drei Einträge im Nekrolog von Floreffe auf diese drei Grafen zu beziehen457. Den
Eintrag zu Graf Heinrich kann man mit Sicherheit auf Hugo VIII. beziehen, da in
diesem Eintrag zusätzlich eine Schenkung erwähnt wird, welche Hugo VIII. von
Dagsburg im Jahre 1163 für Floreffe tätigte458. Bei den beiden anderen Einträgen
ist es leider aufgnind fehlender Attribute und Zusätze schwieriger festzustellen,
welcher der beiden Einträge sich auf Hugo VII. und welcher sich auf Hugo IX.
bezieht. Der erste Eintrag zu einem Grafen Hugo von Dagsburg findet sich zum 19.
Februar459, der zweite zum 10. Dezember460, wobei beide sich in ihrem Wortgehalt
fast nicht unterscheiden, nur daß in dem Eintrag zum 10. Dezember ein domini
ergänzt ist. Ob diese Ergänzung eine Hervorhebung in dem Sinne darstellt, daß der
Graf als Wohltäter für das Kloster aufgetreten ist, läßt sich meines Erachtens nicht
mit Sicherheit behaupten. Diese Überlegung bleibt aber obsolet, da weder von Hugo
VII. noch von Flugo IX. Schenkungen an Floreffe bekannt sind. Von Hugo IX. sind
keine von ihm ausgestellten Urkunden auf uns gekommen, auch kann man nur das
Jahr seines Todes, 1172, feststellen, eine Präzisierung des Zeitpunktes - z. B. erste
oder zweite Hälfte des Jahres - ist nicht möglich461. Allerdings können wir einer
Lösung des Problems näherkommen, wenn wir den in der Urkunde Heinrichs V.
vom 27. Juni 1123 für Luxeuil in der Zeugenreihe genannten Grafen Hugo, wie
oben bereits angenommen462, mit Hugo VII. von Dagsburg identifizieren. Da Hugo
VII. im Jahr 1123 verstorben ist und die letzte Erwähnung von ihm in dieser
Urkunde vom 27. Juni 1123 geschieht, kommt der 19. Februar als sein Todestag
nicht in Betracht, sondern nur der 10. Dezember.
Gertrud, die Gemahlin Hugos VII.
Es gibt drei urkundliche Zeugnisse zur Gemahlin Hugos VII., die drei verschiedenen
Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts angehören. Von dieser ehelichen Verbindung
geben diese Urkunden indirekt - aber eindeutig - Zeugnis, da sie dort als Mutter
Hugos VIII. belegt ist. Im Jahre 1137 begleitete sie ihren Sohn, den jungen Grafen
Hugo VIII., und den Straßburger Bischof Gebhard zu der Weihe einer Kapelle in
457 J. Barbier, Necrologe, S. 38, Anm. 3 und S. 282, Anm. 1, bezieht alle drei Einträge zu
den Dagsburger Grafen auf ein und denselben Grafen, nämlich Hugo VIII. Barbier geht
anscheinend davon aus, daß die commemoratio-Einträge unter den verschiedenen
Datumsangaben nicht die Todestage der erwähnten Personen darstellen, sondern
Gedächtniseinträge sind, die unabhängig von den Todestagen begangen wurden.
Vergleicht man dazu den Eintrag zu Ermensinde von Namur (ebda., S. 216), scheint mir
diese Annahme von Barbier nicht schlüssig zu sein, denn der Eintrag zu Ermensinde am
24. Juni - ebenfalls ein commemoratio-Eintrag - bezeichnet ihren Todestag, wie uns
durch das Nekrolog von St. Vanne in Verdun mitgeteilt wird (siehe oben, S. 72 f. mit
Anm. 402).
458 Siehe dazu unten, S. 96.
459 J. Barbier, Necrologe, S. 38: XI kal. martii. Commemoratio Hugonis, comitis
Dasburgensis.
460 Ebda., S. 282: IIII ydus decembris. Commemoratio domini Hugonis, comitis
Dasburgensis.
461 Siehe dazu unten, S. 105-109.
462 Siehe dazu oben, Anm. 441.
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