Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Tochter  Gerhards  III.  von  Egisheim  und  dessen  Gemahlin  Berta  gewesen  sein
muß320.
Auffallend  ist  jedoch  der  Umstand,  daß  bei  den  uns  bekannten  Kindern  Gerhards
III. und  Bertas  nur  Besitzungen  aus  dem  mütterlichen  burgundischen  Erbe
nachgewiesen  werden  können.  So  scheint  Gerold  lediglich  Besitzungen  in  der
Genfer  Gegend  geerbt  zu  haben,  Güter,  die  eindeutig  aus  dem  Heiratsgut  seiner
Mutter  stammten.  Ähnliches  gilt  für  Bischof  Cono  von  Maurienne321.  Auch  bei
Hildegard  wissen  wir  nur  von  Besitzungen  -  hier  ist  vor  allem  Schlettstadt  zu
nennen322  -  aus  ihrem  mütterlichen  Erbe.  Es  muß  sich  folglich  die  Frage  stellen,  wo
das  väterliche  Erbe  egisheimischer  Provenienz  abgeblieben  ist,  das  es  ja
unzweifelhaft  gegeben  haben  muß.  Gibt  es  vielleicht  noch  einen  weiteren  Sohn
Gerhards  III.,  von  dem  uns  die  Quellen  aber  keinerlei  Nachricht  übermitteln?  Wir
können  auf  -  in  diesem  Zusammenhang  noch  nicht  beachtete  -  Besitzrechte  Alberts
I. von  Dagsburg-Egisheim  an  Wintzenheim  verweisen323,  um  bei  der  Beantwortung
dieser  Frage  einen  Fortschritt  zu  erzielen.  Das  elsässische  Wintzenheim  war
ursprünglich  Churer  Bistumsbesitz  und  war  nach  mehreren  Entfremdungen324  dem
Bistum  noch  in  den  Jahren  952  und  954  von  König  Otto  I.  bestätigt  worden325.  Im
Tausch  gegen  Güter  im  Neckargau  fiel  Wintzenheim  mit  Schlettstadt  und  anderen
Orten  anschließend  an  König  Konrad  von  Burgund326 327.  Von  Konrad  werden  die
Orte  im  Erbgang,  wie  schon  Witte  vermutete327  an  Konrads  Tochter  Mathilde
gekommen  sein.  Von  Mathilde  kam  Schlettstadt  schließlich  über  ihre  Tochter  Berta
in  die  Hände  von  Hildegard328.  Auch  Wintzenheim  dürfte  zusammen  mit  den
anderen  ehemaligen  burgundischen  Besitzungen  von  Mathilde  an  Berta
weitergegeben  worden  sein.  Wie  kam  Albert  I.  an  diese  Rechte  in  Wintzenheim?
Hätten  Gerold  von  Genf  oder  Hildegard  Wintzenheim  von  ihrer  Mutter  geerbt,  so
wäre  der  Ort  sicher  an  deren  Nachkommenschaft  weitergegeben  worden,  hätte
Cono  von  Maurienne  geerbt,  wäre  wohl  das  Maurienner  Domkapitel  Wintzenheim

320  Hlawitschka,  Grundlagen,  bes.  S.  36-91;  zustimmend  zu  Hlawitschkas  Ableitung  auch
Mariotte,  La  Comtesse  Hildegarde  (1994),  S.  7-16.  Bei  Drucklegung  von  Mariotte,
Les  Staufen  en  Alsace  au  XIIe  siècle  d'apres  leurs  diplômes,  in:  Revue  d’Alsace  119,
1993,  S.  43-74,  war  dem  Autor  die  Studie  Hlawitschkas  anscheinend  noch  unbekannt,  so
bezeichnet  er  Hildegard  noch  als  „Hildegarde  dite  de  Bar  et  Mousson,  ou  d'Eguisheim“
(ebda.,  43  f.).
321  Bei  der  in  der  Urkunde  Conos  von  Maurienne  genannten  unum  mansum  situm  in  uilla
abbusinniaci  (Historiae  patriae  monumenta.  Chartarum,  Tom  II,  Nr.  143,  S.  182),  die
der  Bischof  an  sein  Domkapitel  tradiert,  handelt  es  sich  um  Besitz  in  Arbusigny,  der  dem
mütterlichen  Erbe  entstammt.
322  Siehe  unten  im  Kap.  'Besitzungen'  den  Art.  'Selestat/Schlettstadt'.
323  E.  Schneider,  Codex  Hirsaugiensis,  fol  32a,  S.  30;  zu  Wintzenheim  siehe  auch  unten,  S.
69  und  im  Kap.  'Besitzungen1  den  Art.  'Wintzenheim'.
324  Zu  der  wechselvollen  Geschichte  dieses  Churer  Bistumsbesitzes  vgl.  Hlawitschka,
Grundlagen,  S.  46  f.
325  D  O  I  157,  S.  238  u.  D  O  I  163,  S.  244.
326  D  O  I  209,  S.  287  ff.  u.  D  O  I  224  u.  225,  S.  308  ff.
327  H.  Witte,  Der  Heilige  Forst  und  seine  ältesten  Besitzer,  1.  Teil,  in:  ZGO  51  (NF  12),
1897,  S.  220  f.
328  Vgl.  HI.AWITSCHKA,  Grundlagen,  S.  83  f.

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