Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

immer wiederkehrende Behauptung, Hugos VI. Gemahlin sei Mathilde von Möm- 
pelgard gewesen, hat sich als nicht richtig erwiesen und beruht auf einer falschen 
Quelleninterpretation* 359. 
In der Urkunde Pibos von Toul ist von der Zustimmung der Erben Hugos VI und 
seiner Gemahlin zur Schenkung des Ehepaares die Rede360. Es fällt auf, daß nicht 
von einem Sohn oder einer Tochter Hugos gesprochen ist, sondern lediglich von 
deren heredes. Die Luctolf-Urkunde erwähnt ebenso Hugo und seine Gemahlin und 
gebraucht ganz neutral das Wort successores, als es um den Ausschluß von 
Ansprüchen von Nachfolgern des Ehepaares geht361. Nun sind beide Urkunden 
eindeutig nach dem Tod Hugos VI. ausgestellt worden. Hätte er Kinder gehabt, 
wären sie in den besagten Urkunden wohl auch als solche bezeichnet worden, da sie 
als der Schenkung Zustimmende hätten angeführt werden müssen. Die Formu¬ 
lierung assensu conjugis suce et hceredum suorum in der Urkunde Pibos von Toul 
legt aber nahe, daß es sich bei den Erben nicht um leibliche Kinder des Ehepaares, 
sondern um Verwandte gehandelt hat, die in das Erbe eintraten362. Der Erbe Hugos 
VI. war bekanntlich Albert I. von Dagsburg. Er tritt zwar erst nach dem Tod Hugos 
VI. in den Quellen in Erscheinung, dennoch werden wir ihn nicht als seinen Sohn 
ansehen können, eher als seinen Bruder. Für diese Annahme spricht der von uns 
ermittelte Lebenszeitraum Alberts I. und auch sein Name, der auf seinen Großvater 
mütterlicherseits verweist. Albert I. müßte, falls er ein Sohn Hugos VI. gewesen ist 
- vom Erbgang her betrachtet - entweder der einzige Sohn oder der Erstgeborene 
gewesen sein. Es ist jedoch davon auszugehen, daß der erstgeborene oder einzige 
Sohn mit Sicherheit einen Namen aus der väterlichen Vorfahrenschaft erhalten 
hätte. Hugo VI. scheint kinderlos geblieben zu sein. 
Albert I. von Dagsburg-Egisheim und Moha 
Albert I. führt nach dem Tode seines Bmders Hugo die Linie der Grafen von 
Dagsburg-Egisheim weiter. Es gibt kein Quellenzeugnis, das ihn explizit als Sohn 
Heinrichs I. ausweist, jedoch legen bestimmte Umstände diese Filiation nahe. So ist 
zuallererst sein Name anzuführen. Die plausibelste Erklärung, daß Albert I. diesen 
Namen trug, ist die, ihn als Sohn Heinrichs I. anzusehen, der mit der Tochter 
Alberts von Moha verheiratet war. Weil er einen Namen seiner mütterlichen 
Vorfahren erhielt, ist zudem anzunehmen, daß er nicht der älteste Sohn Heinrichs I. 
war. Die drei anderen Söhne Heinrichs I., Gerhard IV., Hugo VI. und Bruno, hatten 
väterliches Namensgut erhalten. 
manu sua emisit et exclusa hereditaria postulatione omnium successorum in manum 
dominicam episcopi reposuit (Zitat, ebda, S. 135). 
359 Vgl. die Zusammenstellung der Forschungsmeinungen bei Hlawitschka, Grundlagen, 
S. 59 f. mit Anm. 87, der hier auch den Nachweis erbringen kann, daß eine Gemahlin 
Hugos VI. namens Mathilde von Mömpelgard nicht existiert hat. 
360 Siehe das Zitat in Anm. 358 
361 Siehe das Zitat in Anm. 358. 
362 Siehe Anm. 358. 
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