bestätigt748. Der Hof Riegel mit seinen Pertinenzen war nachweislich in Guntrams
Hand749, und somit kann durchaus mit Berechtigung geschlossen werden, daß
Betzenhausen unter die cetera loca zu subsumieren ist und den ehemaligen
Besitzungen Guntrams zugehörte, die von Otto I. 952 konfisziert worden waren750.
Bötzingen
(D, Bld, Baden-Württemberg, Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald)
Im Zuge des Prozesses gegen den Egisheimer Grafen Guntram im Jahre 952 waren
diesem von König Otto I. ein Großteil seiner Besitzungen aberkannt worden751. Der
breisgauische Ort Bötzingen752 könnte zu diesem ehemaligen Eigentum gehört
haben, das später an das Kloster Waldkirch gefallen ist, wie Dieter Geuenich ohne
nähere Begründung vermutet753.
Den Überlegungen Geuenichs liegt wohl eine Urkunde Papst Alexanders III. vom 5.
August 1178 für das Margarethenkloster in Waldkirch zugrunde754. Da Bötzingen
(Pezzengen) inmitten einer Gruppe von Orten steht, welche sicher ehemalige
Besitzungen Guntrams waren, wie Ihringen und Tutschfelden755, liegt die Vermutung
nahe, daß Bötzingen ebenfalls diesen Besitzungen des Egisheimers zuzurechnen
ist756.
Bischwihr/Bischweier
(F, Dep. Haut-Rhin, Arr. Colmar, Cant. Andolsheim)
Aus Gütern in Bischweier757 sollte die Abtei Heiligkreuz jährlich am 3. Mai fünf
Silberstücke erhalten758. Diese jährliche Zahlung soll laut der Notitia bonorum Leo
IX. veranlaßt haben. Da der Papst sicher nur über Familiengut eine Verfügung
treffen konnte, müßten die Güter in Bischweier zu den egisheimischen Besitzungen
zu rechnen sein. Allerdings ist in der Bulle Leos IX. für die Woffenheimer Abtei
nirgends von einem jährlich am 3. Mai zu zahlenden Betrag an diese Abtei die
Rede759, so daß es zweifelhaft bleibt, daß diese Schenkung auf Leo IX. zurückgeht.
748 Liber Heremi, S. 109; siehe dazu KläUI, Untersuchungen, S. 92 f.
749 Siehe unten den Art. 'Riegel'.
750 Auch Geuenich, Graf Guntram, S. 13 mit Karte (ebda., S. 11) von Guntrams
Besitzungen im Breisgau, verzeichnet Betzenhausen als ehemaligen Besitz Guntrams.
751 Siehe oben das Kap. 'Der Prozeß gegen Guntram'.
752 Krieger, Wörterbuch, 1. Bd„ Sp. 254 ff.
753 Siehe die Karte bei Geuenich, Graf Guntram, S. 11.
754 Druck der Urkunde in: Neugart, Episcopatus, 1. Bd., 2. Teil, Nr. 7, S. 583 ff: ...
Tenzelingen, Harthchillea, Wendelingen, Cundelingen, Vrengen, Wilo, Pezzengen,
Wellighein, Scafliusen, Tutsfeld (Zitat, S. 584).
755 Siehe die Art. zu den einzelnen genannten Orten.
756 Denzlingen, Text u. Red. Geuenich, kommentierte Karte auf S. 62 u. 74 f.; vgl.
Geuenich, Graf Guntram, kommentierte Karte auf S. 11.
757 Clauss, Wörterbuch, S. 135 f.
758 Siehe das Zitat in Anm. 739.
759 Siehe die Bulle für Heiligkreuz (SCHÖPFUN, Alsatia diplomatica I, Nr. 207, S. 163 f.).
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