Full text : Obrigkeit und Untertanen

Waldweide  und  der  Rodtheckenbewirtschaftung134,  Wenn  damit  die  einzelnen,  den
Wald  betreffenden  Klagepunkte  der  Köllertaler  'Gravatorialschriff  in  ihrer  Qualität
auch  identisch  waren  mit  jenen  der  übrigen  ländlichen  Sammelpetitionen,  so  läßt  sich
doch  ein  Unterschied  in  der  Argumentationsweise  erkennen:  Die  Köllertaler  lehnten
die  jeweiligen  Forstartikel  nicht  mehr  wie  die  übrigen  Landgemeinden  nur  deswegen
ab,  weil  es  sich  um  zusätzliche  Belastungen  handelte;  die  Köllertaler  oder  besser
gesagt  der  anonym  gebliebene  Verfasser  dieser  Petition  erkannte  vielmehr  die
willkürliche  Handhabung  der  einzelnen  Bestimmungen  durch  den  Saarbrücker
Oberforstmeister  und  warf  daher  von  Botzheim  eigenmächtiges  und  schlimmer  noch
eigennütziges  Verhalten  vor,  das  auch  nicht  im  Interesse  der  Herrschaft  sein  konnte,
deren  Hauptziel  doch  m  der  Förderung  des  Gemeinwohls  zu  bestehen  habe135.  Wenn
sich  die  Köllertaler  etwa  über  die  verbotenen  Holztage  beschwerten,  dann  nicht  nur
weil  es  sich  um  eine  höchstschädliche  Neuerung  handelte,  sondern  auch,  weil  sie  die
ungerechte  Praxis  erkannt  hatten,  daß  von  Botzheim  einigen  Untertanen,  die  für  ihn
Dienste  geleistet  hatten,  erlaubte,  an  jenen  verbotenen  Holztagen  in  den  Wald  zu
fahren  und  für  sich  Holz  zu  holen;  für  die  Köllertaler  war  dies  Beweis  genug,  daß
alles  nur  auf  Accidentien  oder  dergleichen  gerichtet  seye  und  man  mehr  nach  Gunst
alß  das  allgemeine  Aufkommen  der  armen  Leuthen  seheXib.  Der  wichtigste
Beschwerdepunkt  oder,  wie  der  Usinger  Regierungsrat  Bode  später  meinte,  der
Haupt-Punct,  worüber  alle  übrige  Beschwerung  vornehmlich  entstanden'11,  stellte
das  Zaunholz  dar,  das  -  wie  wir  gehört  haben  -  von  besonderer  Brisanz  war,  weil  es
das  herrschaftliche  Jagdinteresse  berührte.  Auch  in  diesem  Fall  genügte  es  den
Köllertalem  nicht,  gegen  die  bei  hoher  Strafandrohung  vom  Oberforstmeister  geforderte
  und  bislang  gänzlich  unbekannte  teure  Bezahlung  des  Zaunholzes  vorzugehen.
  Sie  appellierten  vielmehr  an  das  Verantwortungsbewußtsein  der  Herrschaft,
die  doch  nicht  mit  ansehen  könne,  wie  die  frische  Saat,  die  Früchte  oder  die
Gartengewächse  in  den  nicht  umzäunten  Äckern,  Wiesen  und  Feldern  der  Untertanen
durch  das  viele  Wild  verdorben  würden,  nur  weil  ein  großes  Wildgehege  erhalten
werden  müsse;  ja  die  Herrschaft  selbst  werde  darunter  leiden,  weil  durch  die  allgemeine
  Verwüstung  der  unbezäunten  Güter  der  herrschaftliche  Zehnt  von  allen
Früchten  stark  geschwächt  werde  -  dies  bey  dem  Licht  der  lieben  Wahrheit  betrachtet,
  so  die  Köllertaler  an  die  Adresse  der  Herrschaft,  heiße  schlecht  haußgehalten\
und  wenn  man  an  die  vielen  Geldstrafen  denke,  die  von  Botzheim  ihnen  aufbürden,
dann  erkenne  man  den  großen  Eygennutz  und  der  armen  Unterthanen  gewaltthätigen

154  Vgl.  die  Punkte  5-18  d.  Petition  d.  Köllertaler  Gemeinden  v.  13.April  1730:  LA  SB  22/2309,  S.8I-104.

155  Allgem.  zur  Bedeutung  der  Werte  'Gemeinwohl'  und  'Eigennutz'  in  der  ständischen  Gesellschaft  vgl.
Schulze,  Gemeinnutz.
156  Vgl.  die  Punkte  6-8  der  Petition  d.  Köllertaler  Gemeinden  v.  13.April  1730:  LA  SB  22/2309,  S.81-104,
  die  sich  mit  den  Holztagen  beschäftigten  (zit.  S.85f.).
137  Gutachten  des  Usinger  Regierungsrats  v.  Bode  v.  6.Mai  1730:  LA  SB  22/2309,  S.  109.

121
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.