Zisterze Haute-Seille hindeutet. Bischof Konrad II. beurkundet hierin einen
Kaufvertrag zwischen Burchard von Kirchheim und der Abtei Haute-Seille.
Außerdem bestätigte der Bischof, daß sein Vorgänger im Bischofsamt einen
Vergleich zwischen der Kirche von Erstein und dem Pleban von Romansweiler mit
Haute-Seille über den Zehnten von Romansweiler vermittelt habe1065.
Vor allem jedoch sieht man Albert II. in Sachen der Abtei aktiv, als er zusammen
mit dem Metzer Bischof in einem Streit zwischen Haute-Seille und Kuno von
Türkstein einen Frieden zugunsten der Zisterzienserabtei vermittelte1066, wonach
Kuno von Türkstein sein Allod dem Dagsburger Grafen zu Lehen auftragen
mußte1067. Die Vermittlertätigkeit Alberts kam auch ausdrücklich auf Bitten der
Mönche von Haute-Seille zustande1068. Man muß den Vorgang nicht iiberin-1065
Ebda. Friedel, Erstein, 1927, S. 245 f., möchte den Umstand, daß die Abtei Haute-Seille
in Romansweiler begütert war, auf eine Schenkung der Dagsburger Grafen
zurückfuhren. Die Begründung Friedeis scheint mir allerdings nicht stichhaltig. Er gibt
für seine These, daß die Rechte der Abtei Haute-Seille in Romansweiler auf eine
Schenkung der Dagsburger Grafenfamilie zurückzuführen seien, folgendes an: „Denn
von Altorf, wo Alta Silva gleichfalls begütert war, wissen wir, dass eine Begabung
durch die Tochter des Grafen Albert von Dagsburg zu Grunde liegt“ (ebda, S. 246). Das
inhaltliche Verstehen dieses mißverständlich ausgedrilckten Satzes wird zusätzlich noch
durch den Umstand erschwert, daß Friedel, der nur sporadisch genaue Quellenangaben
macht, in diesem Falle zu der Urkunde Gertruds von Dagsburg keine Belegstelle nennt.
Man könnte nun die Behauptung Friedeis in zweierlei Hinsicht verstehen:
a) Die Abtei Altdorf besitzt Güter oder Rechte in Romansweiler, welche ihr von der
Gräfin Gertrud geschenkt wurden, oder
b) die Abtei Haute-Seille hat in Altdorf von Gertrud Besitz geschenkt bekommen.
Nun ist aber Altdorfer Besitz in Romansweiler nicht nachzuweisen (vgl. die
Besitzzusammenstellung für Altdorf bei Sieffert, Altdorf, S. 75-105), so daß als
Interpretation nur die unter b) angeführte Möglichkeit bleibt. Es existiert eine Urkunde
Gertruds von Dagsburg aus dem Jahr 1224, in welcher sie der Abtei Haute-Seille ihr
Allod in Altdorf für die 100 Pfund Metzer Geldes, welche ihr verstorbener erster
Gemahl, Herzog Theobald von Oberlothringen, der Abtei noch schuldete, überläßt.
Druck der Urkunde bei Grandidier, Œuvres, 3. Bd., S. 299; Regest: Böhmer-Ficker-Winkelmann
V,4, Nr. 10916 - Duvernoy, Catalogue, Nr. 338, S. 213. Es ist wohl
anzunehmen, daß Friedel auf diese Urkunde Bezug nimmt. Der Umstand aber, daß
Gertrud von Dagsburg die Abtei Haute-Seille in Altdorf begabt hat, läßt doch aber
keinesfalls den Analogieschluß zu, die Rechte Haute-Seilles in Romansweiler seien
ebenfalls auf eine Schenkung durch die Dagsburger zurückzuführen. Der kausale
Zusammenhang, den Friedel sehen will, läßt sich also nicht herstellen. Um zu einer
befriedigenden Antwort zu gelangen, müßte man doch fragen, ob die Grafen von
Dagsburg-Egisheim in Romansweiler begütert waren. Dort lassen sich aber keine
dagsburgisehen Güter nachweisen. Im Falle Ersteins, das ebenfalls in Romansweiler
begütert war, möchte Friedel schließlich auch keine Dagsburger Schenkung sehen,
sondern kaiserliche Begabung annehmen (Friedel, Erstein, S. 246): „Ob Erstein aus
derselben Quelle geschöpft [sic!], ist allerdings fraglich. Das Dorf [= Romansweiler]
gehört später zu den Reichsdörfern und möglicherweise liegt hier eine kaiserliche
Schenkung vor“ (ebda.). Es dürfte wahrscheinlicher sein, die Rechte der Abtei Haute-Seille
in Romansweiler ebenfalls auf eine kaiserliche Schenkung zurückzuführen.
1066 p)je Urkunde ist abgedruckt bei Lepage, Les seigneurs, Nr. 2, S. 182 f.
1067 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 12.
1068 Siehe ebda
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