Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Zisterze  Haute-Seille  hindeutet.  Bischof  Konrad  II.  beurkundet  hierin  einen
Kaufvertrag  zwischen  Burchard  von  Kirchheim  und  der  Abtei  Haute-Seille.
Außerdem  bestätigte  der  Bischof,  daß  sein  Vorgänger  im  Bischofsamt  einen
Vergleich  zwischen  der  Kirche  von  Erstein  und  dem  Pleban  von  Romansweiler  mit
Haute-Seille  über  den  Zehnten  von  Romansweiler  vermittelt  habe1065.
Vor  allem  jedoch  sieht  man  Albert  II.  in  Sachen  der  Abtei  aktiv,  als  er  zusammen
mit  dem  Metzer  Bischof  in  einem  Streit  zwischen  Haute-Seille  und  Kuno  von
Türkstein  einen  Frieden  zugunsten  der  Zisterzienserabtei  vermittelte1066,  wonach
Kuno  von  Türkstein  sein  Allod  dem  Dagsburger  Grafen  zu  Lehen  auftragen
mußte1067.  Die  Vermittlertätigkeit  Alberts  kam  auch  ausdrücklich  auf  Bitten  der
Mönche  von  Haute-Seille  zustande1068.  Man  muß  den  Vorgang  nicht  iiberin-1065

  Ebda.  Friedel,  Erstein,  1927,  S.  245  f.,  möchte  den  Umstand,  daß  die  Abtei  Haute-Seille
  in  Romansweiler  begütert  war,  auf  eine  Schenkung  der  Dagsburger  Grafen
zurückfuhren.  Die  Begründung  Friedeis  scheint  mir  allerdings  nicht  stichhaltig.  Er  gibt
für  seine  These,  daß  die  Rechte  der  Abtei  Haute-Seille  in  Romansweiler  auf  eine
Schenkung  der  Dagsburger  Grafenfamilie  zurückzuführen  seien,  folgendes  an:  „Denn
von  Altorf,  wo  Alta  Silva  gleichfalls  begütert  war,  wissen  wir,  dass  eine  Begabung
durch  die  Tochter  des  Grafen  Albert  von  Dagsburg  zu  Grunde  liegt“  (ebda,  S.  246).  Das
inhaltliche  Verstehen  dieses  mißverständlich  ausgedrilckten  Satzes  wird  zusätzlich  noch
durch  den  Umstand  erschwert,  daß  Friedel,  der  nur  sporadisch  genaue  Quellenangaben
macht,  in  diesem  Falle  zu  der  Urkunde  Gertruds  von  Dagsburg  keine  Belegstelle  nennt.
Man  könnte  nun  die  Behauptung  Friedeis  in  zweierlei  Hinsicht  verstehen:
a)  Die  Abtei  Altdorf  besitzt  Güter  oder  Rechte  in  Romansweiler,  welche  ihr  von  der
Gräfin  Gertrud  geschenkt  wurden,  oder
b)  die  Abtei  Haute-Seille  hat  in  Altdorf  von  Gertrud  Besitz  geschenkt  bekommen.
Nun  ist  aber  Altdorfer  Besitz  in  Romansweiler  nicht  nachzuweisen  (vgl.  die
Besitzzusammenstellung  für  Altdorf  bei  Sieffert,  Altdorf,  S.  75-105),  so  daß  als
Interpretation  nur  die  unter  b)  angeführte  Möglichkeit  bleibt.  Es  existiert  eine  Urkunde
Gertruds  von  Dagsburg  aus  dem  Jahr  1224,  in  welcher  sie  der  Abtei  Haute-Seille  ihr
Allod  in  Altdorf  für  die  100  Pfund  Metzer  Geldes,  welche  ihr  verstorbener  erster
Gemahl,  Herzog  Theobald  von  Oberlothringen,  der  Abtei  noch  schuldete,  überläßt.
Druck  der  Urkunde  bei  Grandidier,  Œuvres,  3.  Bd.,  S.  299;  Regest:  Böhmer-Ficker-Winkelmann
  V,4,  Nr.  10916  -  Duvernoy,  Catalogue,  Nr.  338,  S.  213.  Es  ist  wohl
anzunehmen,  daß  Friedel  auf  diese  Urkunde  Bezug  nimmt.  Der  Umstand  aber,  daß
Gertrud  von  Dagsburg  die  Abtei  Haute-Seille  in  Altdorf  begabt  hat,  läßt  doch  aber
keinesfalls  den  Analogieschluß  zu,  die  Rechte  Haute-Seilles  in  Romansweiler  seien
ebenfalls  auf  eine  Schenkung  durch  die  Dagsburger  zurückzuführen.  Der  kausale
Zusammenhang,  den  Friedel  sehen  will,  läßt  sich  also  nicht  herstellen.  Um  zu  einer
befriedigenden  Antwort  zu  gelangen,  müßte  man  doch  fragen,  ob  die  Grafen  von
Dagsburg-Egisheim  in  Romansweiler  begütert  waren.  Dort  lassen  sich  aber  keine
dagsburgisehen  Güter  nachweisen.  Im  Falle  Ersteins,  das  ebenfalls  in  Romansweiler
begütert  war,  möchte  Friedel  schließlich  auch  keine  Dagsburger  Schenkung  sehen,
sondern  kaiserliche  Begabung  annehmen  (Friedel,  Erstein,  S.  246):  „Ob  Erstein  aus
derselben  Quelle  geschöpft  [sic!],  ist  allerdings  fraglich.  Das  Dorf  [=  Romansweiler]
gehört  später  zu  den  Reichsdörfern  und  möglicherweise  liegt  hier  eine  kaiserliche
Schenkung  vor“  (ebda.).  Es  dürfte  wahrscheinlicher  sein,  die  Rechte  der  Abtei  Haute-Seille
  in  Romansweiler  ebenfalls  auf  eine  kaiserliche  Schenkung  zurückzuführen.
1066  p)je  Urkunde  ist  abgedruckt  bei  Lepage,  Les  seigneurs,  Nr.  2,  S.  182  f.
1067  Siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  12.
1068  Siehe  ebda

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