Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Allerdings  zieht  Baerten  nicht  in  Betracht  -  ungeachtet  der  unbestrittenen  Tatsache,
daß  die  Verwandtschaft  zwischen  beiden  Grafenhäusem  über  die  Person  der  Agnes
herzuleiten  ist  daß  es  durchaus  möglich  sein  und  nicht  zwingend  ausgeschlossen
werden  kann,  daß  ebenso  Gertrud,  die  Gemahlin  Hugos  VII.,  dem  Hause  von  Loon
entstammt.  Irgendwelche  Hindernisse  hinsichtlich  einer  unzulässigen  Nahehe
bestünden  hierbei  nicht,  wie  folgende  Tafel  demonstriert.

Tafel  10
Zur  Verwandtschaft  zwischen  den  Grafen  von  Dagsburg  und  den  Grafen  von  Loon
(es  sind  nur  die  für  den  Zusammenhang  relevanten  Personen  eingetragen)
Arnold  I.  v.  Loon  Albert  I.  v.  Dagsburg  o°  Lrmensinde  v.  Luxemburg
-
Ludwig  I.  v.  Loon  oo  Agnes
I  I
Gerhard  I.  v.  I  x>on  I  lugo
Ludwig  II.  v.  Loon

Baerten  bringt  aber  ein  weiteres  Argument  in  die  Diskussion  ein  Er  bezieht  sich
dabei  auf  die  Auseinandersetzung  der  Enkel  Gertruds,  Albert  II.  und  Hugo  IX.  von
Dagsburg,  mit  den  Grafen  von  Loon  um  Kolmont  und  Bilzen,  das  die  dagsburgischen
  Brüder  als  Erbe  beanspruchten478.  Während  die  ältere  Forschung,  repräsentiert
  von  Daris  und  Tihon,  behauptete,  Kolmont  und  Bilzen  seien  Mitgift  der
Gertrud  gewesen,  stellt  dies  Baerten  in  Abrede.  Er  ist  sich  zwar  mit  der  älteren
Forschung  einig  darüber,  daß  die  Ansprüche  der  dagsburgischen  Brüder  auf  die
beiden  Orte  von  ihrer  Großmutter  Gertrud  herrührten,  allerdings  könne  dies  nur  der
Fall  sein,  wenn  Gertrud  aus  dem  Hause  Kolmont-Bilzen  stamme,  denn  Kolmont-Bilzen
  bildete  eine  selbständige  Einheit  innerhalb  der  Grafschaft  Ixxm  und  dürfe
somit  nicht  als  Mitgift  Gertruds  betrachtet  werden479.  Baerten  glaubt,  daß  der
Erbschaftsstreit  um  Kolmont  und  Bilzen  aus  anderen  Gründen  entstanden  sei.  Er
meint,  daß  im  Übergang  der  Grafschaft  Metz  an  das  dagsburgische  Haus  die
Lösung  des  Problems  zu  suchen  sei.  Da  nach  dem  Tode  der  Söhne  Folmars  VI.  von
Metz  die  Grafschaft  Metz  an  Hugo  VIII.  von  Dagsburg  und  Moha  kam,  seien  die

478  Ebda.,  S.  60;  vgl.  auch  J.  Baerten,  De  aanchechting  van  Kolmont  bij  Loon  ....  in:
Limburg  XLVI,  1965,  S.  56  f.
479  Baerten,  Agnès  de  Metz,  S.  61  ;  vgl.  auch  CteRS,,  De  aanchechting,  S.  57

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