  Klagen  über
das  Forst-,  Steuer-  und  Admodiationswesen  laut  geworden* 146.  Jetzt  stand  das  gesamte
Fürstentum  (mit  Ausnahme  des  Außenpostens  der  gemeinschaftlich  verwalteten
Grafschaft  Saarwerden)  im  Konflikt  mit  der  neuen  Herrschaft.  In  Usingen  mußte
man  schleunigst  reagieren,  um  schlimmeres  zu  verhüten.  Als  die  Fürstin  von  dem
Proteststurm  erfuhr,  erteilte  sie  sogleich  dem  Jugenheimer  Amtmann  Schmoll  und
dem  Usmger  Rentmeister  Henke  eine  weitere  Instruktion,  noch  gründlicher  als  zuvor
in  Erfahrung  zu  bringen,  was  alles  dem  fürstlichen  Hause  in  Nassau-Saarbrücken
zum  Nachteil  gereiche;  aus  dieser  Nebeninstruktion  entstand  -  wie  wir  gehört  haben  -
der  Bericht  des  Jugenheimer  Amtmanns  mit  seinen  zukunftsweisenden  Reformvorschlägen147.
  Gleichzeitig  trug  die  Fürstin  ihren  Regierungsräten  auf,  die  nassausaarbrückischen
  Beschwerden  so  schnell  wie  möglich  selbst  zu  begutachten,  ohne
Vorab-Voten  aus  Saarbrücken  einzuholen,  wie  es  eigentlich  vorgesehen,  aber  von
der  Zeit  her  nicht  mehr  möglich  war.  Schon  in  der  ersten  Maiwoche,  also  gut  zwei
Wochen  nach  Übergabe  der  Köllertaler  Petition,  waren  alle  Gutachten  der  Usinger
Regierungsräte  fertig148.  Und  wieder  eine  Woche  später,  am  15,Mai  1730  erließ
Charlotte  Amalie  die  offizielle  Resolution  auf  die  Beschwerden  der  Untertanen  aus
der  Grafschaft  Saarbrücken  und  der  Herrschaft  Ottweiler149.  Dabei  nahm  sie  der
Einfachheit  halber  Bezug  auf  die  umfangreiche  'Gravatorialschriff  der  Köllertaler
und  Helmstätter  Gemeinden,  weil  dadurch  alle  übrigen  Klagen  der  Landgemeinden
abgedeckt  waren.  Die  Antwort  der  Fürstin  fiel  im  großen  und  ganzen  konzessiv  aus:
Das  kleinere  Holz  zum  Brennen  und  Umzäunen  der  Güter  sowie  dasjenige  für
Dachlatten,  Besenreiser,  Kochlöffel  usw.  sollte  den  Untertanen  generell  weiterhin
gratis  verabreicht,  die  Benutzung  der  Rodtbüsche  ebenfalls  weiter  gestattet  und  die
Viehweide  nicht  allzustark  eingeschränkt  werden;  die  Gemeinden  mit  eigenem  Wald
sollten  weiter  ihr  Bauholz  sowie  das  Holz  für  ihre  Wagen  und  Pflüge  kostenlos
erhalten.  Aber  auch  jetzt  konnte  und  wollte  die  Vormünderin  nicht  von  ihrem  absolutistischen
  Grundsatz  abgehen:  Alle  Waldnutzungsrechte  -  die  Beholzigung,  die
Rodtheckenwirtschaft  und  die  Viehweide  -  verblieben,  gleichwie,  ob  sie  im  herrl4i

  Vgl  die  Schlußpassage  der  Petition  d.  Köllertaler  Gemeinden  v.  13.April  1730:  LA  SB  22/2309,  S.81-104
  (zit.  S.101  u.  103).
146  Vgl.  die  Usinger  Regierungsresolution  v.15.Mai  1730:  LA  SB  22/2309,  S.57-63.
147  Vgl.  die  Nebeninstruktion  der  Fürstin  an  Schmoll  u.  Henke  in  der  Einleitung  des  Schmoll-Berichts  v.
4.Mai  1731:  LA  SB  22/2461,  fol.  1  ff.
I4K  Vgl.  die  Voten  der  Usinger  Regierungsräte  in:  LA  SB  22/2309,  S.105ff.
I4y  Zum  Folgenden  die  Usinger  Regierungsresolution  v.  15.Mai  1730:  LA  SB  22/2309,  S.57-63.

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