Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

die  Zustimmung  der  Kinder  der  Agnes  sich  auch  in  dieser  Urkunde  auf  die
Schenkung  des  Allods  von  Heks  bezieht.  Der  These  Möllers  wird  durch  den
Wortlaut  beider  Urkunden  völlig  die  Grundlage  entzogen.  Das  sich  im  Besitz  der
Agnes  von  Loon  befindliche  Allod  Heks  dürfte  somit  nicht  aus  dem  Erbgut  ihrer
Mutter  stammen,  sondern  rührt  aus  ehemaligem  Besitz  der  Grafen  von  Loon  her.

Nideck
(F,  Dép.  Bas-Rhin,  Arr.  Molsheim,  Cant.  Molsheim,  Com.  d'Oberhaslach)
François  Rapp  behauptet  in  seinem  Aufsatz  „Zur  Geschichte  der  Burgen  im  Elsaß
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Ganerbschaften  und  der  Burgfrieden“,  daß  die
in  einem  Seitental  der  Breusch  zu  findende  Burg  Nideck885  eine  Gründung  der
Grafen  von  Dagsburg-Egisheim  gewesen  sei886.  Es  kann  für  diese  Behauptung
jedoch  kein  Quellenbeleg  beigebracht  werden.  Nideck  wird  erstmals  im  Jahre  1264
erwähnt887.  Die  Burg  befand  sich  damals  im  Besitz  des  Straßburger  Bistums888  und
scheint  erst  im  13.  Jahrhundert  erbaut  worden  zu  sein,  wie  der  archäologische
Befund,  der  allerdings  dem  19.  Jahrhundert  entstammt,  nahelegt889.  Von  einer
Errichtung  der  Burg  durch  die  Grafen  von  Dagsburg-Egisheim  kann  folglich  nicht
ausgegangen  werden.

Opfingen
(D,  Bld.  Baden-Württemberg,  Stkr.  Frei  bürg)
Heinrich  Büttner  nennt  in  seinem  Aufsatz  'Breisgau  und  Elsaß'  den  Ort  Opfingen890
als  eine  ehemalige  Besitzung  des  Grafen  Guntram891.  Dieser  Ort  ist  jedoch  nirgends
in  den  Quellen  als  ehemalige  Besitzung  Guntrams  ausgewiesen,  so  daß  die  Angabe
Büttners  wohl  auf  einem  Versehen  basiert.

Rhinau/Rheinau
(F,  Dep.  Bas-Rhin,  Arr.  Selestat,  Cant.  Benfeld,  Com.  de  Rhinau)
In  dem  Vertrag  zwischen  Kaiser  Friedrich  II.  und  dem  Straßburger  Bischof
Berthold  von  Teck  aus  dem  Jahre  1236  wird  im  Zusammenhang  mit  dem  Verzicht
des  Staufers  auf  Burgen  aus  der  Dagsburger  Erbschaft  auch  die  Burg  Rheinau892

885  Clauss,  Wörterbuch,  S.  757  f.
886  Rapp,  Zur  Geschichte,  S.  230.
887  Siehe  Wiegand,  Urkundenbuch  1,  Nr.  552,  S.  419  f.:  ...  so  han  wir  hem  fíurcartes  des
burcgraven  von  Nidecke  ...  ingesigele  (Zitat,  ebda.,  S.  420);  vgl.  dazu  auch  Rapp,  Le
chäteau-fort,  Nr.  87,  S.  94,  der  in  seiner  Ersterwähnungsliste  zu  Nideck  diese  Quelle  als
Ersterwähnung  nennt,  jedoch  mit  der  unrichtigen  Jahreszahl  1263.
888  Vgl.  dazu  Clauss,  Wörterbuch,  S.  757  f;  J.  Fritz,  Territorium,  S.  26  u.  28.  Wie  Nideck
in  den  Besitz  des  Straßburger  Bistums  kam,  läßt  sich  nicht  rekonstruieren.
889  Ebda  ,  S.  757.
890  Krieger,  Wörterbuch,  2.  Bd.,  Sp.  430  f.
891  Büttner,  Breisgau  und  Elsaß,  S.  81.
892  Zu  Rheinau  siehe  auch  Clauss,  Wörterbuch,  S.  896  f.,  der  die  Burg  allerdings  nicht  mit
der  Dagsburger  Erbschaft  in  Verbindung  bringt.

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