von Dagsburg war eines der wichtigsten Ereignisse in der Geschichte der
Egisheimer Grafenfamilie, da sich im Laufe der nächsten Jahrhunderte gerade in
der Hauptlinie der Familie der Name Dagsburg durchgesetzt hat. Während die
Egisheimer Linie, die ab den letzten Dekaden des 11. Jahrhunderts einen
Nebenzweig des Geschlechtes bildete, schon in der ersten Hälfte des 12.
Jahrhunderts ihr Ende fand, bestand die Dagsburger Linie bis ins erste Viertel des
13. Jahrhunderts. Auch nach dem Erlöschen der Familie mit Gertrud, der Tochter
Alberts II., im Jahre 1225, blieb der Name in der Benennung der Grafschaft
Dagsburg weiter erhalten.
Wenn wir einer Nachricht des im 14. Jahrhundert schreibenden Jean de Bayon
Glauben schenken dürfen, ist Hugo IV. - ebenso wie seine Gemahlin - im Jahre
1038 beim Tod seines Sohnes Gerhard noch am Leben gewesen, denn Jean de
Bayon berichtet, daß der in einer Fehde mit Reginbald von Rappoltstein gefallene
Gerhard von seinen Eltern betrauert wurde228. Wir haben keine Kenntnis davon,
welcher Quelle Jean de Bayon diese Mitteilung entnommen hat, es dürfte sich aber
bei seiner Vorlage um eine Quelle chronikalischer Art gehandelt haben. Die
Aussage über die Trauer der Eltern müßte wohl schon in der Vorlage enthalten
gewesen sein. Allerdings fällt bei näherer Betrachtung der gesamten Passage acrem
luctum tarn parentibus & fratri, quam cunctce provincice & ipsi Augusto reliquifi29
auf, daß sie nach einem rhetorischen Aufbau konstruiert ist. Von der ganz
natürlichen Trauer der Eltern um ihren toten Sohn führt der Weg über die Trauer
der Brüder hin zu der schon erstaunlicher anmutenden Trauer einer gesamten
Provinz - bei der es sich in dem vorliegenden Fall um das Elsaß handeln dürfte -, ja
der gesamte Vorgang erfährt durch die Trauer des Kaisers um Gerhard noch eine
zusätzliche Steigerung. Der Tote wird dadurch in seiner politischen Bedeutung
enorm heraus gehoben. Ob sich daraus ein für uns verwertbarer Terminus post quem
für den Tod Hugos IV. ergibt, scheint nach dieser Betrachtung doch zumindest
fragwürdig. Es muß also hinter der Angabe des Jean de Bayon doch ein großes
Fragezeichen stehenbleiben230. Im Jahre 1049 sind Hugo IV. und seine Gemahlin
jedenfalls sicher schon verstorben, wie uns die Bulle ihres Sohnes Leo IX. für ihre
228 Siehe dazu das Zitat in der folgenden Anm..
229 Chronicon Mediani-monasterii authore Joanne de Bayon, lib. 11, cap. 48, col. 220: Hinc
Gerardus Comes Ekenisheim castri, frater scilicet jam dicti Episcopi Brunonis, dum
contra Reginbaldum de Castello, quod ab ejus nomine Reginbaldi Petra dicitur, qui
Alemanniam tunc & s ce pius populabatur, cum paucis profectus, orto gravi conflictu
insigniter bellans occisus est: acrem luctum tam parentibus & fratri, quam cunctce
provincice & ipsi Augusto reliquit, auch auszugsweise abgedruckt in: K. Albrecht,
Rappoltsteinisches Urkundenbuch, 759-1500. Quellen zur Geschichte der ehemaligen
Herrschaft Rappoltstein im Elsaß, 1. Bd. 759-1363, Colmar i. Elsaß 1891, Nr. 6, S. 4.
230 Jedoch wird dadurch das von dem im 14. Jahrhundert schreibenden Chronisten
behauptete Faktum, daß der Tod Gerhards sich tatsächlich 1038 während der Fehde mit
dem Rappoltsteiner ereignete, nicht in Zweifel gezogen. Es sollte mit der Trauersequenz'
lediglich die Bedeutung Gerhards verdeutlicht werden. Zu Gerhard III. siehe unten,
S. 48 f.
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