erblicken wollen202, was aber als falsche Interpretation der entsprechenden Stelle in
der Dorsualnotiz erwiesen werden konnte203. Für die Einordnung der vier Brüder in
die Generation der Söhne des Hugo raucus ist wichtig, daß in der Dorsualnotiz ein
Mefridus palruus prefatorum dominorum erwähnt wird, der der Kirche St. Stephan
in Metz Güter tradiert hatte204. Diese Beziehung Matfrieds zu Metz und sein Name
geben uns einen Hinweis auf seine Identität, denn der erste Gemahl der Liutgart, die
in zweiter Ehe den Vater des Hugo raucus geheiratet hatte, hieß Albert205. Dieser
Albert wurde von der Forschung mit Graf Adalbert von Metz gleichgesetzt, der im
Jahre 944 den Tod fand206. Graf Adalberts Vater war Graf Matfried von Metz207.
Hier hat man die Verbindung zu dem Mefridus patruus prefatorum dominorum
erblickt208. Er könnte ein Sohn aus der ersten Ehe Liutgards mit Albert (= Adalbert
von Metz) gewesen sein, wäre folglich ein Halbbruder des Hugo raucus, und seine
Bezeichnung als patruus Eberhards, Hugos, Gerhards und Matfrieds wäre gerechtfertigt,
wenn man diese als Söhne des Hugo raucus betrachtete. Zugegeben, diese
These ist etwas gewagt, jedoch ist die Einordnung der vier Brüder in die Generation
der Söhne des Hugo raucus plausibler als die Einreihung in die Generation der
Söhne Hugos IV., zumal auch die Verbindung des Mefridus patruus zu Metz
schlüssiger zu begründen ist, wenn er als ein Sohn Adalberts von Metz, also als
Halbbruder von Hugo raucus, betrachtet werden kann und nicht erst eine
Generation später eingeordnet wird209.
Für Gerhard I. und Matfried I. gibt es außer der Erwähnung in der Altdorfer
Dorsualnotiz keine weiteren Quellenzeugnisse, so daß im folgenden lediglich ihre
beiden gut bezeugten Brüder Eberhard IV. und Hugo IV. ausführlicher behandelt
werden.
202 Witte, Genealogische Untersuchungen, 1. Teil, S. 64 f. u. Kimpen, Rheinische Anfänge,
Tafel I nach S. 44.
203 Hlawitschka, Anfänge, S. 115 mit Anm. 140.
204 Notitiae Altorfenses, MGH SS XV,2, S. 994. Hier ist davon die Rede, daß Altdorf den
vierten Teil der Zehnten der Güter erhielt, die Matfried an St. Stephan übertragen hatte:
... cui parti appendet pars quarta decimarum ex prediis, que tradidit Mefridus, patruus
prefatorum dominorum, ad altare sancti Stephani in urbe Metensi.
205 Siehe oben S. 26 mit Anm. 128.
206 Continuatio Reginonis, ad 944, S. 163. Adalberlus comes filius Mathfridi ab Udone
occiditur-, vgl. H. Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus (963-1136), Bonn 1941, S.
51 f.; Hlawitschka, Anfänge, S. 109 u. 115.
207 Siehe Zitat in Anm. 205; zu Matfried als Graf von Metz siehe Wampach, Urkundenund
Quellenbuch, 1. Bd., Nr. 150, S. 178-181; vgl. Hlawitschka, Anfänge, S. 71 f. u.
S. 115.
208 E. Hlawitschka, Anfänge, S. 115.
209 An dieser Stelle soll jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, daß man inzwischen zu
Leos IX. Brüdern Hugo und Gerhard noch einen weiteren Bruder namens Eberhard
gesellen kann, der uns durch einen Eintrag in einem Konstanzer Nekrolog, auf den
Helmut Maurer aufmerksam macht, als Papstbruder ausgewiesen ist (siehe dazu unten,
S. 50). Es wäre hier also in der Generation, der Leo IX. angehört, lediglich noch eine
Person, nämlich ein Matfried, zu ergänzen, während wir in der Generation Hugos IV.,
zwei Personen, einen Matfried und einen Gerhard, ergänzen müssen.
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