die Zustimmung der Kinder der Agnes sich auch in dieser Urkunde auf die
Schenkung des Allods von Heks bezieht. Der These Möllers wird durch den
Wortlaut beider Urkunden völlig die Grundlage entzogen. Das sich im Besitz der
Agnes von Loon befindliche Allod Heks dürfte somit nicht aus dem Erbgut ihrer
Mutter stammen, sondern rührt aus ehemaligem Besitz der Grafen von Loon her.
Nideck
(F, Dép. Bas-Rhin, Arr. Molsheim, Cant. Molsheim, Com. d'Oberhaslach)
François Rapp behauptet in seinem Aufsatz „Zur Geschichte der Burgen im Elsaß
mit besonderer Berücksichtigung der Ganerbschaften und der Burgfrieden“, daß die
in einem Seitental der Breusch zu findende Burg Nideck885 eine Gründung der
Grafen von Dagsburg-Egisheim gewesen sei886. Es kann für diese Behauptung
jedoch kein Quellenbeleg beigebracht werden. Nideck wird erstmals im Jahre 1264
erwähnt887. Die Burg befand sich damals im Besitz des Straßburger Bistums888 und
scheint erst im 13. Jahrhundert erbaut worden zu sein, wie der archäologische
Befund, der allerdings dem 19. Jahrhundert entstammt, nahelegt889. Von einer
Errichtung der Burg durch die Grafen von Dagsburg-Egisheim kann folglich nicht
ausgegangen werden.
Opfingen
(D, Bld. Baden-Württemberg, Stkr. Frei bürg)
Heinrich Büttner nennt in seinem Aufsatz 'Breisgau und Elsaß' den Ort Opfingen890
als eine ehemalige Besitzung des Grafen Guntram891. Dieser Ort ist jedoch nirgends
in den Quellen als ehemalige Besitzung Guntrams ausgewiesen, so daß die Angabe
Büttners wohl auf einem Versehen basiert.
Rhinau/Rheinau
(F, Dep. Bas-Rhin, Arr. Selestat, Cant. Benfeld, Com. de Rhinau)
In dem Vertrag zwischen Kaiser Friedrich II. und dem Straßburger Bischof
Berthold von Teck aus dem Jahre 1236 wird im Zusammenhang mit dem Verzicht
des Staufers auf Burgen aus der Dagsburger Erbschaft auch die Burg Rheinau892
885 Clauss, Wörterbuch, S. 757 f.
886 Rapp, Zur Geschichte, S. 230.
887 Siehe Wiegand, Urkundenbuch 1, Nr. 552, S. 419 f.: ... so han wir hem fíurcartes des
burcgraven von Nidecke ... ingesigele (Zitat, ebda., S. 420); vgl. dazu auch Rapp, Le
chäteau-fort, Nr. 87, S. 94, der in seiner Ersterwähnungsliste zu Nideck diese Quelle als
Ersterwähnung nennt, jedoch mit der unrichtigen Jahreszahl 1263.
888 Vgl. dazu Clauss, Wörterbuch, S. 757 f; J. Fritz, Territorium, S. 26 u. 28. Wie Nideck
in den Besitz des Straßburger Bistums kam, läßt sich nicht rekonstruieren.
889 Ebda , S. 757.
890 Krieger, Wörterbuch, 2. Bd., Sp. 430 f.
891 Büttner, Breisgau und Elsaß, S. 81.
892 Zu Rheinau siehe auch Clauss, Wörterbuch, S. 896 f., der die Burg allerdings nicht mit
der Dagsburger Erbschaft in Verbindung bringt.
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