Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

erblicken  wollen202,  was  aber  als  falsche  Interpretation  der  entsprechenden  Stelle  in
der  Dorsualnotiz  erwiesen  werden  konnte203.  Für  die  Einordnung  der  vier  Brüder  in
die  Generation  der  Söhne  des  Hugo  raucus  ist  wichtig,  daß  in  der  Dorsualnotiz  ein
Mefridus  palruus  prefatorum  dominorum  erwähnt  wird,  der  der  Kirche  St.  Stephan
in  Metz  Güter  tradiert  hatte204.  Diese  Beziehung  Matfrieds  zu  Metz  und  sein  Name
geben  uns  einen  Hinweis  auf  seine  Identität,  denn  der  erste  Gemahl  der  Liutgart,  die
in  zweiter  Ehe  den  Vater  des  Hugo  raucus  geheiratet  hatte,  hieß  Albert205.  Dieser
Albert  wurde  von  der  Forschung  mit  Graf  Adalbert  von  Metz  gleichgesetzt,  der  im
Jahre  944  den  Tod  fand206.  Graf  Adalberts  Vater  war  Graf  Matfried  von  Metz207.
Hier  hat  man  die  Verbindung  zu  dem  Mefridus  patruus  prefatorum  dominorum
erblickt208.  Er  könnte  ein  Sohn  aus  der  ersten  Ehe  Liutgards  mit  Albert  (=  Adalbert
von  Metz)  gewesen  sein,  wäre  folglich  ein  Halbbruder  des  Hugo  raucus,  und  seine
Bezeichnung  als  patruus  Eberhards,  Hugos,  Gerhards  und  Matfrieds  wäre  gerechtfertigt,
  wenn  man  diese  als  Söhne  des  Hugo  raucus  betrachtete.  Zugegeben,  diese
These  ist  etwas  gewagt,  jedoch  ist  die  Einordnung  der  vier  Brüder  in  die  Generation
der  Söhne  des  Hugo  raucus  plausibler  als  die  Einreihung  in  die  Generation  der
Söhne  Hugos  IV.,  zumal  auch  die  Verbindung  des  Mefridus  patruus  zu  Metz
schlüssiger  zu  begründen  ist,  wenn  er  als  ein  Sohn  Adalberts  von  Metz,  also  als
Halbbruder  von  Hugo  raucus,  betrachtet  werden  kann  und  nicht  erst  eine
Generation  später  eingeordnet  wird209.
Für  Gerhard  I.  und  Matfried  I.  gibt  es  außer  der  Erwähnung  in  der  Altdorfer
Dorsualnotiz  keine  weiteren  Quellenzeugnisse,  so  daß  im  folgenden  lediglich  ihre
beiden  gut  bezeugten  Brüder  Eberhard  IV.  und  Hugo  IV.  ausführlicher  behandelt
werden.

202  Witte,  Genealogische  Untersuchungen,  1.  Teil,  S.  64  f.  u.  Kimpen,  Rheinische  Anfänge,
Tafel  I  nach  S.  44.
203  Hlawitschka,  Anfänge,  S.  115  mit  Anm.  140.
204  Notitiae  Altorfenses,  MGH  SS  XV,2,  S.  994.  Hier  ist  davon  die  Rede,  daß  Altdorf  den
vierten  Teil  der  Zehnten  der  Güter  erhielt,  die  Matfried  an  St.  Stephan  übertragen  hatte:
...  cui  parti  appendet  pars  quarta  decimarum  ex  prediis,  que  tradidit  Mefridus,  patruus
prefatorum  dominorum,  ad  altare  sancti  Stephani  in  urbe  Metensi.
205  Siehe  oben  S.  26  mit  Anm.  128.
206  Continuatio  Reginonis,  ad  944,  S.  163.  Adalberlus  comes  filius  Mathfridi  ab  Udone
occiditur-,  vgl.  H.  Renn,  Das  erste  Luxemburger  Grafenhaus  (963-1136),  Bonn  1941,  S.
51  f.;  Hlawitschka,  Anfänge,  S.  109  u.  115.
207  Siehe  Zitat  in  Anm.  205;  zu  Matfried  als  Graf  von  Metz  siehe  Wampach,  Urkundenund
  Quellenbuch,  1.  Bd.,  Nr.  150,  S.  178-181;  vgl.  Hlawitschka,  Anfänge,  S.  71  f.  u.
S.  115.
208  E.  Hlawitschka,  Anfänge,  S.  115.
209  An  dieser  Stelle  soll  jedoch  darauf  aufmerksam  gemacht  werden,  daß  man  inzwischen  zu
Leos  IX.  Brüdern  Hugo  und  Gerhard  noch  einen  weiteren  Bruder  namens  Eberhard
gesellen  kann,  der  uns  durch  einen  Eintrag  in  einem  Konstanzer  Nekrolog,  auf  den
Helmut  Maurer  aufmerksam  macht,  als  Papstbruder  ausgewiesen  ist  (siehe  dazu  unten,
S.  50).  Es  wäre  hier  also  in  der  Generation,  der  Leo  IX.  angehört,  lediglich  noch  eine
Person,  nämlich  ein  Matfried,  zu  ergänzen,  während  wir  in  der  Generation  Hugos  IV.,
zwei  Personen,  einen  Matfried  und  einen  Gerhard,  ergänzen  müssen.

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