Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Hannut
(B,  Prov.  Liège,  Ait.  Waremme)
Der  Ort  Hannut  wurde  von  der  älteren  Forschung  der  Herrschaft  Moha  zugerechnet*
 868.  Man  stützte  sich  dabei  zum  einen  auf  eine  Maßeinheit  für  Bier,  die  in
der  Grafschaft  Moha,  in  Hannut  und  anderen  Orten  der  Gegend  bis  zum  Anfang  des
19. Jahrhunderts  üblich  war,  den  sogenannten  pot  d'Abore869  -  wobei  d'Abore
zweifellos  eine  sprachliche  Kontraktion  von  de  Dagsburg  bildet  -,  und  zum  anderen
wurde  Hannut  im  18.  Jahrhundert  angeblich  auch  als  Hannuye  ou  comte  Dabor
bezeichnet870.  Edgar  de  Mameffe  jedoch  hatte  schon  in  seiner  1878  erschienenen
Untersuchung  zur  Grafschaft  Moha  behauptet,  Hannut  sei  nicht  der  Grafschaft
Moha  zuzurechnen,  sondern  der  Grafschaft  Avernas871.  Jules  Herbillon  schließt
sich  in  seinem  1935  erschienenen  Aufsatz  „Le  Comté  de  Dabor  en  Iles  baye“  dieser
Meinung  an  und  bringt  ein  überzeugendes  Argument  in  die  Debatte  ein.  Er  meint,
daß  das  Maß  für  Bier  in  der  den  Dagsburger  Grafen  gehörenden  Grafschaft  Moha
keinen  spezifischen  Namen  benötigte,  da  es  ja  dort  üblich,  quasi  selbstverständlich,
gewesen  sei.  Jedoch  in  nicht  zur  Grafschaft  Moha  gehörenden  Orten,  welche  das
von  dem  in  ihrer  Grafschaft  üblichen,  abweichende  Maß  verwendeten,  wurde  es
auch  spezifisch  bezeichnet,  eben  als  pot  d'AborS72.  Zudem  konnte  Jules  Herbillon
das  angebliche  Faktum,  Hannut  sei  comté  de  Dabor  genannt  worden,  als  ein  seit
dem  16.  Jahrhundert  sich  fortpflanzendes  kartographisches  Mißverständnis  nachweisen873.


Heks
(B,  Prov.  Limbourg,  Arr.  Tongres)
Der  westlich  von  Tongeren  im  heutigen  Belgien  gelegene  Ort  Heks  soll  laut
Walther  Möller  eine  ehemalige  Besitzung  der  Grafen  von  Moha  gewesen  sein874.
Möller  leitet  diese  Annahme  aus  einer  Urkunde  der  Agnes  von  Loon  ab,  die  als
Witwe  des  Grafen  Ludwig  von  Loon  im  Jahre  1174  ihr  Allod  Heks  mit  Zubehör  an
die  Kapelle  und  das  Hospital  zu  Loon  verschenkte875.  Er  meint,  daß  Heks  als
Mitgift  der  Agnes  aufzufassen  sei,  da  Agnes  als  Witwe  für  eine  Schenkung  aus  dem
Erbgut  ihres  verstorbenen  Mannes  die  Zusümmung  ihrer  Kinder  benötigt  hätte876,
die  jedoch  in  diesem  Falle  angeblich  nicht  vorlag.  Agnes  habe  Heks  von  ihrer

Annahme,  daß  die  Grafen  von  Metz  die  Dagsburger  Grafen  Mitte  des  12.  Jahrhunderts
beerbt  hätten.
867  Hlawitschka,  Grundlagen,  S.  77  f.
868  Die  Meinungen  der  älteren  Forschung  sind  dargestellt  bei  deMarneffe,  Recherches,  S.
249,  und  vor  allem  bei  Herbillon,  Le  Comté,  S.  178  ff.
869  Siehe  dazu  Herbillon,  Le  Comté,  S.  173-178.
870  Ebda.,  S.  178  ff.  Hier  sind  die  Nachweise  seit  dem  16.  Jahrhundert  angeführt.
871  Siehe  dazu  DE  Marneffe,  Recherches,  S.  249,  und  Karte.
872  Siehe  dazu  Herbillon,  Le  Comté,  S.  176.
873  Ebda  ,  S.  180.
874  Möller,  Zusätze,  S.  638.
875  Regest  der  Urkunde  bei  Wolters,  Codex,  Nr.  113,  S.  58.
876  Möller,  Zusätze,  S.  638.

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