Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Aufschluß  über  die  Frage,  ob  die  Dagsburger  Grafen  auch  in  Gau-Odernheim  über
Besitzungen  und  Metzer  Lehen  verfügten,  kann  uns  möglicherweise  eine
Eintragung  im  Lehensbuch  Werners  II.  von  Boianden  geben.  Unter  den  Lehen,
welche  Werner  II.  von  Hugos  VIII.  Sohn,  Albert  II.  von  Dagsburg,  erhalten  hatte,
sind  auch  zwei  Lehen  in  einem  Ort  namens  Otternheim  verzeichnet.  Es  handelt  sich
zum  einen  um  30  Mansen  in  einem  Ort  namens  Otternheim  und  zum  anderen  um
die  Vogtei,  ebenfalls  in  einer  mit  Otternheim  bezeichnten  Örtlichkeit1052.  Wilhelm
Sauer,  der  Herausgeber  des  Lehensbuches,  identifiziert  beide  Nennungen  mit  ein
und  demselben  Ort,  nämlich  mit  dem  circa  zehn  Kilometer  südöstlich  von
Kirchheim-Bolanden  an  der  Pfrimm  gelegenen  Ottersheim1053.  Mir  scheint  es
jedoch  wesentlich  plausibler,  in  den  beiden  im  Lehnsbuch  genannten  Otternheim
zwei  verschiedene  Orte  zu  sehen,  nämlich  das  schon  erwähnte  Ottersheim  an  der
Pfrimm  und  Gau-Odemheim  bei  Alzey.  Denn  warum  -  so  muß  man  sich  fragen  -
sollte  der  Schreiber  des  Lehensbuches  die  Besitzungen  und  Rechte  in  einer  einzigen
Örtlichkeit  nicht  alle  bei  der  ersten  Nennung  des  betreffenden  Ortes  zusammen
angeben,  sondern  sie  statt  dessen  getrennt  anführen?  So  ist  denn  auch  an  anderen
Stellen  des  Lehnsbuches  zu  beobachten,  daß  der  Schreiber  verschiedene  Lehen,  die
alle  in  einem  Ort  liegen,  durchaus  zusammenfaßt  und  sie  nicht  getrennt  anführt1054 *.
Nun  bleibt  noch  die  Frage  offen,  welches  der  beiden  Otternheim  mit  Gau-Odemheim
  und  welches  mit  Ottersheim  zu  identifizieren  sei.  Mir  scheint,  daß  die
triginta  mansos  in  Otternheim1055  mit  den  Ottersheimer  Besitzungen  idenüsch  sind,
da  diese  in  unmittelbarem  Satzzusammenhang  mit  der  Erwähnung  der  Pfeddersheimer
  Besitzungen  stehen1056.  Damit  könnte  vom  Anleger  des  Lehnsbuches
durchaus  die  geographische  Nähe  zwischen  Ottersheim  und  Pfeddersheim  zum
Ausdruck  gebracht  worden  sein.  Die  beiden  Orte  liegen  nur  wenige  Kilometer
voneinander  entfernt.  Hingegen  findet  die  Vogtei  in  Otternheim  erst  am  Ende  des
Eintrages  Erwähnung,  so  daß  die  Vermutung  angebracht  scheint,  damit  sei  die
Vogtei  in  Gau-Odemheim,  dem  am  nördlichsten  gelegenen  Ort  des  Komplexes,
gemeint.  Eine  letztgültige  Sicherheit  über  diese  Zuschreibung  kann  jedoch  nicht
gewonnen  werden.

1052  Ebda.,  S.  24.  Zur  besseren  Verdeutlichung  der  Argumentation  sei  die  gesamte  Passage
hier  wiedergegeben,  die  die  vom  Dagsburger  Grafen  an  Werner  II.  verlehnten
Besitzungen  betrifft:  De  comite  Alberto  de  Dagesburg  advocatiam  super  Eppeinsheim,
super  bona  sancti  Salvatoris,  triginta  mansos  in  Otternheim  et  X.  in  Petternsheim.
Advocatiam  super  ecclesiam  in  Enseltheim  et  super  curiam  ad  eam  pertinentem  et
beneficium  in  Bertheim  annuatim  V.  libras  solvens  et  advocatiam  in  Ottemheim.
1053  Ebda.,  S.  61,  Anm.  203  u.  207.
1054  Z.  B.  bei  den  Lehen,  die  Werner  von  Boianden  vom  Grafen  von  Leiningen  erhalten  hat:
De  comite  de  Liningen  habeo  donationem  ecclesie  cum  decima  in  Albesheim  et
advocatiam  eiusdem  villa  (ebda.,  S.  22);  ein  weiteres  Beispiel  aus  dem  Abschnitt  Uber
die  Lehen  vom  Grafen  von  Saarbrücken  mag  genügen:  Et  donum  ecclesie  inferioris  in
Nerstein  cum  decima  et  beneficio  in  eadem  villa,  quod  Moguntie  pertinet,  cum  mansis
eidem  beneficio  pertinentibus  (ebda.,  S  25).
toss  Sauer,  Lehnsbücher,  S.  24.
1056  Ebda

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