in den Besitz des Ortes gelangt. Somit bleibt als einzige plausible Möglichkeit, daß
noch ein viertes Kind aus der Ehe Bertas mit Gerhard III. existiert hat, das
Wintzenheim geerbt hat und höchstwahrscheinlich kinderlos verstorben ist. Nach
dem Ableben dieses uns namentlich nicht bekannten Kindes werden dessen Güter -
und hier könnte neben Wintzenheim auch väterliches Erbe enthalten sein - an den
dagsburgischen Familienzweig gekommen sein.
Die Kinder Heinrichs I. von Dagsburg-Egisheim
Aus der Ehe zwischen Heinrich I. von Egisheim und seiner Gemahlin, der Erb¬
tochter von Moha, sind uns vier Söhne aus den Quellen bekannt: Gerhard, Hugo,
Albert und Bruno. Von weiteren Kindern aus dieser Verbindung wissen die ein¬
schlägigen Quellen nichts.
Gerhard IV. von Egisheim
Die Forschung ist sich nicht einig, wie der ab 1064 in den Quellen erscheinende
Graf Gerhard IV. genealogisch in die Familie der Grafen von Dagsburg-Egisheim
einzuordnen ist. Pierre-Paul Brücker sieht Gerhard IV. als Bruder Heinrichs I.
an329, Heinrich Witte vermutet, daß Gerhard IV. ein Sohn Gerhards III. ist und
beim Tod seines Vaters im Jahre 1038 noch minderjährig war330. Allerdings
entbehrt die Behauptung Wittes der Quellenbasis; Witte nennt folglich auch keinen
Quellenbeleg für seine Annahme. Er stützt sich wohl auf die Namensgleichheit
beider Grafen. Michel Parisse und Eduard Hlawitschka hingegen meinen, daß
Gerhard IV. ein Sohn Heinrichs I. war331.
Nehmen wir die einzelnen Thesen unter die Lupe: An der These Brückers, Gerhard
IV. sei ein Bruder Heinrichs I., fällt auf, daß die zeitliche Einordnung Gerhards IV.
in chronologischer Hinsicht zwar passen, jedoch aus anderen Gründen nicht ganz
stimmen kann. So spricht eindeutig gegen die Annahme Brückers, daß Heinrich I
329 p -p Brucker, L’Alsace et l'Église au temps du pape Saint Léon IX (Bruno d'Egisheim)
1002-1054, 2. Bd., Strasbourg-Pari s 1889, S. 413 u. S. 415.
33° Witte, Genealogische Untersuchungen, 2. Teil, S. 106 ff.; Dugas de Beaulieu, Le
comté de Dagsbourg, Stammtafel nach S. 116, sieht ihn auch als Sohn des 1038 ums
Leben gekommenen Grafen Gerhard an. Die Stammtafel von Beaulieu steckt jedoch so
voller Ungereimtheiten und Fehler, daß die Einordnung Beaulieus hier lediglich erwähnt
wird. Die Ansicht Wittes Übernimmt anscheinend G. MEYER von Knonau, Jahrbücher
des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., 2. Bd., Leipzig 1894, S. 430,
da er Gerhard IV. und Hugo VI. als Neffe bzw. Großneffe Leos IX. bezeichnet.
331 Parisse, La noblesse lorraine, S. 835 u. Tafel B, S. 837; Ders., Noblesse et chevalerie,
S. 92 f. u Tafel 27 auf S. 375. Hlawitschka, Grundlagen, S. 56 f., Anm. 78 (u. Tafel 3,
ebda., S. 57). Hlawitschka korrigiert hier seine frühere in Ders., Anfänge, S. 106 f.,
Anm. 115 vertretene Annahme, Gerhard sei ein Sohn Hugos V., des Bruders von
Leo IX.
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