er, daß die ganze Grafschaft außgegeben wird, alß ob sie ein ungeschlachtes kaltes
Land habe, darin nicht allezeit Früchten wachsen, sondern die Rottbüsche müßten
gehalten werden, wodurch aber vieles nützliche und im besten Wachsthum stehende
Gehöltz consumirt und jeweilen schöne Bäume durch das Feuer verdorben werden;
in der Herrschaft Ottweiler meinte er schließlich, sei es noch rauer alß im SaarbrückischeF2.
Schmoll hatte völlig richtig beobachet: In der Herrschaft Ottweiler,
wo der Hochwald im Vergleich zum Gebiet der Grafschaft Saarbrücken wesentlich
weniger verbreitet war, bedeckten die Rodthecken fast ein Viertel der einzelnen
Gememdebänne, während im gesamten Fürstentum etwa 2% der Landesfläche und
5% der Waldfläche aus Rodtland bestand* 63. Worum handelte es sich bei den Rödern,
Rodthecken oder Rodtbüschen? Die Rodtheckenwirtschaft war eine extensive
Bodenbewirtschaftung des Niederwaldes. Die Gemeinden oder die einzelnen Dorfgenossen
rodeten einen mit Sträuchem und Hecken bewachsenen Walddistrikt, indem
sie alles Holz niederhauten und auf der Stelle verbrannten, um den Boden mit der
Asche zu düngen; das auf diese Weise gewonnene Ackerland wurde dann unter die
einzelnen Gemeindemitglieder verteilt und nur ein einziges Mal bestellt, weil bereits
im nächsten Jahr die Ertragsfähigkeit der Böden erschöpft war; nachdem man die
Ernte eingebracht hatte, ließ man das Land brach liegen und nutzte es als gemeinsame
Weide für das Vieh mit Ausnahme der Schafen und Geißen. Da die
Wurzelstöcke nicht ausgeschlagen wurden, wuchs wieder ein Niederwald heran, der
nach 10, 20 oder noch mehr Jahren von neuem auf die gleiche Art bebaut werden
konnte64. Die Rodthecken waren also für die Untertanen gleich auf dreierlei Art von
Bedeutung: Einmal brachten sie Holz, sodann lieferten sie durch den Emteanbau, der
aus Hafer und Roggen bestand, ein Stücklein Brot, wie die Untertanen immer wieder
sagten, und schließlich dienten sie auch als Viehweide65. Die Rodtheckenwirtschaft
war gerade für die ärmeren Bevölkerungsschichten besonders wichtig, sie war eine
reine Subsistenzwirtschaft, nur auf die Deckung des Eigenbedarfs ausgerichtet. Die
Rodthecken lagen sowohl auf den Gemeindebännen als auch in den Waldungen,
wobei der weitaus größte Teil der Hecken im Eigentum der Gemeinden war66. Wie
stand es mit ihrer Nutzung, war sie eingeschränkt oder relativ frei wie die anderen
Waldnutzungs weisen?
Gemeinhin heißt es, daß die Gemeinden bis zur nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
je nach Bedarf Wald rodeten und besäten und daß die Forstbehörde erst ab
Vgl. den Bericht des Jugenheimer Amtmanns Schmoll v. 4 Mai 1731: LA SB 22/2461, fol.50f.
63 Vgl. Läufer, Wald, S. 11, zur Rodtheckenwirtschaft in der Herrschaft Ottweiler vgl. das Aktenstück:
LA SB 22/2312, passim.
(A Vgl. Collet, Wirtschaftsleben, S.4; Kramp, Sulzbach, S.38; Karbach, Bauernwirtschaften, S.94-97;
Läufer, Wald, S.l 1.
65 Vgl. Läufer, Wald, S.l 1, zit. aus Köllertaler Petition v. 3.Juli 1731: LA SB 22/2709, S.266.
“ Vgl. das Forstamtsprotokoll v. 1732: LA SB 22/2709, S.280-282; vgl. auch Karbach, Bauernwirtschaften,
S.96; Collet, Wirtschaftsleben, S.l7.
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