Aufschluß über die Frage, ob die Dagsburger Grafen auch in Gau-Odernheim über
Besitzungen und Metzer Lehen verfügten, kann uns möglicherweise eine
Eintragung im Lehensbuch Werners II. von Boianden geben. Unter den Lehen,
welche Werner II. von Hugos VIII. Sohn, Albert II. von Dagsburg, erhalten hatte,
sind auch zwei Lehen in einem Ort namens Otternheim verzeichnet. Es handelt sich
zum einen um 30 Mansen in einem Ort namens Otternheim und zum anderen um
die Vogtei, ebenfalls in einer mit Otternheim bezeichnten Örtlichkeit1052. Wilhelm
Sauer, der Herausgeber des Lehensbuches, identifiziert beide Nennungen mit ein
und demselben Ort, nämlich mit dem circa zehn Kilometer südöstlich von
Kirchheim-Bolanden an der Pfrimm gelegenen Ottersheim1053. Mir scheint es
jedoch wesentlich plausibler, in den beiden im Lehnsbuch genannten Otternheim
zwei verschiedene Orte zu sehen, nämlich das schon erwähnte Ottersheim an der
Pfrimm und Gau-Odemheim bei Alzey. Denn warum - so muß man sich fragen -
sollte der Schreiber des Lehensbuches die Besitzungen und Rechte in einer einzigen
Örtlichkeit nicht alle bei der ersten Nennung des betreffenden Ortes zusammen
angeben, sondern sie statt dessen getrennt anführen? So ist denn auch an anderen
Stellen des Lehnsbuches zu beobachten, daß der Schreiber verschiedene Lehen, die
alle in einem Ort liegen, durchaus zusammenfaßt und sie nicht getrennt anführt1054 *.
Nun bleibt noch die Frage offen, welches der beiden Otternheim mit Gau-Odemheim
und welches mit Ottersheim zu identifizieren sei. Mir scheint, daß die
triginta mansos in Otternheim1055 mit den Ottersheimer Besitzungen idenüsch sind,
da diese in unmittelbarem Satzzusammenhang mit der Erwähnung der Pfeddersheimer
Besitzungen stehen1056. Damit könnte vom Anleger des Lehnsbuches
durchaus die geographische Nähe zwischen Ottersheim und Pfeddersheim zum
Ausdruck gebracht worden sein. Die beiden Orte liegen nur wenige Kilometer
voneinander entfernt. Hingegen findet die Vogtei in Otternheim erst am Ende des
Eintrages Erwähnung, so daß die Vermutung angebracht scheint, damit sei die
Vogtei in Gau-Odemheim, dem am nördlichsten gelegenen Ort des Komplexes,
gemeint. Eine letztgültige Sicherheit über diese Zuschreibung kann jedoch nicht
gewonnen werden.
1052 Ebda., S. 24. Zur besseren Verdeutlichung der Argumentation sei die gesamte Passage
hier wiedergegeben, die die vom Dagsburger Grafen an Werner II. verlehnten
Besitzungen betrifft: De comite Alberto de Dagesburg advocatiam super Eppeinsheim,
super bona sancti Salvatoris, triginta mansos in Otternheim et X. in Petternsheim.
Advocatiam super ecclesiam in Enseltheim et super curiam ad eam pertinentem et
beneficium in Bertheim annuatim V. libras solvens et advocatiam in Ottemheim.
1053 Ebda., S. 61, Anm. 203 u. 207.
1054 Z. B. bei den Lehen, die Werner von Boianden vom Grafen von Leiningen erhalten hat:
De comite de Liningen habeo donationem ecclesie cum decima in Albesheim et
advocatiam eiusdem villa (ebda., S. 22); ein weiteres Beispiel aus dem Abschnitt Uber
die Lehen vom Grafen von Saarbrücken mag genügen: Et donum ecclesie inferioris in
Nerstein cum decima et beneficio in eadem villa, quod Moguntie pertinet, cum mansis
eidem beneficio pertinentibus (ebda., S 25).
toss Sauer, Lehnsbücher, S. 24.
1056 Ebda
541