Full text : Obrigkeit und Untertanen

er,  daß  die  ganze  Grafschaft  außgegeben  wird,  alß  ob  sie  ein  ungeschlachtes  kaltes
Land  habe,  darin  nicht  allezeit  Früchten  wachsen,  sondern  die  Rottbüsche  müßten
gehalten  werden,  wodurch  aber  vieles  nützliche  und  im  besten  Wachsthum  stehende
Gehöltz  consumirt  und  jeweilen  schöne  Bäume  durch  das  Feuer  verdorben  werden;
in  der  Herrschaft  Ottweiler  meinte  er  schließlich,  sei  es  noch  rauer  alß  im  SaarbrückischeF2.
  Schmoll  hatte  völlig  richtig  beobachet:  In  der  Herrschaft  Ottweiler,
wo  der  Hochwald  im  Vergleich  zum  Gebiet  der  Grafschaft  Saarbrücken  wesentlich
weniger  verbreitet  war,  bedeckten  die  Rodthecken  fast  ein  Viertel  der  einzelnen
Gememdebänne,  während  im  gesamten  Fürstentum  etwa  2%  der  Landesfläche  und
5%  der  Waldfläche  aus  Rodtland  bestand* 63.  Worum  handelte  es  sich  bei  den  Rödern,
Rodthecken  oder  Rodtbüschen?  Die  Rodtheckenwirtschaft  war  eine  extensive
Bodenbewirtschaftung  des  Niederwaldes.  Die  Gemeinden  oder  die  einzelnen  Dorfgenossen
  rodeten  einen  mit  Sträuchem  und  Hecken  bewachsenen  Walddistrikt,  indem
sie  alles  Holz  niederhauten  und  auf  der  Stelle  verbrannten,  um  den  Boden  mit  der
Asche  zu  düngen;  das  auf  diese  Weise  gewonnene  Ackerland  wurde  dann  unter  die
einzelnen  Gemeindemitglieder  verteilt  und  nur  ein  einziges  Mal  bestellt,  weil  bereits
im  nächsten  Jahr  die  Ertragsfähigkeit  der  Böden  erschöpft  war;  nachdem  man  die
Ernte  eingebracht  hatte,  ließ  man  das  Land  brach  liegen  und  nutzte  es  als  gemeinsame
  Weide  für  das  Vieh  mit  Ausnahme  der  Schafen  und  Geißen.  Da  die
Wurzelstöcke  nicht  ausgeschlagen  wurden,  wuchs  wieder  ein  Niederwald  heran,  der
nach  10,  20  oder  noch  mehr  Jahren  von  neuem  auf  die  gleiche  Art  bebaut  werden
konnte64.  Die  Rodthecken  waren  also  für  die  Untertanen  gleich  auf  dreierlei  Art  von
Bedeutung:  Einmal  brachten  sie  Holz,  sodann  lieferten  sie  durch  den  Emteanbau,  der
aus  Hafer  und  Roggen  bestand,  ein  Stücklein  Brot,  wie  die  Untertanen  immer  wieder
sagten,  und  schließlich  dienten  sie  auch  als  Viehweide65.  Die  Rodtheckenwirtschaft
war  gerade  für  die  ärmeren  Bevölkerungsschichten  besonders  wichtig,  sie  war  eine
reine  Subsistenzwirtschaft,  nur  auf  die  Deckung  des  Eigenbedarfs  ausgerichtet.  Die
Rodthecken  lagen  sowohl  auf  den  Gemeindebännen  als  auch  in  den  Waldungen,
wobei  der  weitaus  größte  Teil  der  Hecken  im  Eigentum  der  Gemeinden  war66.  Wie
stand  es  mit  ihrer  Nutzung,  war  sie  eingeschränkt  oder  relativ  frei  wie  die  anderen
Waldnutzungs  weisen?
Gemeinhin  heißt  es,  daß  die  Gemeinden  bis  zur  nassau-usingischen  Herrschaftsübernahme
  je  nach  Bedarf  Wald  rodeten  und  besäten  und  daß  die  Forstbehörde  erst  ab

Vgl.  den  Bericht  des  Jugenheimer  Amtmanns  Schmoll  v.  4  Mai  1731:  LA  SB  22/2461,  fol.50f.
63  Vgl.  Läufer,  Wald,  S.  11,  zur  Rodtheckenwirtschaft  in  der  Herrschaft  Ottweiler  vgl.  das  Aktenstück:
LA  SB  22/2312,  passim.
(A  Vgl.  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.4;  Kramp,  Sulzbach,  S.38;  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.94-97;
Läufer,  Wald,  S.l  1.
65  Vgl.  Läufer,  Wald,  S.l  1,  zit.  aus  Köllertaler  Petition  v.  3.Juli  1731:  LA  SB  22/2709,  S.266.
“  Vgl.  das  Forstamtsprotokoll  v.  1732:  LA  SB  22/2709,  S.280-282;  vgl.  auch  Karbach,  Bauernwirtschaften,
  S.96;  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.l7.
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