Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Friedrich I. von Pfirt mit Stephanie, einer Enkelin Gerhards IV. von Egisheim, 
verheiratet, was natürlich auch die Erbansprüche der Pfirter Grafen über die beiden 
Vogteien erklärt. 
Tafel 6 
Die Nachkommen Hildegards 
Hildegard 
Ludwig v. Mousson-Mòmpelgard °° Sophie v. Oberlothringen 
I I T -T1 I T I 
Theoderich Bruno Ludwig Friedrich, Beatrix Mathilde Sophie 
v. Mòmpelgard Mgf. v. Susa 
Die patrueles von Leo IX. 
Aus den Privilegien Leos IX. für Hesse und für Altdorf sind uns mehrere patrueles 
des Papstes bekannt. So stellte Leo IX. im Jahr 1049 auf Bitten patruelis nostri 
Adalberonis, Tullensis ecclesice canonici, für das von den Vorfahren Leos IX. 
gestiftete Kloster Altdorf eine Bulle aus294. Zudem erfahren wir aus dem Privileg 
des Papstes für das ebenfalls von seinen Vorfahren gestiftete Kloster Hesse von 
zwei weiteren Söhnen seiner Vaterbrüder, nämlich von Matfried295 und dem zum 
Zeitpunkt der Ausstellung des Privilegs bereits verstorbenen Gerhard mit dessen 
Gattin Cuniza, welche allesamt in Hesse bestattet wurden296. 
Welchen Vaterbrüdem Leos IX. sind diese patrueles zuzuordnen? Wir kennen drei 
Brüder von Leos IX. Vater, nämlich Eberhard IV., Gerhard I. und Matfried I.297. Da 
wir keine Quellen besitzen, die uns Auskunft geben, welche Kinder diesen drei 
Brüdern Hugos IV. im einzelnen zuzuordnen sind, müssen wir mehr oder weniger 
vage Vermutungen anstellen. 
So kann man davon ausgehen, daß Adalbero wohl kein Sohn Eberhards IV. und 
dessen Gattin Berta war, denn man sieht Eberhards Witwe Berta als Handelnde, die 
über Schenkungen ihrer Vorfahren verfügt298. Würde ein Sohn aus dieser Ehe 
existieren, wäre dieser wohl der Ausführende der von Berta vorgenommenen 
294 Urkunde, abgedruckt bei Schöpfun, Alsatia diplomatica, 1. Bd., Nr. 208, S. 164 f, 
Zitat, ebda., S. 165. 
295 Urkunde, abgedruckt bei Calmet, Histoire de Lorraine, 2. Bd., 2. Aufl., preuves, cd. 
287-289: Tegit enim martyr patrueles nostros Comites Mathfridum & botue memorice 
Gerhardum, ejusque uxorem devotam famulam Deo Cunizam (Zitat, ebda., coi. 288). 
Zum Privileg für Hesse siehe auch oben S. 49 mit Anm. 265. 
296 Ebda. Siehe das Zitat in der vorangegangenen Anm. 
297 Siehe dazu oben, S. 38-43. 
298 Siehe dazu oben, S. 41 mit Anm. 221. 
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