Verhältnissen der Burg auseinander, und beide Autoren wissen bezüglich dieser
Burg nichts von ursprünglich dagsburgischem Besitz903.
Unterziehen wir die einzelnen Darstellungen einer näheren Betrachtung: Joseph
Clauss stellt fest, daß die Burg Ringelstein dagsburgisches Allod gewesen und als
dagsburgisches Erbe an das Straßburger Bistum gekommen sei. Die Burg soll 1226
„als Lehen in verschied. Händen“904 gewesen sein. Für das Jahr 1226 ist mir aber
keine Ringelstein betreffende Quelle bekannt. Der Vertrag zwischen dem
Straßburger Bischof Berthold von Teck und Simon von Leiningen, in dem eine
Vereinbarung bezüglich der Burg Ringelstein erfolgte, wurde erst zwei Jahre später,
am 5. Juli 1228905 geschlossen. Die Ausführungen in „Das Reichsland Elsaß-Lothringen“
sind so fehlerhaft, daß man eine Quellengrundlage für die dort angegebenen
Behauptungen nicht zu vermuten vermag. So ist zu lesen, daß ein Graf
Friedrich von Leiningen als Erbe der Dagsburger im Jahre 1220 zugunsten des
Straßburger Bischofs Berthold von Teck auf die Burg Ringelstein verzichtete906.
Von einem Erbanfall im Jahre 1220 kann überhaupt keine Rede sein, da die
Erblasserin, Gertrud von Dagsburg, erst fünf Jahre später gestorben ist, ja sie war
1220 noch nicht einmal mit Simon von Leiningen, ihrem dritten Ehemann,
verheiratet. Die Eheschließung mit ihm erfolgte bekanntlich 1223. Gertrud ehelichte
1220 ihren zweiten Gemahl, Theobald IV. von der Champagne. Außerdem hatte
Graf Friedrich von Leiningen, der Vater Simons, keine Erbansprüche bezüglich des
Dagsburger Erbes, sondern eben Simon, der nachmalige Gemahl Gertruds. Der
andere Träger des Namens Friedrich, der Bruder Simons, tritt nicht 1220, sondern
nach dem Tod seines Bruders, der um 1234/36 anzusetzen ist, in die dagsburgische
Erbnachfolge ein. Johannes Fritz, der die Vorgänge um die Dagsburger Erbschaft,
was das Bistum Straßburg betrifft, detailliert beschreibt, weiß nichts von
ursprünglich dagsburgischen Rechten an Ringelstein. Er erwähnt die Burg
ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vertrag des Bischofs mit Simon von
Leiningen vom 5. Juli 1228907 und dem Rückgabevertrag zwischen Bischof
Berthold und dem Bruder Simons, Friedrich von Leiningen, aus dem Jahre 1239908.
Zu dem Problem, wie Ringelstein an das Bistum gekommen ist, schweigt Fritz sich
aus. Walter Kienast gibt in Band 11,1 seines Buches „Die deutschen Fürsten im
Dienste der Westmächte bis zum Tode Philipps des Schönen von Frankreich“909
eine Auflistung des dagsburgischen Besitzes, wie er sich zum Zeitpunkt des Todes
von Gertrud von Dagsburg im Jahre 1225 darstellte. Diese Liste, die Quellen für
den Nachweis der Besitzungen nennt, führt die Burg Ringelstein nicht unter den
dagsburgischen Gütern. Hans-Walter Herrmann nennt wiederum die Burg unter den
Besitzungen der Gertrud von Dagsburg, welche sie in die Ehe mit Herzog Theobald
903 Biller u. Metz, Anfänge, S. 261.
904 Clauss, Wörterbuch, S. 906.
905 Grandidier, Œuvres, 3. Bd., Nr. 307. S. 313-316.
906 Reichsland III, S. 897.
907 J. Fritz, Territorium, S. 26 u. bes. S. 48; zum Vertrag siehe unten, S. 383 ff.
908 Ebda., S. 144; zum Vertrag siehe unten, S. 388 f.
909 Kienast, Fürsten 11,1, S. 10-12, Anm. 3.
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