Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

drei  Einträge  im  Nekrolog  von  Floreffe  auf  diese  drei  Grafen  zu  beziehen457.  Den
Eintrag  zu  Graf  Heinrich  kann  man  mit  Sicherheit  auf  Hugo  VIII.  beziehen,  da  in
diesem  Eintrag  zusätzlich  eine  Schenkung  erwähnt  wird,  welche  Hugo  VIII.  von
Dagsburg  im  Jahre  1163  für  Floreffe  tätigte458.  Bei  den  beiden  anderen  Einträgen
ist  es  leider  aufgnind  fehlender  Attribute  und  Zusätze  schwieriger  festzustellen,
welcher  der  beiden  Einträge  sich  auf  Hugo  VII.  und  welcher  sich  auf  Hugo  IX.
bezieht.  Der  erste  Eintrag  zu  einem  Grafen  Hugo  von  Dagsburg  findet  sich  zum  19.
Februar459,  der  zweite  zum  10.  Dezember460,  wobei  beide  sich  in  ihrem  Wortgehalt
fast  nicht  unterscheiden,  nur  daß  in  dem  Eintrag  zum  10.  Dezember  ein  domini
ergänzt  ist.  Ob  diese  Ergänzung  eine  Hervorhebung  in  dem  Sinne  darstellt,  daß  der
Graf  als  Wohltäter  für  das  Kloster  aufgetreten  ist,  läßt  sich  meines  Erachtens  nicht
mit  Sicherheit  behaupten.  Diese  Überlegung  bleibt  aber  obsolet,  da  weder  von  Hugo
VII. noch  von  Flugo  IX.  Schenkungen  an  Floreffe  bekannt  sind.  Von  Hugo  IX.  sind
keine  von  ihm  ausgestellten  Urkunden  auf  uns  gekommen,  auch  kann  man  nur  das
Jahr  seines  Todes,  1172,  feststellen,  eine  Präzisierung  des  Zeitpunktes  -  z.  B.  erste
oder  zweite  Hälfte  des  Jahres  -  ist  nicht  möglich461.  Allerdings  können  wir  einer
Lösung  des  Problems  näherkommen,  wenn  wir  den  in  der  Urkunde  Heinrichs  V.
vom  27.  Juni  1123  für  Luxeuil  in  der  Zeugenreihe  genannten  Grafen  Hugo,  wie
oben  bereits  angenommen462,  mit  Hugo  VII.  von  Dagsburg  identifizieren.  Da  Hugo
VII. im  Jahr  1123  verstorben  ist  und  die  letzte  Erwähnung  von  ihm  in  dieser
Urkunde  vom  27.  Juni  1123  geschieht,  kommt  der  19.  Februar  als  sein  Todestag
nicht  in  Betracht,  sondern  nur  der  10.  Dezember.

Gertrud,  die  Gemahlin  Hugos  VII.
Es  gibt  drei  urkundliche  Zeugnisse  zur  Gemahlin  Hugos  VII.,  die  drei  verschiedenen
  Jahrzehnten  des  12.  Jahrhunderts  angehören.  Von  dieser  ehelichen  Verbindung
geben  diese  Urkunden  indirekt  -  aber  eindeutig  -  Zeugnis,  da  sie  dort  als  Mutter
Hugos  VIII.  belegt  ist.  Im  Jahre  1137  begleitete  sie  ihren  Sohn,  den  jungen  Grafen
Hugo  VIII.,  und  den  Straßburger  Bischof  Gebhard  zu  der  Weihe  einer  Kapelle  in

457  J.  Barbier,  Necrologe,  S.  38,  Anm.  3  und  S.  282,  Anm.  1,  bezieht  alle  drei  Einträge  zu
den  Dagsburger  Grafen  auf  ein  und  denselben  Grafen,  nämlich  Hugo  VIII.  Barbier  geht
anscheinend  davon  aus,  daß  die  commemoratio-Einträge  unter  den  verschiedenen
Datumsangaben  nicht  die  Todestage  der  erwähnten  Personen  darstellen,  sondern
Gedächtniseinträge  sind,  die  unabhängig  von  den  Todestagen  begangen  wurden.
Vergleicht  man  dazu  den  Eintrag  zu  Ermensinde  von  Namur  (ebda.,  S.  216),  scheint  mir
diese  Annahme  von  Barbier  nicht  schlüssig  zu  sein,  denn  der  Eintrag  zu  Ermensinde  am
24.  Juni  -  ebenfalls  ein  commemoratio-Eintrag  -  bezeichnet  ihren  Todestag,  wie  uns
durch  das  Nekrolog  von  St.  Vanne  in  Verdun  mitgeteilt  wird  (siehe  oben,  S.  72  f.  mit
Anm.  402).
458  Siehe  dazu  unten,  S.  96.
459  J.  Barbier,  Necrologe,  S.  38:  XI  kal.  martii.  Commemoratio  Hugonis,  comitis
Dasburgensis.
460  Ebda.,  S.  282:  IIII  ydus  decembris.  Commemoratio  domini  Hugonis,  comitis
Dasburgensis.
461  Siehe  dazu  unten,  S.  105-109.
462  Siehe  dazu  oben,  Anm.  441.

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