Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

in  den  Besitz  des  Ortes  gelangt.  Somit  bleibt  als  einzige  plausible  Möglichkeit,  daß
noch  ein  viertes  Kind  aus  der  Ehe  Bertas  mit  Gerhard  III.  existiert  hat,  das
Wintzenheim  geerbt  hat  und  höchstwahrscheinlich  kinderlos  verstorben  ist.  Nach
dem  Ableben  dieses  uns  namentlich  nicht  bekannten  Kindes  werden  dessen  Güter  -
und  hier  könnte  neben  Wintzenheim  auch  väterliches  Erbe  enthalten  sein  -  an  den
dagsburgischen  Familienzweig  gekommen  sein.

Die  Kinder  Heinrichs  I.  von  Dagsburg-Egisheim
Aus  der  Ehe  zwischen  Heinrich  I.  von  Egisheim  und  seiner  Gemahlin,  der  Erbtochter
  von  Moha,  sind  uns  vier  Söhne  aus  den  Quellen  bekannt:  Gerhard,  Hugo,
Albert  und  Bruno.  Von  weiteren  Kindern  aus  dieser  Verbindung  wissen  die  einschlägigen
  Quellen  nichts.

Gerhard  IV.  von  Egisheim
Die  Forschung  ist  sich  nicht  einig,  wie  der  ab  1064  in  den  Quellen  erscheinende
Graf  Gerhard  IV.  genealogisch  in  die  Familie  der  Grafen  von  Dagsburg-Egisheim
einzuordnen  ist.  Pierre-Paul  Brücker  sieht  Gerhard  IV.  als  Bruder  Heinrichs  I.
an329,  Heinrich  Witte  vermutet,  daß  Gerhard  IV.  ein  Sohn  Gerhards  III.  ist  und
beim  Tod  seines  Vaters  im  Jahre  1038  noch  minderjährig  war330.  Allerdings
entbehrt  die  Behauptung  Wittes  der  Quellenbasis;  Witte  nennt  folglich  auch  keinen
Quellenbeleg  für  seine  Annahme.  Er  stützt  sich  wohl  auf  die  Namensgleichheit
beider  Grafen.  Michel  Parisse  und  Eduard  Hlawitschka  hingegen  meinen,  daß
Gerhard  IV.  ein  Sohn  Heinrichs  I.  war331.
Nehmen  wir  die  einzelnen  Thesen  unter  die  Lupe:  An  der  These  Brückers,  Gerhard
IV. sei  ein  Bruder  Heinrichs  I.,  fällt  auf,  daß  die  zeitliche  Einordnung  Gerhards  IV.
in  chronologischer  Hinsicht  zwar  passen,  jedoch  aus  anderen  Gründen  nicht  ganz
stimmen  kann.  So  spricht  eindeutig  gegen  die  Annahme  Brückers,  daß  Heinrich  I

329 p  -p  Brucker,  L’Alsace  et  l'Église  au  temps  du  pape  Saint  Léon  IX  (Bruno  d'Egisheim)
1002-1054,  2.  Bd.,  Strasbourg-Pari  s  1889,  S.  413  u.  S.  415.
33°  Witte,  Genealogische  Untersuchungen,  2.  Teil,  S.  106  ff.;  Dugas  de  Beaulieu,  Le
comté  de  Dagsbourg,  Stammtafel  nach  S.  116,  sieht  ihn  auch  als  Sohn  des  1038  ums
Leben  gekommenen  Grafen  Gerhard  an.  Die  Stammtafel  von  Beaulieu  steckt  jedoch  so
voller  Ungereimtheiten  und  Fehler,  daß  die  Einordnung  Beaulieus  hier  lediglich  erwähnt
wird.  Die  Ansicht  Wittes  Übernimmt  anscheinend  G.  MEYER  von  Knonau,  Jahrbücher
des  Deutschen  Reiches  unter  Heinrich  IV.  und  Heinrich  V.,  2.  Bd.,  Leipzig  1894,  S.  430,
da  er  Gerhard  IV.  und  Hugo  VI.  als  Neffe  bzw.  Großneffe  Leos  IX.  bezeichnet.
331 Parisse,  La  noblesse  lorraine,  S.  835  u.  Tafel  B,  S.  837;  Ders.,  Noblesse  et  chevalerie,
S.  92  f.  u  Tafel  27  auf  S.  375.  Hlawitschka,  Grundlagen,  S.  56  f.,  Anm.  78  (u.  Tafel  3,
ebda.,  S.  57).  Hlawitschka  korrigiert  hier  seine  frühere  in  Ders.,  Anfänge,  S.  106  f.,
Anm.  115  vertretene  Annahme,  Gerhard  sei  ein  Sohn  Hugos  V.,  des  Bruders  von
Leo  IX.

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