Vermutung äußern, daß Waltramnus, der Vogt von St. Quirin mit dem dagsburgischen
Ministerialen namens Waltranus gleichzusetzen ist. Die Vogtei über das
Priorat St. Quirin könnte also in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wieder an
das Dagsburger Grafenhaus zurückgefallen sein. Allerdings findet sich die Vogtei
über St. Quirin nicht in der dagsburgisehen Erbmasse.
St. Salvator in Metz
(F, Dep. Moselle, Metz ist Hauptort des Dep.)
Graf Albert II. von Dagsburg war wohl in seiner Funktion als Hochvogt von
Metz1217 ebenso Vogt des Kollegiatstiftes St. Salvator zu Metz. Er hat die Vogtei
über Güter am Mittelrhein, welche St. Salvator in dem ca. sechs Kilometer
südwestlich von Alzey gelegenen Ort Eppelsheim1218 besaß, an den Reichsministerialen
Werner II. von Boianden weiterverlehnt, wie wir aus dem Lehnsbuch
des Werner von Boianden erfahren1219. Ein Grund für die Verlehnung wird
möglicherweise darin gelegen haben, daß sich jene Güter in Eppelsheim, ebenso
wie die anderen an Werner II. von Boianden verliehenen Orte und Vogteien, relativ
abseits vom eigentlichen Wirkungsgebiet der Dagsburger Grafen befanden. Das
Stift St. Salvator hat dann auch im Jahre 1230, wahrscheinlich aus Gründen der zu
großen Entfernung von Metz, wie Schannat und Widder angeben1220, seine
Besitzungen in dieser Gegend an das Domkapitel in Worms verkauft1221.
V al -Notre-Dame
(B, Prov. Liège, Arr. Huy)
Die Vogtei über Zisterzienserklöster ist, wie oben schon dargelegt, problematisch
und in der Forschung heftig diskuüert worden1222. Die Zisterzienseriimenabtei Val-Notre-Dame
war 1209/1210 von Albert II. von Dagsburg gestiftet worden1223. In
der Ausstattungsurkunde Alberts II. ist jedoch an keiner Stelle von schutzvorgenannten
Ministerialen Waltranus/Baltramus identisch ist - in der unmittelbaren
Nähe von Sarrebourg eine Burg besaß, die vom Metzer Bischof zerstört wurde, weil
Waltranus von ihr aus Übergriffe auf Bistumsbesitz getätigt haben soll: Nec est silentio
pretereundwn, quod ipse processu temporis castrum quoddam a Waltranno, homine
comitis de Dasburc, non procul a Saleburc firmatum, episcopatui in partibus illis valde
nocivum, in manu potenti et valida destruxit Diese Burg wird, so ist mit Sicherheit
anzunehmen, ein Lehen des Dagsburger Grafen an seinen Ministerialen gewesen sein.
12.7 Zur Vogtei Uber Metz siehe oben in diesem Kap. den Art. 'Metz'.
12.8 Zu Eppelsheim siehe oben den Art. 'Eppelsheim'. Zu den Besitzungen des Metzer
Kollegiatstiftes St. Salvator in Eppelsheim siehe Widder, Versuch, 3. Theil, S. 96.
1219 Sauer, LehnsbUcher, S. 24: De comite Alberto de Dagesburg advocatiam super
Eppeinsheim, super bona sancti Salvatoris.
1220 Schannat, Historia, 1. Bd., S. 19. - Widder, Versuch, 3. Theil, S. 96.
1221 Hinweis bei Schannat, Historia, 1. Bd., S. 19.
1222 Siehe oben den Art. 'Baumgarten'.
1223 Zur Stiftung siehe ausführlich oben das Kapitel 'Die Stiftung des Klosters Vai-Notre-Dame
und der Tod Alberts II.'.
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