Dagsburger Grafen entzogen worden war. Hier gilt es, den urkundlichen Befund zu
untersuchen und einer genauen Prüfung zu unterziehen.
Grundlage für diese Behauptung bilden zwei Urkunden, in denen ein Huneburger
mit Neuweiler in Verbindung gebracht wird. Unterstützt wird diese Theorie durch
die geographische Nähe der Huneburg zu Neuweiler und die mutmaßliche
Zugehörigkeit der Burg zu dieser Abtei1164. Die erste zu untersuchende Urkunde
stammt aus dem Jahre 1162. Ein Ritter namens Theodericus und dessen Schwester
Petersa übertrugen ein Gut in Rugersheim an die Kirche zu Lixheim. Abt Erpho von
Neuweiler bestätigte diese Schenkung. In der Zeugenreihe wird an erster Stelle ein
Eberhardus advocatus de Huneburgu(>5 genannt. In dieser Urkunde erscheint
zudem noch ein Otto secundus advocatus de Nuwilrell66 Die zweite in Frage
kommende Urkunde wurde 1194 von dem dem Geschlecht der Huneburger
entstammenden Bischof Konrad II. von Straßburg1167 für Abt Gottfried von
Neuburg ausgestellt1168 *. In dieser Urkunde spricht der Bischof in der Datierungszeile
von Hugone, fratre nostro abbatiam novillarensem amministrante^169. In
beiden Urkunden wird Hugo VIII. von Dagsburg nicht genannt.
Untersuchen wir die Sachlage: Es fällt auf, daß es in der Urkunde von 1162
Eberhardus advocatus de Huneburc heißt, während der Untervogt Otto eindeutig
als secundus advocatus de Nuwilre ausgewiesen wird. Die Betitelung Eberhards
läßt nicht zwingend den Schluß zu, Eberhard sei Vogt von Neuweiler. Auch die
Urkunde Bischof Konrads II. von 1194 gibt bezüglich der Vogtei über Neuweiler
keine eindeutige Auskunft, denn das abbatiam novillarensem amministrante ist
doch wohl eher mit 'Verwalter von Neuweiler' und nicht mit 'Vogt von Neuweiler'
zu übersetzen. Auffallend ist auch, daß uns in der am Anfang erwähnten Urkunde
Erphos von Neuweiler aus dem Jahre 1157, in welcher Hugo VIII. als Vogt von
Metz für Neuweiler amtiert, in der Zeugenreihe ein Eberhardus advocatus begegnet1170,
der mit Eberhard von Huneburg identifiziert werden kann. Da neben Hugo
VIII. in dieser Urkunde auch der Untervogt Otto genannt wird1171, hat Würdtwein
diesen Eberhard als judex des Ortes Neuweiler sehen wollen1172.
Daß die Abtei Neuweiler Untervögte hatte, welche vom Hochvogt abhängig waren,
belegt allein schon das Auftreten des Untervogtes Otto in mehreren Urkunden. Otto
wird nicht nur in der Urkunde des Ritters Theodericus aus dem Jahr 1162 er¬1164
Die Huneburg lag westlich von Neuweiler, siehe dazu Clauss, Wörterbuch, S. 497 f.
H65 Druck: Würdtwein, 9. Bd., Nr. 193, S. 379 ff.: Eberhardus advocatus de Huneburc
(Zitat, ebda, S. 380).
i166 Ebda., S. 380: Otto secundus advocatus de Nuwilre.
H67 Zur genealogischen Zuordnung von Bischof Konrad II. siehe RegBfeStr. I, Nr. 657,
S. 361 f.
1168 Druck: Würdtwein, 10. Bd., Nr. 59, S. 169 f.; RegBfeStr. I, Nr. 677, S. 365 f.
n69 Druck: Würdtwein, 10. Bd., Nr. 59, S. 169 f., Zitat, S. 170; RegBfeStr. I, Nr. 677,
S. 365 f.
1170 Würdtwein, 7. Bd., Nr. 73, S. 191.
1171 Ebda., S. 189: ... Ottoni advocato minori istius Novillarensis loci.
H72 Ebda, S. 192, Anm. d.
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