terpretieren, wenn man daraus schließt, daß der Dagsburger Graf hier als
Beschützer von Haute-Seille auf trat. Nach Beilegung des Streites mit Haute-Seille
tätigten Kuno von Türkstein und seine Familie mehrere Schenkungen an die
Zisterzienser-abtei, die diese nun alle durch Albert II. absegnen lassen mußte1069.
Der Konvent von Haute-Seille wurde zudem als Begünstigter in dem ca. 1204
abgeschlossenen Erbschaftsvertrag zwischen Albert II. und seinem Neffen, Heinrich
I. von Brabant, genannt. Falls der Dagsburger Graf vor der kompletten Zahlung
der Entschädigungssumme durch Heinrich von Brabant aus dem Leben schiede,
sollte der Restbetrag dem Konvent von Haute-Seille überwiesen werden1070.
Letztmalig sehen wir Albert II. gegen Ende des Jahres 1204 als Zeugen in einer
Urkunde, die Haute-Seille betrifft. König Philipp von Schwaben bestätigt den
Verzicht von Bischof Matthäus von Toul auf den Ort Tanconville zugunsten der
Abtei Haute-Seille1071.
Umgekehrt finden wir ebenso Abt Heinrich von Haute-Seille als Intervenient in
einer Urkunde Alberts II. für die Abtei Villers-Bettnach1072. Albert II. bestätigt der
Abtei die Verpachtung eines Gutes bei dem heute abgegangenen Ort Fliesbom
durch Arnulf von Virei und verzichtet schließlich selbst, durch Bitten Heinrichs von
Haute-Seille veranlaßt, auf seine Besitzrechte an dem Ort1073.
Diese hier aufgeführten urkundlichen Zeugnisse unterstreichen meines Erachtens
die besondere Beziehung zwischen Albert II. und der Zisterzienserabtei Haute-Seille
und zeigen, daß er der Abtei gegenüber immer wieder als Förderer,
Sachwalter und als Beschützer im schutzvogteilichen Sinne aufgetreten ist. Die
Verbindung zwischen Haute-Seille und der Dagsburger Familie blieb auch nach
dem Tod Alberts II. bestehen. So hat im Jahr 1212 Abt Heinrich von Haute-Seille
als Schiedsrichter in dem Streit um Moha und Waleffe zwischen dem Lütticher
Bischof auf der einen Seite und Herzog Friedrich von Oberlothringen und dessen
Sohn Theobald, der hier als Gemahl und Vormund Gertruds von Dagsburg auf trat -
da es in dem Streit um das niederlothringische Erbe Gertruds ging -, auf der anderen
Seite vermittelt und eine Einigung herbeigeführt1074, die von der oberlothnngischen
Partei auch akzeptiert wurde1075. Schließlich gibt es noch eine Urkunde aus dem
Jahr 1224, die uns anzeigt, daß Gertrud ihr Altdorfer Allod an Haute-Seille
1069 Es handelt sich um drei undatierte, wohl, wie Lepage vermutet, um 1201 ausgestellte
Urkunden, eine von Kuno von Türkstein, abgedruckt bei Lepage, Les seigneurs, Nr. 4,
S. 184 f., und zwei Urkunden Alberts II., Originale in Nancy, AD M-et-M, beide mit der
Signatur H 578, abgedruckt bei Lepage, Les seigneurs, Nm. 5 u. 6, S. 185 f.
1070 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 13.
i°7i Druck des Diploms bei Büttner, Toul im Vogesenraum, S. 127 f.; zur Datierung siehe
Böhmer-Zinsmaier, Nr. 9; vgl. auch Hessel, Elsässische Urkunden vornehmlich des
13. Jahrhunderts, S. 63 f., Zinsmaier, Urkunden, S. 54, Anm. 188; Pöhlmann-Doll,
Regesten, Nr. 33, S. 13. ,
1072 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 11.
1073 Siehe ebda
1074 Bormans u. Schoolmeesters, Cartulaire I, Nr. 106, S. 168.
i«75 Ebda., Nr. 107, S. 169.