Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

staufischem  Einfluß  standen;  darunter  befand  sich  auch  Colmar1002.  Albert  II.  hat
hier  noch  einmal  versucht,  in  Colmar  wieder  stärker  Fuß  zu  fassen  und  die
staufische  Konkurrenz  loszuwerden.  Er  war  aber  schließlich  1199  König  Philipp
von  Schwaben  unterlegen  und  mußte  mit  dem  staufischen  König  Frieden
schließen1003.
Bald  nach  dem  Tode  Alberts  II.  zu  Beginn  des  Jahres  1212  wird  die  Vogtei  über
den  Oberhof  ebenfalls  an  die  Staufer  gekommen  sein.  Dies  wird  wahrscheinlich
gemacht  durch  das  Vorhandensein  eines  kömglichen  scultetus  in  dem  erwähnten
Mandat  Friedrichs  II.  von  12191004 1006  und  dem  Fragment  eines  Colmarer  Siegels  an
einer  Urkunde  von  1222,  das  den  unteren  Teil  des  Reichsadlers  zeigt10°5,  ein
sicheres  Zeichen  für  Reichsunmittelbarkeit,  wie  schon  Andreas  Hund  festgestellt
hat10°6.
Allerdings  beanspruchten  die  Grafen  von  Pfirt  1225  beim  Eintritt  des  Dagsburger
Erbfalles  Rechte,  die  einst  die  Dagsburger  Grafen  als  Vögte  des  Oberhofes  auf  die
Colmarer  Allmende  hatten.  Das  erfahren  wir  aus  einem  Regest,  welches  in  einem
im  dritten  Viertel  des  16.  Jahrhunderts  angefertigten  Güterverzeichnis  des
Peterlinger  Priorates  St.  Peter  eingetragen  ist1007.  Es  lautet:  Dess  vogtts  ritlern  und
rhäten  ouch  gantzer  gemeind  zu  Colmar  alls  der  graff  von  Pfirt  die  allmend  zu
Colmar,  so  der  kilchen  von  Pätlerlingen  mit  allen  rechten  zugehörig,  unbillicher
wyss  vor  gehalten,  das  sy  dieselb  wyder  beizogen  zu  handen  und  nutz  des  convents
Pätterlingen  a.  72251008.  Eine  Interpretation  dieses  Eintrages  in  das
Güterverzeichnis  kann  nur  in  die  Richtung  gehen,  daß  der  Übergang  der  Vogtei
über  den  Peterlinger  Oberhof  an  die  Staufer  nach  dem  Tode  Alberts  von  Dagsburg

i°02  Annales  Marbacenses,  ad  1197,  S.  70  f.
1003  Ebda.,  ad  1199,  S.  74.
1004  Schlunk,  Königsmacht,  S.  318,  setzt  in  Unkenntnis  dieses  Mandats  von  Friedrich  II.
den  Erwerb  Colmars  durch  die  Staufer  mit  1236  zu  spät  an.
1005  Siegelbeschreibung  bei  Finsterwalder,  Colmarer  Stadtrechte,  1.  Bd.,  Nr.  23,  S.  27.  In
dem  Zusammenhang  sei  noch  auf  ein  Colmarer  Gemeindesiegel  hingewiesen,  das  an
einer  Urkunde  des  Jahres  1214  hängt.  Dieses  zeigt  unter  den  drei  sogenannten  'Colmarer
Keulen'  noch  einen  nach  rechts  gerichteten,  aufrecht  stehenden  Löwen  (Siegelbeschreibung
  ebda,  Nr.  19,  S.  21).  Dieses  Wappenbild  bringt  Hund,  Colmar,  S.  74,
Anm.  1,  mit  dem  alten  Dagsburger  Wappen  in  Verbindung,  das  ebenfalls  einen  Löwen
zeigt  (siehe  die  Sekretsiegel  von  Albert  II.  von  Dagsburg  und  von  seiner  Tochter
Gertrud.  Beschreibung  der  Siegel  siehe  im  Anhang,  Urkunden  Nr.  14  u.  26  sowie  die
Abbildungen  Nr.  10  u.  11),  und  er  vermutet,  daß  jenes  Wappen  bei  der  Herstellung  des
Colmarer  Siegels  als  Vorbild  gedient  habe,  da  es  „damals  von  der  dagsburgischen
Oberhofvogtei  her  in  Colmar  zweifelsohne  sehr  bekannt“(ebda.,  S.  74,  Anm.  1)  gewesen
sei.  Der  Übergang  des  Dagsburger  Wappens  in  das  Gemeindesiegel  wäre  aber  doch  -
wenn  es  denn  so  wäre  -  als  ein  weiterer  Hinweis  zu  werten,  daß  die  Dagsburger  Grafen
in  Colmar  mehr  Rechte  als  nur  die  Vogteirechte  Uber  den  Oberhof  innehatten.  Vgl.  auch
Abbildung  und  Beschreibung  des  Wappens  bei  B.  Hertzog,  Chronicon  Alsatiae.
Edelsasser  Cronick,  Straßburg  1592,  V.  Buch,  S.  106.
1006  Hund,  Colmar,  S.  61.
1007  Datierung  nach  ebda,  S.  25.
1008  Druck  bei  Finsterwalder,  Colmarer  Stadtrechte,  1.  Bd.,  Nr.  24,  S.  28;  vgl.  Hund,
Colmar,  S.  56,  der  die  Passage  ebenfalls  zitiert.  Mit  dem  Vogt  ist  hier  schon  der
Schultheiß  gleichzusetzen  (ebda.,  S.  60  f.,  Anm.  2).

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