Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Wendung  advocatus  de  huneburg  bezeichnet.  Die  drei  Urkunden  haben  mit
Neuweiler  nichts  zu  tun.  Träfe  es  zu,  daß  Heinrich  der  Vogt  von  Neuweiler  wäre,
wäre  es  doch  sinnvoll,  ihn  in  der  Zeugenreihe  zum  Beispiel  als  advocatus  de
Nuwilre  zu  betiteln.  Die  zweite  Folgerung  müßte  sich  -  analog  zu  der
Schlußfolgerung  der  Forschung  bezüglich  der  Vogtei  Neuweiler  -  anschließen,
Heinrich  als  Vogt  von  Neuburg  zu  bezeichnen.  Durchdenkt  man  diese  Möglichkeit,
sieht  man,  wie  wenig  (Jberzeugungskraft  diese  These  hat.  Es  wäre  aber  ein  Trugschluß
  zu  behaupten,  Heinrich  von  Huneburg  wäre  Hochvogt  von  Neuburg.
Auch  die  Nichtnennung  Hugos  VIII.  von  Dagsburg  bzw.  seines  Sohnes  Albert  II.
als  Vogt  von  Neuweiler  in  den  Urkunden  von  1162  bzw.  1194  heißt  nicht,  daß
Hugo  oder  sein  Sohn  die  Vogtei  über  diese  Abtei  nicht  mehr  innehatten.  Die  Überlegungen
  zu  einer  Aberkennung  der  Vogtei  über  Neuweiler  werden  vollends  durch
das  Faktum  obsolet,  daß  Graf  Albert  II.  von  Dagsburg  noch  um  das  Jahr  1200
Inhaber  der  Vogtei  über  Neuweiler  war,  wie  sich  eindeutig  aus  seinem  Erbschaftsvertrag
  mit  seinem  Neffen,  Herzog  Heinrich  von  Brabant,  ergibt1181.  Die
Huneburger  könnten  nach  diesem  Befund  entweder  judices  des  Ortes  oder  Untervögte
  beziehungsweise  Verwalter  der  Abtei  Neuweiler  gewesen  sein.

Ommeray
(F,  Dép.  Moselle,  Arr.  Château-Salins,  Cant.  Vic-sur-Seille)
Zum  Patronat  siehe  im  Kapitel  'Besitzungen'  den  Artikel  'Ommeray'.

Pairis
(F,  Dep.  Haut-Rhin,  Arr.  Ribeauville,  Cant.  Lapoutroie,  Com.  d'Orbey)
Pairis1182  war  ebenso  wie  Baumgarten  und  Haute-Seille  eine  Zisterzienserabtei.
Somit  gilt  das,  was  an  anderer  Stelle  bezüglich  des  Problems  der  Vogtei  über
Zisterzienserabteien  schon  gesagt  wurde1183.  Es  darf  angenommen  werden,  daß
ursprünglich  der  Stifter  der  Abtei,  Graf  Ulrich  von  Egisheim,  schutzvogteiliche
Rechte  über  Pairis  ausgeübt  haben  wird.  Nach  dem  kinderlosen  Tod  Ulrichs,  der
1143/44  erfolgt  sein  muß1184,  sind  die  vogteirechtlichen  Verhältnisse  unklar.  Hugo
VIII.  von  Dagsburg  schenkt  der  Abtei  im  Jahre  1175  den  Ort  Remomont  und  das
Tal  Altpairis  1185,  und  die  Grafen  von  Pfirt  stellen  1187  eine  Urkunde  für  Pairis
aus1186.  Von  vogteirechtlichen  Ansprüchen  wird  in  beiden  Urkunden  nicht
gesprochen.  Eine  weitgehende  Klärung  bringt  hingegen  eine  Urkunde  aus  dem

1181  Siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  13.
1182  Zu  Pairis  siehe  J.-M.  Jenn,  Défrichements  cisterciens  dans  la  région  de  Colmar  au
douzième  siècle,  in:  Annuaire  de  la  société  historique  et  littéraire  de  Colmar  19,
1969/1970,  S.  42-48.
1183  Siehe  oben  den  Art.  'Baumgarten'.
1184  Siehe  oben,  S.  76.
1185  Siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  3.
1186  Original  in  Colmar,  AD  HR,  Fonds  Pairis  1,  3.  Druck:  Würdtwein,  10.  Bd.,  Nr.  47,  S.
142  f.

561
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.