Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Verhältnissen  der  Burg  auseinander,  und  beide  Autoren  wissen  bezüglich  dieser
Burg  nichts  von  ursprünglich  dagsburgischem  Besitz903.
Unterziehen  wir  die  einzelnen  Darstellungen  einer  näheren  Betrachtung:  Joseph
Clauss  stellt  fest,  daß  die  Burg  Ringelstein  dagsburgisches  Allod  gewesen  und  als
dagsburgisches  Erbe  an  das  Straßburger  Bistum  gekommen  sei.  Die  Burg  soll  1226
„als  Lehen  in  verschied.  Händen“904  gewesen  sein.  Für  das  Jahr  1226  ist  mir  aber
keine  Ringelstein  betreffende  Quelle  bekannt.  Der  Vertrag  zwischen  dem
Straßburger  Bischof  Berthold  von  Teck  und  Simon  von  Leiningen,  in  dem  eine
Vereinbarung  bezüglich  der  Burg  Ringelstein  erfolgte,  wurde  erst  zwei  Jahre  später,
am  5.  Juli  1228905  geschlossen.  Die  Ausführungen  in  „Das  Reichsland  Elsaß-Lothringen“
  sind  so  fehlerhaft,  daß  man  eine  Quellengrundlage  für  die  dort  angegebenen
  Behauptungen  nicht  zu  vermuten  vermag.  So  ist  zu  lesen,  daß  ein  Graf
Friedrich  von  Leiningen  als  Erbe  der  Dagsburger  im  Jahre  1220  zugunsten  des
Straßburger  Bischofs  Berthold  von  Teck  auf  die  Burg  Ringelstein  verzichtete906.
Von  einem  Erbanfall  im  Jahre  1220  kann  überhaupt  keine  Rede  sein,  da  die
Erblasserin,  Gertrud  von  Dagsburg,  erst  fünf  Jahre  später  gestorben  ist,  ja  sie  war
1220  noch  nicht  einmal  mit  Simon  von  Leiningen,  ihrem  dritten  Ehemann,
verheiratet.  Die  Eheschließung  mit  ihm  erfolgte  bekanntlich  1223.  Gertrud  ehelichte
1220  ihren  zweiten  Gemahl,  Theobald  IV.  von  der  Champagne.  Außerdem  hatte
Graf  Friedrich  von  Leiningen,  der  Vater  Simons,  keine  Erbansprüche  bezüglich  des
Dagsburger  Erbes,  sondern  eben  Simon,  der  nachmalige  Gemahl  Gertruds.  Der
andere  Träger  des  Namens  Friedrich,  der  Bruder  Simons,  tritt  nicht  1220,  sondern
nach  dem  Tod  seines  Bruders,  der  um  1234/36  anzusetzen  ist,  in  die  dagsburgische
Erbnachfolge  ein.  Johannes  Fritz,  der  die  Vorgänge  um  die  Dagsburger  Erbschaft,
was  das  Bistum  Straßburg  betrifft,  detailliert  beschreibt,  weiß  nichts  von
ursprünglich  dagsburgischen  Rechten  an  Ringelstein.  Er  erwähnt  die  Burg
ausschließlich  im  Zusammenhang  mit  dem  Vertrag  des  Bischofs  mit  Simon  von
Leiningen  vom  5.  Juli  1228907  und  dem  Rückgabevertrag  zwischen  Bischof
Berthold  und  dem  Bruder  Simons,  Friedrich  von  Leiningen,  aus  dem  Jahre  1239908.
Zu  dem  Problem,  wie  Ringelstein  an  das  Bistum  gekommen  ist,  schweigt  Fritz  sich
aus.  Walter  Kienast  gibt  in  Band  11,1  seines  Buches  „Die  deutschen  Fürsten  im
Dienste  der  Westmächte  bis  zum  Tode  Philipps  des  Schönen  von  Frankreich“909
eine  Auflistung  des  dagsburgischen  Besitzes,  wie  er  sich  zum  Zeitpunkt  des  Todes
von  Gertrud  von  Dagsburg  im  Jahre  1225  darstellte.  Diese  Liste,  die  Quellen  für
den  Nachweis  der  Besitzungen  nennt,  führt  die  Burg  Ringelstein  nicht  unter  den
dagsburgischen  Gütern.  Hans-Walter  Herrmann  nennt  wiederum  die  Burg  unter  den
Besitzungen  der  Gertrud  von  Dagsburg,  welche  sie  in  die  Ehe  mit  Herzog  Theobald

903  Biller  u.  Metz,  Anfänge,  S.  261.
904  Clauss,  Wörterbuch,  S.  906.
905  Grandidier,  Œuvres,  3.  Bd.,  Nr.  307.  S.  313-316.
906  Reichsland  III,  S.  897.
907  J.  Fritz,  Territorium,  S.  26  u.  bes.  S.  48;  zum  Vertrag  siehe  unten,  S.  383  ff.
908  Ebda.,  S.  144;  zum  Vertrag  siehe  unten,  S.  388  f.
909  Kienast,  Fürsten  11,1,  S.  10-12,  Anm.  3.

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