Allerdings zieht Baerten nicht in Betracht - ungeachtet der unbestrittenen Tatsache,
daß die Verwandtschaft zwischen beiden Grafenhäusem über die Person der Agnes
herzuleiten ist daß es durchaus möglich sein und nicht zwingend ausgeschlossen
werden kann, daß ebenso Gertrud, die Gemahlin Hugos VII., dem Hause von Loon
entstammt. Irgendwelche Hindernisse hinsichtlich einer unzulässigen Nahehe
bestünden hierbei nicht, wie folgende Tafel demonstriert.
Tafel 10
Zur Verwandtschaft zwischen den Grafen von Dagsburg und den Grafen von Loon
(es sind nur die für den Zusammenhang relevanten Personen eingetragen)
Arnold I. v. Loon Albert I. v. Dagsburg o° Lrmensinde v. Luxemburg
-
Ludwig I. v. Loon oo Agnes
I I
Gerhard I. v. I x>on I lugo
Ludwig II. v. Loon
Baerten bringt aber ein weiteres Argument in die Diskussion ein Er bezieht sich
dabei auf die Auseinandersetzung der Enkel Gertruds, Albert II. und Hugo IX. von
Dagsburg, mit den Grafen von Loon um Kolmont und Bilzen, das die dagsburgischen
Brüder als Erbe beanspruchten478. Während die ältere Forschung, repräsentiert
von Daris und Tihon, behauptete, Kolmont und Bilzen seien Mitgift der
Gertrud gewesen, stellt dies Baerten in Abrede. Er ist sich zwar mit der älteren
Forschung einig darüber, daß die Ansprüche der dagsburgischen Brüder auf die
beiden Orte von ihrer Großmutter Gertrud herrührten, allerdings könne dies nur der
Fall sein, wenn Gertrud aus dem Hause Kolmont-Bilzen stamme, denn Kolmont-Bilzen
bildete eine selbständige Einheit innerhalb der Grafschaft Ixxm und dürfe
somit nicht als Mitgift Gertruds betrachtet werden479. Baerten glaubt, daß der
Erbschaftsstreit um Kolmont und Bilzen aus anderen Gründen entstanden sei. Er
meint, daß im Übergang der Grafschaft Metz an das dagsburgische Haus die
Lösung des Problems zu suchen sei. Da nach dem Tode der Söhne Folmars VI. von
Metz die Grafschaft Metz an Hugo VIII. von Dagsburg und Moha kam, seien die
478 Ebda., S. 60; vgl. auch J. Baerten, De aanchechting van Kolmont bij Loon .... in:
Limburg XLVI, 1965, S. 56 f.
479 Baerten, Agnès de Metz, S. 61 ; vgl. auch CteRS,, De aanchechting, S. 57
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