Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Friedrich  I.  von  Pfirt  mit  Stephanie,  einer  Enkelin  Gerhards  IV.  von  Egisheim,
verheiratet,  was  natürlich  auch  die  Erbansprüche  der  Pfirter  Grafen  über  die  beiden
Vogteien  erklärt.

Tafel  6
Die  Nachkommen  Hildegards

Hildegard
Ludwig  v.  Mousson-Mòmpelgard  °°  Sophie  v.  Oberlothringen
I  I  T  -T1  I  T  I
Theoderich  Bruno  Ludwig  Friedrich,  Beatrix  Mathilde  Sophie
v.  Mòmpelgard  Mgf.  v.  Susa

Die  patrueles  von  Leo  IX.
Aus  den  Privilegien  Leos  IX.  für  Hesse  und  für  Altdorf  sind  uns  mehrere  patrueles
des  Papstes  bekannt.  So  stellte  Leo  IX.  im  Jahr  1049  auf  Bitten  patruelis  nostri
Adalberonis,  Tullensis  ecclesice  canonici,  für  das  von  den  Vorfahren  Leos  IX.
gestiftete  Kloster  Altdorf  eine  Bulle  aus294.  Zudem  erfahren  wir  aus  dem  Privileg
des  Papstes  für  das  ebenfalls  von  seinen  Vorfahren  gestiftete  Kloster  Hesse  von
zwei  weiteren  Söhnen  seiner  Vaterbrüder,  nämlich  von  Matfried295  und  dem  zum
Zeitpunkt  der  Ausstellung  des  Privilegs  bereits  verstorbenen  Gerhard  mit  dessen
Gattin  Cuniza,  welche  allesamt  in  Hesse  bestattet  wurden296.
Welchen  Vaterbrüdem  Leos  IX.  sind  diese  patrueles  zuzuordnen?  Wir  kennen  drei
Brüder  von  Leos  IX.  Vater,  nämlich  Eberhard  IV.,  Gerhard  I.  und  Matfried  I.297.  Da
wir  keine  Quellen  besitzen,  die  uns  Auskunft  geben,  welche  Kinder  diesen  drei
Brüdern  Hugos  IV.  im  einzelnen  zuzuordnen  sind,  müssen  wir  mehr  oder  weniger
vage  Vermutungen  anstellen.
So kann  man  davon  ausgehen,  daß  Adalbero  wohl  kein  Sohn  Eberhards  IV.  und
dessen  Gattin  Berta  war,  denn  man  sieht  Eberhards  Witwe  Berta  als  Handelnde,  die
über  Schenkungen  ihrer  Vorfahren  verfügt298.  Würde  ein  Sohn  aus  dieser  Ehe
existieren,  wäre  dieser  wohl  der  Ausführende  der  von  Berta  vorgenommenen

294  Urkunde,  abgedruckt  bei  Schöpfun,  Alsatia  diplomatica,  1.  Bd.,  Nr.  208,  S.  164  f,
Zitat,  ebda.,  S.  165.
295  Urkunde,  abgedruckt  bei  Calmet,  Histoire  de  Lorraine,  2.  Bd.,  2.  Aufl.,  preuves,  cd.
287-289:  Tegit  enim  martyr  patrueles  nostros  Comites  Mathfridum  &  botue  memorice
Gerhardum,  ejusque  uxorem  devotam  famulam  Deo  Cunizam  (Zitat,  ebda.,  coi.  288).
Zum  Privileg  für  Hesse  siehe  auch  oben  S.  49  mit  Anm.  265.
296  Ebda.  Siehe  das  Zitat  in  der  vorangegangenen  Anm.
297  Siehe  dazu  oben,  S.  38-43.
298  Siehe  dazu  oben,  S.  41  mit  Anm.  221.

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