Ruin]iS. Auch bei der Einschränkung bzw. dem gänzlichen Verbot der so lebenswichtigen
Viehweide behaupteten die Köllertaler, daß dies auß purer Eygenmächtigkeit
und Passion des Oberforstmeisters geschehe und auf nichts anderes als auf
weitere Straf- und Forstgebühren hinauslaufe, gleichwie, ob es Recht oder Unrecht
sei139. Mit dem Vorwurf des Eigennutzes hatten die Köllertaler einen empfindlichen
Nerv getroffen, denn der 'Eigennutz' war "in der ständischen Gesellschaft der
verbreiteste Negativbegriff sozialen Verhaltens"140.
Die Köllertaler beschwerten sich jetzt aber nicht mehr allein über die ihnen entzogenen
Waldnutzungsrechte, sondern fügten gänzlich neue, bislang noch von keiner
Landgemeinde vorgebrachte Gegenstände hinzu, die das Admodiationswesen, d.h.
die staatliche Verpachtung des Tabak-, Wein-, Branntwein- und Salzverkaufs, und
einige Abgaben wie das Kreuzergeld, die Kanzleigebühren und den Leibschaft
betrafen; in diesem Zusammenhang wiesen sie auch die Erhöhung der Schweinesteuer
und die Neueinführung des Geißengeldes zurück141. Von ganz besonderem Interesse
war schließlich noch ihr Protest gegen die vielen Advokaten auf der Saarbrücker
Regierung, derer sich die Untertanen nun - natürlich gegen Entrichtung einer Gebühr
- bedienen mußten, statt wie zuvor ihre Anliegen mündlich vortragen zu dürfen142.
Ohnehin fanden die Köllertaler, daß die Rechtsprechung sehr lang hmausgezögert
werde, weil sie sich mit ihren Klagschriften jedesmal zuerst an die Saarbrücker
Regierung als gutachtende Behörde wenden müßten, die dann zwar an die Sporteln
und Strafgelder denke, nicht jedoch an die Beförderung der Justiz143 144. Dieser Widerstand
gegen die reformabsolutistische Verrechtlichungspolitik, den Eckpfeiler der
vormundschaftlichen Rationalisierungsinitiative, veranlaßte den Usinger Regierungsrat
Bode, sich nach dem Verfasser der ganzen Schrift zu erkundigen, die seiner
Ansicht nach einen spiritum rebellionis in sich hat'M. Das war natürlich übertrieben,
von einem Rebellionsgeist waren die Köllertaler weit entfernt, sie hatten lediglich,
wie sie sagten, einige Wahrheitspuncte[n] aufgeföhrt; wie wenig ihnen an einer
Rebellion gelegen war, demonstrierten sie am Ende ihrer außergewöhnlichen
'Gravatorialschriff, wenn sie nach einem langen wörtlichen Zitat aus der Bibel die
Bitte um Beibehaltung ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten mit dem Wunsch
1J* Vgl. P.l 1 der Petition d. Köllertaler Gemeinden v. 13.April 1730: LA SB 22/2309, S.81-104 (zit.
S.88f.).
IW Vgl. zur Vieweide P. 14, ebd. (zit.S.91) u. P. 15.
14,1 Schulze, Gemeinwohl, S.14
141 Vgl. die Punkte 18-26 (mit Ausnahme v. 25) der Petition d. Köllertaler Gemeinden v. 13.April 1730:
LA SB 22/2309, S.81-104.
143 Vgl. P.25 ebd.; s.a. das undat. Gutachten d. Saarbrücker Regierung, woraus hervorgeht, daß bislang
wirklich keine Advokaten hier bekannt waren: LA SB 22/3434, fol.löf.
143 Vgl. P.3 der Petition d. Köllertaler Gemeinden v. 13.April 1730: LA SB 22/2309, S.81-104.
144 Gutachten des Usinger Regierungsrats v. Bode v. 6.Mai 1730: LA SB 22/2309, S. 107.
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