Es paßt auch ins Bild, daß Albert I. erst nach dem Tod Gerhards IV. und Hugos VI.
in den Quellen in Erscheinung tritt, abgesehen von vielleicht einer Ausnahme. Auch
der Umstand, daß er sich nach Moha nannte, diese Grafschaft also geerbt hatte,
zeigt uns an, daß er ein Sohn Heinrichs I. war. Es soll jedoch nicht verschwiegen
werden, daß es auch möglich ist, daß Moha im Besitz Hugos VI. war und Albert I.
diese Grafschaft erst nach dem Tod Hugos VI., der kinderlos starb, geerbt hat.
Allerdings gibt es kein Quellenzeugnis, daß Hugo VI. Moha innegehabt hat, noch
hat er sich jemals Graf von Moha genannt. So findet sich eine Notiz in den Gesta
abbatum Trudonensium, die von einer Schenkung von Besitz in dem Ort Herck-la-Ville
durch einen Grafen Albert von Moha berichtet363. Ob sich diese Nachricht auf
Albert I. von Dagsburg bezieht oder auf seinen Großvater Albert von Moha, kann
letztgültig nicht geklärt werden364. Wäre der Schenker Albert I. von Dagsburg-Egisheim,
so hätten wir einen Beweis vorliegen, daß Moha schon vor dem Tod
Hugos VI. Alberts Erbgut gewesen ist, denn der Zeitpunkt der Schenkung fällt in
die Amtszeit Adelards II. von St. Trond (1055-1082), sie geschah folglich noch vor
dem Tod Hugos VI.
Über Alberts I. genauen GeburtsZeitpunkt sind wir nicht unterrichtet, er dürfte jedoch
mit einiger Berechtigung gegen Ende der fünfziger Jahre oder anfangs der
sechziger Jahre des 11. Jahrhunderts anzusetzen sein.
Es existieren nicht viele Quellenbelege zu Alberts I. Leben. Eine undatierte und
heute verlorene Urkunde von Bischof Pibo von Toul, von der sich nur ein Regest
erhalten hat, nennt einen Grafen Albericus365. Ob dieser mit Albert I. von Dagsburg-Egisheim
identisch ist, muß dahingestellt bleiben366. Eine Urkunde Alberts 1.,
angeblich im Jahre 1092 ausgestellt, in der er dem Marbacher Stift ein Gut bei
Herlisheim und den vierten Teil des Patronatsrechts sowie den achten Teil des
Zehnten der Herlisheimer Kirche übergeben haben soll, erweist sich zweifelsfrei als
eine mindestens knappe hundert Jahre später angefertigte Fälschung und scheidet
somit als eine vorrangige Quelle aus367. Dies ist bedauerlich, wird er doch hier
Albertus comes in Eginsheim dictus de Kiuesal genannt368. Sie wäre der früheste
Beleg dafür, daß ein Egisheimer Graf sich auch nach Molía nennt. Glücklicherweise
sind uns noch zwei weitere Urkunden überliefert, in denen Albert I. mit dem Titel
eines Grafen von Moha bezeichnet wird. Es handelt sich zum einen um eine
Urkunde von Papst Innozenz II. aus dem Jahre 1138, in der dieser der Abtei Flöne
ihre Besitzungen bestätigt, unter anderem auch die Kirche des Hl. Petrus zu Dreye,
363 Rudolfi gesta abbatum Trudonensium, ed. R. Köpke, MGH SS X, lib. I, cap. 12, S. 235:
... et quicquid habemus in Harches a comite de Musal Alberto.
364 Siehe dazu ausführlich unten das Kap. 'Die Erwerbung der Grafschaft Moha'.
365 Das Regest ist abgedruckt bei Douche, Actes, Nr. 20, S. 128: ... rogatu Alberici comitis.
Douche ordnet die Urkunde begründet in den Zeiträum von 1081-1090 ein; vgl. auch
Choux, Recherches, Nr. 49 bis, S. 214 f., mit anderer Datierung (1072-1090).
366 Douche, Actes, Nr. 20, S. 128, identifiziert ihn mit Albert I.
367 Angebliches Original in Straßburg, AD BR, G 17; zu den Drucken, zum Fälschungsvorwurf
und zur Datierung siehe ebenfalls unten im Kap. 'Besitzungen' den Art.
'Herriisheim-pres-Colmar/Herlisheim'.
368 Straßburg, AD BR, G 17.
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