Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

terpretieren,  wenn  man  daraus  schließt,  daß  der  Dagsburger  Graf  hier  als
Beschützer  von  Haute-Seille  auf  trat.  Nach  Beilegung  des  Streites  mit  Haute-Seille
tätigten  Kuno  von  Türkstein  und  seine  Familie  mehrere  Schenkungen  an  die
Zisterzienser-abtei,  die  diese  nun  alle  durch  Albert  II.  absegnen  lassen  mußte1069.
Der  Konvent  von  Haute-Seille  wurde  zudem  als  Begünstigter  in  dem  ca.  1204
abgeschlossenen  Erbschaftsvertrag  zwischen  Albert  II.  und  seinem  Neffen,  Heinrich
  I.  von  Brabant,  genannt.  Falls  der  Dagsburger  Graf  vor  der  kompletten  Zahlung
der  Entschädigungssumme  durch  Heinrich  von  Brabant  aus  dem  Leben  schiede,
sollte  der  Restbetrag  dem  Konvent  von  Haute-Seille  überwiesen  werden1070.
Letztmalig  sehen  wir  Albert  II.  gegen  Ende  des  Jahres  1204  als  Zeugen  in  einer
Urkunde,  die  Haute-Seille  betrifft.  König  Philipp  von  Schwaben  bestätigt  den
Verzicht  von  Bischof  Matthäus  von  Toul  auf  den  Ort  Tanconville  zugunsten  der
Abtei  Haute-Seille1071.
Umgekehrt  finden  wir  ebenso  Abt  Heinrich  von  Haute-Seille  als  Intervenient  in
einer  Urkunde  Alberts  II.  für  die  Abtei  Villers-Bettnach1072.  Albert  II.  bestätigt  der
Abtei  die  Verpachtung  eines  Gutes  bei  dem  heute  abgegangenen  Ort  Fliesbom
durch  Arnulf  von  Virei  und  verzichtet  schließlich  selbst,  durch  Bitten  Heinrichs  von
Haute-Seille  veranlaßt,  auf  seine  Besitzrechte  an  dem  Ort1073.
Diese  hier  aufgeführten  urkundlichen  Zeugnisse  unterstreichen  meines  Erachtens
die  besondere  Beziehung  zwischen  Albert  II.  und  der  Zisterzienserabtei  Haute-Seille
  und  zeigen,  daß  er  der  Abtei  gegenüber  immer  wieder  als  Förderer,
Sachwalter  und  als  Beschützer  im  schutzvogteilichen  Sinne  aufgetreten  ist.  Die
Verbindung  zwischen  Haute-Seille  und  der  Dagsburger  Familie  blieb  auch  nach
dem  Tod  Alberts  II.  bestehen.  So  hat  im  Jahr  1212  Abt  Heinrich  von  Haute-Seille
als  Schiedsrichter  in  dem  Streit  um  Moha  und  Waleffe  zwischen  dem  Lütticher
Bischof  auf  der  einen  Seite  und  Herzog  Friedrich  von  Oberlothringen  und  dessen
Sohn  Theobald,  der  hier  als  Gemahl  und  Vormund  Gertruds  von  Dagsburg  auf  trat  -
da  es  in  dem  Streit  um  das  niederlothringische  Erbe  Gertruds  ging  -,  auf  der  anderen
Seite  vermittelt  und  eine  Einigung  herbeigeführt1074,  die  von  der  oberlothnngischen
Partei  auch  akzeptiert  wurde1075.  Schließlich  gibt  es  noch  eine  Urkunde  aus  dem
Jahr  1224,  die  uns  anzeigt,  daß  Gertrud  ihr  Altdorfer  Allod  an  Haute-Seille

1069  Es  handelt  sich  um  drei  undatierte,  wohl,  wie  Lepage  vermutet,  um  1201  ausgestellte
Urkunden,  eine  von  Kuno  von  Türkstein,  abgedruckt  bei  Lepage,  Les  seigneurs,  Nr.  4,
S.  184  f.,  und  zwei  Urkunden  Alberts  II.,  Originale  in  Nancy,  AD  M-et-M,  beide  mit  der
Signatur  H  578,  abgedruckt  bei  Lepage,  Les  seigneurs,  Nm.  5  u.  6,  S.  185  f.
1070  Siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  13.
i°7i  Druck  des  Diploms  bei  Büttner,  Toul  im  Vogesenraum,  S.  127  f.;  zur  Datierung  siehe
Böhmer-Zinsmaier,  Nr.  9;  vgl.  auch  Hessel,  Elsässische  Urkunden  vornehmlich  des
13. Jahrhunderts,  S.  63  f.,  Zinsmaier,  Urkunden,  S.  54,  Anm.  188;  Pöhlmann-Doll,
Regesten,  Nr.  33,  S.  13.  ,
1072  Siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  11.
1073  Siehe  ebda
1074  Bormans  u.  Schoolmeesters,  Cartulaire  I,  Nr.  106,  S.  168.
i«75  Ebda.,  Nr.  107,  S.  169.
            
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