staufischem Einfluß standen; darunter befand sich auch Colmar1002. Albert II. hat
hier noch einmal versucht, in Colmar wieder stärker Fuß zu fassen und die
staufische Konkurrenz loszuwerden. Er war aber schließlich 1199 König Philipp
von Schwaben unterlegen und mußte mit dem staufischen König Frieden
schließen1003.
Bald nach dem Tode Alberts II. zu Beginn des Jahres 1212 wird die Vogtei über
den Oberhof ebenfalls an die Staufer gekommen sein. Dies wird wahrscheinlich
gemacht durch das Vorhandensein eines kömglichen scultetus in dem erwähnten
Mandat Friedrichs II. von 12191004 1006 und dem Fragment eines Colmarer Siegels an
einer Urkunde von 1222, das den unteren Teil des Reichsadlers zeigt10°5, ein
sicheres Zeichen für Reichsunmittelbarkeit, wie schon Andreas Hund festgestellt
hat10°6.
Allerdings beanspruchten die Grafen von Pfirt 1225 beim Eintritt des Dagsburger
Erbfalles Rechte, die einst die Dagsburger Grafen als Vögte des Oberhofes auf die
Colmarer Allmende hatten. Das erfahren wir aus einem Regest, welches in einem
im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts angefertigten Güterverzeichnis des
Peterlinger Priorates St. Peter eingetragen ist1007. Es lautet: Dess vogtts ritlern und
rhäten ouch gantzer gemeind zu Colmar alls der graff von Pfirt die allmend zu
Colmar, so der kilchen von Pätlerlingen mit allen rechten zugehörig, unbillicher
wyss vor gehalten, das sy dieselb wyder beizogen zu handen und nutz des convents
Pätterlingen a. 72251008. Eine Interpretation dieses Eintrages in das
Güterverzeichnis kann nur in die Richtung gehen, daß der Übergang der Vogtei
über den Peterlinger Oberhof an die Staufer nach dem Tode Alberts von Dagsburg
i°02 Annales Marbacenses, ad 1197, S. 70 f.
1003 Ebda., ad 1199, S. 74.
1004 Schlunk, Königsmacht, S. 318, setzt in Unkenntnis dieses Mandats von Friedrich II.
den Erwerb Colmars durch die Staufer mit 1236 zu spät an.
1005 Siegelbeschreibung bei Finsterwalder, Colmarer Stadtrechte, 1. Bd., Nr. 23, S. 27. In
dem Zusammenhang sei noch auf ein Colmarer Gemeindesiegel hingewiesen, das an
einer Urkunde des Jahres 1214 hängt. Dieses zeigt unter den drei sogenannten 'Colmarer
Keulen' noch einen nach rechts gerichteten, aufrecht stehenden Löwen (Siegelbeschreibung
ebda, Nr. 19, S. 21). Dieses Wappenbild bringt Hund, Colmar, S. 74,
Anm. 1, mit dem alten Dagsburger Wappen in Verbindung, das ebenfalls einen Löwen
zeigt (siehe die Sekretsiegel von Albert II. von Dagsburg und von seiner Tochter
Gertrud. Beschreibung der Siegel siehe im Anhang, Urkunden Nr. 14 u. 26 sowie die
Abbildungen Nr. 10 u. 11), und er vermutet, daß jenes Wappen bei der Herstellung des
Colmarer Siegels als Vorbild gedient habe, da es „damals von der dagsburgischen
Oberhofvogtei her in Colmar zweifelsohne sehr bekannt“(ebda., S. 74, Anm. 1) gewesen
sei. Der Übergang des Dagsburger Wappens in das Gemeindesiegel wäre aber doch -
wenn es denn so wäre - als ein weiterer Hinweis zu werten, daß die Dagsburger Grafen
in Colmar mehr Rechte als nur die Vogteirechte Uber den Oberhof innehatten. Vgl. auch
Abbildung und Beschreibung des Wappens bei B. Hertzog, Chronicon Alsatiae.
Edelsasser Cronick, Straßburg 1592, V. Buch, S. 106.
1006 Hund, Colmar, S. 61.
1007 Datierung nach ebda, S. 25.
1008 Druck bei Finsterwalder, Colmarer Stadtrechte, 1. Bd., Nr. 24, S. 28; vgl. Hund,
Colmar, S. 56, der die Passage ebenfalls zitiert. Mit dem Vogt ist hier schon der
Schultheiß gleichzusetzen (ebda., S. 60 f., Anm. 2).
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