Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Gründung  ausgeübt  hat,  ist  uns  nicht  überliefert,  es  ist  jedoch  nicht  unwahrscheinlich,
  daß  sie  bei  dem  Stifter  verblieben  ist.
Näheren  Aufschluß  gibt  uns  eine  Urkunde  aus  dem  Jahre  1137,  mittels  der  ein
Gütertausch  zwischen  dem  von  Maursmünster  abhängigen  Priorat  St.  Quirin  und
der  Abtei  Hesse  schriftlich  fixiert  wurde1212.  Der  Tausch,  dem  Abt  Meinhard  von
Maursmünster  zustimmte,  wurde  durch  die  Vögte  der  betroffenen  monastischen
Einrichtungen  vollzogen,  nämlich  für  Hesse  von  Hugo  VIII.  von  Dagsburg  und  für
St.  Quirin  von  Graf  Folmar  von  (Bischofs)homburg1213.  Bei  Folmar  von
(Bischofs)homburg  handelt  es  sich  um  den  Grafen  Folmar  von  Metz,  der  Mathilde,
die  Tochter  Alberts  I.  von  Dagsburg,  geheiratet  hat.  So  findet  sich  auch  eine
plausible  Erklärung,  wie  Folmar  in  den  Besitz  der  Vogtei  über  St.  Quirin  gelangt
ist.  Mathilde  von  Dagsburg  wird  die  Vogtei  mit  in  die  Ehe  gebracht  haben.
Im  Jahre  1181  ist  uns  ein  Waltramnus  advocatus  S.  Quirini  bezeugt,  den  wir  wohl
als  Untervogt  von  St.  Quirin  aufzufassen  haben.  Er  tritt  als  Zeuge  in  einer  Urkunde
von  Bischof  Heinrich  I.  von  Straßburg  auf,  der  ein  Synodalurteil  bezüglich  eines
Streites  zwischen  den  Äbten  von  Maursmünster  und  Moyenmoutier  um  Güter  St.
Quirins  bestätigt1214.  Dieser  Waltramnus  war  sicher  kein  Mitglied  der  Dagsburger
Grafenfamilie1215.  Jedoch  ist  uns  gerade  für  die  zweite  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts
mehrmals  ein  mächtiger  dagsburgischer  Ministeriale  dieses  Namens  belegt,  der
hauptsächlich  in  Oberlothringen  agierte1216 *.  Dies  läßt  uns  -  bei  aller  Vorsicht  -  die

1212  Strasbourg,  AD  BR,  H  609,  №  5.
1213  Strasbourg,  AD  BR,  H  609,  №  5:  ...  cambium  quodfactum  est  inter  ecclesiam  Hessen
et  ecclesiam  Sancti  Qvirini  per  liberos  advocalos  scilicet  Hugonem  comitem  de
Dagesburch  et  Volmarvm  comitem  de  Huneburch,  auf  einen  Umstand  gilt  es  noch
aufmerksam  zu  machen:  In  der  Zeugenreihe  dieser  Urkunde  wird  ein  Bebelinus
advocatus  Sancti  Quirini  genannt.  Es  handelt  sich  hier  wohl  um  einen  Untervogt.
Andererseits  könnte  sich  der  zwischen  zwei  Punkten  stehende  Zusatz  Sancti  Quirini  auf
die  nachfolgenden  Zeugen  Godefridus  W[altjerus,  Rambertus  milites  beziehen.  Die
Urkunde  ist  zudem  in  diesem  Bereich  stark  beschädigt,  so  daß  sich  keine  letztgilltigen
Aussagen  treffen  lassen.  -  Zur  Vogtei  der  Dagsburger  Grafen  Uber  Hesse  siehe  oben  den
Art.  'Hesse'.  -  Zu  Abt  Meinhard  von  Maursmünster  siehe  H.  Büttner,  Abt  Meinhard
und  die  Pfarrei  Maursmünster,  in:  StMGBO  53,  München  1935,  S.  213-228.
1214  Die  Urkunde  ist  abgedruckt  bei  Gerbert,  Historia  III,  Nr.  67,  S.  106  ff.,  Zitat,  S.  107;
RegBfeStr.  I,  Nr.  608,  S.  349.
1215  Der  Name  Waltranus  bzw.  Waltramnus  kommt  zu  keiner  Zeit  in  der  Dagsburger
Grafenfamilie  vor;  vgl.  Büttner,  Andlauer  Besitz  und  Reichsgut,  S.  20  mit  Anm.  20
(im  Ndr.  S.  286).
1216  Der  dagsburgische  Ministeriale  namens  Waltranus  ist  uns  für  die  zweite  Hälfte  des  12.
Jahrhunderts  gut  bezeugt.  So  ist  ein  Ministeriale  namens  Waltranus  de  Dasborc  Zeuge
in  einer  Urkunde  der  Äbtissin  Mathilde  von  Andlau,  die  zwischen  1155  und  1159
ausgestellt  worden  ist  und  in  der  zudem  Graf  Hugo  VIII.  als  Andlauer  Vogt  fungiert,
abgedruckt  bei  Büttner,  Andlauer  Besitz  und  Reichsgut,  Nr.  1,  S.  27  (im  Ndr.  S.  292).
In  der  letzten  von  Hugo  VIII.  ausgestellten  Urkunde  aus  dem  Jahre  1178,  abgedruckt  bei
Würdtwein,  10.  Bd.,  S.  58-60,  werden  als  Zeugen  Baltratno  de  Tagesburc  und
Heinrico  filio  eius  genannt  (Zitat,  ebda,  S.  57).  Die  Form  Baltramus  ist  lediglich  eine
andere  Schreibweise  für  Waltramus.  Schließlich  erfahren  wir  aus  den  Gesta
episcoporum  Mettensium,  continuatio  prima,  MGH  SS  X,  S.  546,  Z.  29-32,  daß  ein
Ministeriale  Alberts  II.  von  Dagsburg  namens  Waltranus  -  der  wohl  mit  den  beiden

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