Full text : Obrigkeit und Untertanen

Hauptanteil  seiner  Nahrung  aus  der  Viehzucht;  immer  wieder  machten  die
Landgemeinden  der  Grafschaft  Saarbrücken  ihre  usingische  Regentin  auf  diese
Besonderheit  aufmerksam,  daß  nämlich  hierzulande  der  arme  Landmann  sich  meistens
  mit  Viehzucht  nehren  müße29;  und  in  der  Herrschaft  Ottweiler  hieß  es  noch
1741:  Die  Hauptnahrung  besteht  in  Viehzucht  und  schlechtem  Ackerbau30.  Da  in
hiesiger  Landesgegend  das  Vieh  noch  bis  ins  18.Jahrhundert  hinein  kaum  in  den
Ställen  gehalten  wurde  und  zudem  der  wenigste  Teil  offenes  Land  war,  mußte  das
Vieh  seine  Nahrung  hauptsächlich  im  Wald  und  in  den  Hecken  suchen,  so  daß  die
Waldweide  für  den  Lebensunterhalt  der  Bauern  in  der  Tat  eine  "herausragende
Bedeutung"  besaß,  ja  bei  den  Gemeinden  mit  wenig  Wiesenland  sogar  zur
"Existenzsicherung"  beitrug31.  Wald  und  Weide  -  für  uns  heute  nur  noch  schwer  vorstellbar
  -  waren  für  die  Menschen  der  damaligen  Zeit  geradezu  identisch!
Die  Waldweiderechte  der  Landgemeinden  lassen  sich  unterteilen  in  die  Schweinemast
  bzw.  Schmalzweide  und  in  die  Rauhweide  der  größeren  Tiere,  die  den  sogenannten
  Langhalm  (Grasnutzung)  genossen32.  Der  hohe  Anteil  an  Laubwäldern,
der  für  unsere  Gegend  so  charakteristisch  ist,  war  wie  geschaffen  für  die  Schweinemast33.
  Alle  Gemeinden  des  Fürstentums  hatten  das  Recht,  ihre  Schweine  in  Herden
und  unter  Aufsicht  der  Hirten  von  Michaelis  (29.September)  bis  zum  Georgentag
(23.April)  in  die  herrschaftlichen  und  eigenen  Waldungen  zur  Eichel-  und  Bucheckermast
  zu  treiben34.  Bei  der  Schweinemast,  dem  sogenannten  Eckerich,  ist  zu
unterscheiden  zwischen  der  ertragreichen  Schmalzweide  im  Herbst,  wenn  Bucheckern
  und  Eicheln  von  den  Bäumen  fielen,  und  der  nicht  so  ergiebigen  Nachmast
von  Februar  bis  April35.  Die  einzelnen  Gemeinden  besaßen  recht  große  Schweineherden,
  und  gerade  für  die  ärmeren  Leute  lohnte  sich  die  Schweinehaltung,  weil  man
sich  nicht  um  die  Fütterung  zu  kümmern  brauchte  und  "diese  Tiere  unter  allen
landwirtschaftlichen  Nutztieren  im  Verhältnis  zu  dem  dargereichten  Futter  am
meisten  Fleisch  und  Speck  lieferten"36.  Der  Schweineeintrieb  in  die  Waldungen  war

:v  Vgl.  die  Petition  der  Landgemeinden  v.  9.Februar  1729:  LA  SB  22/2309,  S.  18.;  s.a.  die  Petition  d
Köllertaler  Gemeinden  v.  13.April  1730:  ebd.,P.15.
3,1  Zit.  nach  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.9.
31  Läufer,  Wald,  S.8  (zit.)  und  die  Petition  d.  Köllertaler  Gemeinden  v.  13.April  1730:  LA  SB  22/2309,
S.81-104,  P.  14.
32  Vgl.  Karbach,  S.128f.;  Läufer,  Wald;
33  Vgl.  zum  heutigen  Anteil  der  Laubwälder  Läufer,  Wald,  S.2;  s.a.  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.ll;
Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.141.
34  Vgl.  rückblickend  die  Petition  der  Köllertaler  Meierei  an  Fürst  Wilhelm  Heinrich  um  Beibehaltung
ihrer  Gerechtigkeiten  im  Hofwald,  vorgelegt  am  26.April  1742:  LA  SB  22/2710,  S.65f.  u.69f.;  vgl.
auch  die  Spezifikationsliste:  LA  SB  22/2309,  P.70.;  s.a.  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.128  (mit
Verweis  auf  die  Gerechtsame  der  Bannbücher),  S.  141  f.  u.  182  mit  der  Einschränkung,  daß  die
Gemeinde  Derlen  hiervon  ausgenommen  sei,  weil  sie  "keine  Mastschweine  besaß".
35  Vgl.  Läufer,  Wald,  S.8.
36  So  v.d.Goltz,  zit.  nach  Karbach,  Bauernwirtschaften,  S.142
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