Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

exakt  feststellen,  da  der  Text  der  Urkunde  die  ehemaligen  Besitzverhältnisse  nicht
anspncht853.  Die  Burg  kann  demnach  schon  vor  dem  Jahr  1225  in  den  Besitz  der
Pfirter  Grafen  übergegangen  sein;  ob  sie  aus  der  ehemaligen  Habe  des  um  1144
verstorbenen  Grafen  Ulrich  von  Egisheim  stammte,  läßt  sich  nicht  eindeutig  sagen,
da  hierüber  Quellen  fehlen.  Wineck  wird  erstmals  in  der  genannten  Urkunde  aus
dem  Jahre  1251  erwähnt.  Die  Pfirter  Grafen  haben  die  Anlage,  die  anfangs  wohl  nur
ein  Wohnturm  war,  schließlich  in  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts  zur
Adelsburg  aus  gebaut854.

Wyhl
(D,  Bld.  Baden-Württemberg,  Lkr.  Emmendingen)
Der  unweit  von  Riegel  liegende  breisgauische  Ort  Wyhl855  könnte  nach  den
Vermutungen  von  Dieter  Geuenich  den  ehemaligen  Besitzungen  des  Grafen
Guntram  zuzurechnen  sein856,  die  ihm  im  Jahre  952  im  Zuge  des  Prozesses  gegen
ihn  aberkannt  worden  sind857,  Wyhl  ist  im  12.  Jahrhundert  Eigentum  des
Margarethenklosters  Waldkirch.
Geuenich  verweist  für  seine  Vermutung,  Wyhl  könnte  zu  den  ehemaligen  Gütern
Guntrams  gehören,  lediglich  auf  eine  Urkunde  von  Papst  Alexander  III.  vom  5.
August  1178  für  das  Kloster  Waldkirch858.  Wyhl  wird  in  dieser  Urkunde  inmitten
einer  Gruppe  von  Liegenschaften  des  Klosters  genannt,  welche  unter  anderem  auch
Namen  von  einstigen  -  sicher  nachweisbaren  -  Besitzungen  Guntrams  enthält859,  so
daß  sich  daraus  für  Wyhl  eine  Zugehörigkeit  zu  dem  einstigen  Güterkomplex  des
eberhardinisehen  Grafen  ableiten  läßt.

3. Fälschlich  zugewiesene  Besitzungen
Haguenau/  Hagenau
(F,  Dep.  Bas-Rhin,  Hauptort  des  Arr.)
Liber  die  ursprünglichen  Besitzer  des  Hagenauer  Gebietes,  des  Heiligen  Forstes  und
die  Gründung  der  Stadt  Hagenau  herrschte  in  der  Forschung  lange  Zeit  Unklarheit
und  hat  diese  in  zwei  Lager  gespalten.  Es  ist  vor  allem  umstritten  gewesen,  von
welcher  Familie  die  Gründung  der  Burg,  die  Ausgangspunkt  für  die  spätere
Entwicklung  Hagenaus  zur  Stadt  war,  vollzogen  worden  ist,  von  der  staufischen

853  Zum  Text  der  Urkunde  siehe  oben  in  diesem  Kap  die  Anm.  792.
854  Siehe  dazu  Biller  u.  Metz,  Anfänge,  S.  274.
«5  Krieger,  Wörterbuch,  2.  Bd.,  Sp.  1522  f.
856  Denzlingen,  Text  u.  Red.  Geuenich,  kommentierte  Karte  auf  S.  62  u.  S.  74  f.;  vgl.
Geuenich,  Graf  Guntram,  kommentierte  Karte  auf  S.  11.
857  Zum  Prozeß  gegen  Guntram  siehe  oben,  S.  177-183.
858  Druck  der  Urkunde  in:  Neugart,  Episcopatus,  1.  Bd.,  2.  Teil,  Nr.  7,  S  583  ff.
859  Neugart,  Episcopatus,  1.  Bd.,  2.  Teil,  Nr  7,  S.  583  ff.:  ...  Tenzelingen,  Harthchillea,
Wendelingen,  Cundelingen,  Vrengen,  Wilo,  Pezzengen,  Wellighein,  Scafiiusen,  Tutsfeld
(Zitat,  S  584);  siehe  dazu  auch  oben  den  Art.  ’Bötzingen'.

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