Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Dagsburger  Grafen  entzogen  worden  war.  Hier  gilt  es,  den  urkundlichen  Befund  zu
untersuchen  und  einer  genauen  Prüfung  zu  unterziehen.
Grundlage  für  diese  Behauptung  bilden  zwei  Urkunden,  in  denen  ein  Huneburger
mit  Neuweiler  in  Verbindung  gebracht  wird.  Unterstützt  wird  diese  Theorie  durch
die  geographische  Nähe  der  Huneburg  zu  Neuweiler  und  die  mutmaßliche
Zugehörigkeit  der  Burg  zu  dieser  Abtei1164.  Die  erste  zu  untersuchende  Urkunde
stammt  aus  dem  Jahre  1162.  Ein  Ritter  namens  Theodericus  und  dessen  Schwester
Petersa  übertrugen  ein  Gut  in  Rugersheim  an  die  Kirche  zu  Lixheim.  Abt  Erpho  von
Neuweiler  bestätigte  diese  Schenkung.  In  der  Zeugenreihe  wird  an  erster  Stelle  ein
Eberhardus  advocatus  de  Huneburgu(>5  genannt.  In  dieser  Urkunde  erscheint
zudem  noch  ein  Otto  secundus  advocatus  de  Nuwilrell66  Die  zweite  in  Frage
kommende  Urkunde  wurde  1194  von  dem  dem  Geschlecht  der  Huneburger
entstammenden  Bischof  Konrad  II.  von  Straßburg1167  für  Abt  Gottfried  von
Neuburg  ausgestellt1168 *.  In  dieser  Urkunde  spricht  der  Bischof  in  der  Datierungszeile
  von  Hugone,  fratre  nostro  abbatiam  novillarensem  amministrante^169.  In
beiden  Urkunden  wird  Hugo  VIII.  von  Dagsburg  nicht  genannt.
Untersuchen  wir  die  Sachlage:  Es  fällt  auf,  daß  es  in  der  Urkunde  von  1162
Eberhardus  advocatus  de  Huneburc  heißt,  während  der  Untervogt  Otto  eindeutig
als  secundus  advocatus  de  Nuwilre  ausgewiesen  wird.  Die  Betitelung  Eberhards
läßt  nicht  zwingend  den  Schluß  zu,  Eberhard  sei  Vogt  von  Neuweiler.  Auch  die
Urkunde  Bischof  Konrads  II.  von  1194  gibt  bezüglich  der  Vogtei  über  Neuweiler
keine  eindeutige  Auskunft,  denn  das  abbatiam  novillarensem  amministrante  ist
doch  wohl  eher  mit  'Verwalter  von  Neuweiler'  und  nicht  mit  'Vogt  von  Neuweiler'
zu  übersetzen.  Auffallend  ist  auch,  daß  uns  in  der  am  Anfang  erwähnten  Urkunde
Erphos  von  Neuweiler  aus  dem  Jahre  1157,  in  welcher  Hugo  VIII.  als  Vogt  von
Metz  für  Neuweiler  amtiert,  in  der  Zeugenreihe  ein  Eberhardus  advocatus  begegnet1170,
  der  mit  Eberhard  von  Huneburg  identifiziert  werden  kann.  Da  neben  Hugo
VIII.  in  dieser  Urkunde  auch  der  Untervogt  Otto  genannt  wird1171,  hat  Würdtwein
diesen  Eberhard  als  judex  des  Ortes  Neuweiler  sehen  wollen1172.
Daß  die  Abtei  Neuweiler  Untervögte  hatte,  welche  vom  Hochvogt  abhängig  waren,
belegt  allein  schon  das  Auftreten  des  Untervogtes  Otto  in  mehreren  Urkunden.  Otto
wird  nicht  nur  in  der  Urkunde  des  Ritters  Theodericus  aus  dem  Jahr  1162  er¬1164

  Die  Huneburg  lag  westlich  von  Neuweiler,  siehe  dazu  Clauss,  Wörterbuch,  S.  497  f.
H65  Druck:  Würdtwein,  9.  Bd.,  Nr.  193,  S.  379  ff.:  Eberhardus  advocatus  de  Huneburc
(Zitat,  ebda,  S.  380).
i166  Ebda.,  S.  380:  Otto  secundus  advocatus  de  Nuwilre.
H67  Zur  genealogischen  Zuordnung  von  Bischof  Konrad  II.  siehe  RegBfeStr.  I,  Nr.  657,
S.  361  f.
1168  Druck:  Würdtwein,  10.  Bd.,  Nr.  59,  S.  169  f.;  RegBfeStr.  I,  Nr.  677,  S.  365  f.
n69  Druck:  Würdtwein,  10.  Bd.,  Nr.  59,  S.  169  f.,  Zitat,  S.  170;  RegBfeStr.  I,  Nr.  677,
S.  365  f.
1170  Würdtwein,  7.  Bd.,  Nr.  73,  S.  191.
1171  Ebda.,  S.  189:  ...  Ottoni  advocato  minori  istius  Novillarensis  loci.
H72  Ebda,  S.  192,  Anm.  d.

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