Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Es  paßt  auch  ins  Bild,  daß  Albert  I.  erst  nach  dem  Tod  Gerhards  IV.  und  Hugos  VI.
in  den  Quellen  in  Erscheinung  tritt,  abgesehen  von  vielleicht  einer  Ausnahme.  Auch
der  Umstand,  daß  er  sich  nach  Moha  nannte,  diese  Grafschaft  also  geerbt  hatte,
zeigt  uns  an,  daß  er  ein  Sohn  Heinrichs  I.  war.  Es  soll  jedoch  nicht  verschwiegen
werden,  daß  es  auch  möglich  ist,  daß  Moha  im  Besitz  Hugos  VI.  war  und  Albert  I.
diese  Grafschaft  erst  nach  dem  Tod  Hugos  VI.,  der  kinderlos  starb,  geerbt  hat.
Allerdings  gibt  es  kein  Quellenzeugnis,  daß  Hugo  VI.  Moha  innegehabt  hat,  noch
hat  er  sich  jemals  Graf  von  Moha  genannt.  So  findet  sich  eine  Notiz  in  den  Gesta
abbatum  Trudonensium,  die  von  einer  Schenkung  von  Besitz  in  dem  Ort  Herck-la-Ville
  durch  einen  Grafen  Albert  von  Moha  berichtet363.  Ob  sich  diese  Nachricht  auf
Albert  I.  von  Dagsburg  bezieht  oder  auf  seinen  Großvater  Albert  von  Moha,  kann
letztgültig  nicht  geklärt  werden364.  Wäre  der  Schenker  Albert  I.  von  Dagsburg-Egisheim,
  so  hätten  wir  einen  Beweis  vorliegen,  daß  Moha  schon  vor  dem  Tod
Hugos  VI.  Alberts  Erbgut  gewesen  ist,  denn  der  Zeitpunkt  der  Schenkung  fällt  in
die  Amtszeit  Adelards  II.  von  St.  Trond  (1055-1082),  sie  geschah  folglich  noch  vor
dem  Tod  Hugos  VI.
Über  Alberts  I.  genauen  GeburtsZeitpunkt  sind  wir  nicht  unterrichtet,  er  dürfte  jedoch
  mit  einiger  Berechtigung  gegen  Ende  der  fünfziger  Jahre  oder  anfangs  der
sechziger  Jahre  des  11.  Jahrhunderts  anzusetzen  sein.
Es  existieren  nicht  viele  Quellenbelege  zu  Alberts  I.  Leben.  Eine  undatierte  und
heute  verlorene  Urkunde  von  Bischof  Pibo  von  Toul,  von  der  sich  nur  ein  Regest
erhalten  hat,  nennt  einen  Grafen  Albericus365.  Ob  dieser  mit  Albert  I.  von  Dagsburg-Egisheim
  identisch  ist,  muß  dahingestellt  bleiben366.  Eine  Urkunde  Alberts  1.,
angeblich  im  Jahre  1092  ausgestellt,  in  der  er  dem  Marbacher  Stift  ein  Gut  bei
Herlisheim  und  den  vierten  Teil  des  Patronatsrechts  sowie  den  achten  Teil  des
Zehnten  der  Herlisheimer  Kirche  übergeben  haben  soll,  erweist  sich  zweifelsfrei  als
eine  mindestens  knappe  hundert  Jahre  später  angefertigte  Fälschung  und  scheidet
somit  als  eine  vorrangige  Quelle  aus367.  Dies  ist  bedauerlich,  wird  er  doch  hier
Albertus  comes  in  Eginsheim  dictus  de  Kiuesal  genannt368.  Sie  wäre  der  früheste
Beleg  dafür,  daß  ein  Egisheimer  Graf  sich  auch  nach  Molía  nennt.  Glücklicherweise
sind  uns  noch  zwei  weitere  Urkunden  überliefert,  in  denen  Albert  I.  mit  dem  Titel
eines  Grafen  von  Moha  bezeichnet  wird.  Es  handelt  sich  zum  einen  um  eine
Urkunde  von  Papst  Innozenz  II.  aus  dem  Jahre  1138,  in  der  dieser  der  Abtei  Flöne
ihre  Besitzungen  bestätigt,  unter  anderem  auch  die  Kirche  des  Hl.  Petrus  zu  Dreye,

363  Rudolfi  gesta  abbatum  Trudonensium,  ed.  R.  Köpke,  MGH  SS  X,  lib.  I,  cap.  12,  S.  235:
...  et  quicquid  habemus  in  Harches  a  comite  de  Musal  Alberto.
364  Siehe  dazu  ausführlich  unten  das  Kap.  'Die  Erwerbung  der  Grafschaft  Moha'.
365  Das  Regest  ist  abgedruckt  bei  Douche,  Actes,  Nr.  20,  S.  128:  ...  rogatu  Alberici  comitis.
Douche  ordnet  die  Urkunde  begründet  in  den  Zeiträum  von  1081-1090  ein;  vgl.  auch
Choux,  Recherches,  Nr.  49  bis,  S.  214  f.,  mit  anderer  Datierung  (1072-1090).
366  Douche,  Actes,  Nr.  20,  S.  128,  identifiziert  ihn  mit  Albert  I.
367  Angebliches  Original  in  Straßburg,  AD  BR,  G  17;  zu  den  Drucken,  zum  Fälschungsvorwurf
  und  zur  Datierung  siehe  ebenfalls  unten  im  Kap.  'Besitzungen'  den  Art.
'Herriisheim-pres-Colmar/Herlisheim'.
368  Straßburg,  AD  BR,  G  17.
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