Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

bestätigt748.  Der  Hof  Riegel  mit  seinen  Pertinenzen  war  nachweislich  in  Guntrams
Hand749,  und  somit  kann  durchaus  mit  Berechtigung  geschlossen  werden,  daß
Betzenhausen  unter  die  cetera  loca  zu  subsumieren  ist  und  den  ehemaligen
Besitzungen  Guntrams  zugehörte,  die  von  Otto  I.  952  konfisziert  worden  waren750.

Bötzingen
(D,  Bld,  Baden-Württemberg,  Lkr.  Breisgau-Hochschwarzwald)
Im  Zuge  des  Prozesses  gegen  den  Egisheimer  Grafen  Guntram  im  Jahre  952  waren
diesem  von  König  Otto  I.  ein  Großteil  seiner  Besitzungen  aberkannt  worden751.  Der
breisgauische  Ort  Bötzingen752  könnte  zu  diesem  ehemaligen  Eigentum  gehört
haben,  das  später  an  das  Kloster  Waldkirch  gefallen  ist,  wie  Dieter  Geuenich  ohne
nähere  Begründung  vermutet753.
Den  Überlegungen  Geuenichs  liegt  wohl  eine  Urkunde  Papst  Alexanders  III.  vom  5.
August  1178  für  das  Margarethenkloster  in  Waldkirch  zugrunde754.  Da  Bötzingen
(Pezzengen)  inmitten  einer  Gruppe  von  Orten  steht,  welche  sicher  ehemalige
Besitzungen  Guntrams  waren,  wie  Ihringen  und  Tutschfelden755,  liegt  die  Vermutung
  nahe,  daß  Bötzingen  ebenfalls  diesen  Besitzungen  des  Egisheimers  zuzurechnen
  ist756.

Bischwihr/Bischweier
(F,  Dep.  Haut-Rhin,  Arr.  Colmar,  Cant.  Andolsheim)
Aus  Gütern  in  Bischweier757  sollte  die  Abtei  Heiligkreuz  jährlich  am  3.  Mai  fünf
Silberstücke  erhalten758.  Diese  jährliche  Zahlung  soll  laut  der  Notitia  bonorum  Leo
IX. veranlaßt  haben.  Da  der  Papst  sicher  nur  über  Familiengut  eine  Verfügung
treffen  konnte,  müßten  die  Güter  in  Bischweier  zu  den  egisheimischen  Besitzungen
zu  rechnen  sein.  Allerdings  ist  in  der  Bulle  Leos  IX.  für  die  Woffenheimer  Abtei
nirgends  von  einem  jährlich  am  3.  Mai  zu  zahlenden  Betrag  an  diese  Abtei  die
Rede759,  so  daß  es  zweifelhaft  bleibt,  daß  diese  Schenkung  auf  Leo  IX.  zurückgeht.

748  Liber  Heremi,  S.  109;  siehe  dazu  KläUI,  Untersuchungen,  S.  92  f.
749  Siehe  unten  den  Art.  'Riegel'.
750  Auch  Geuenich,  Graf  Guntram,  S.  13  mit  Karte  (ebda.,  S.  11)  von  Guntrams
Besitzungen  im  Breisgau,  verzeichnet  Betzenhausen  als  ehemaligen  Besitz  Guntrams.
751  Siehe  oben  das  Kap.  'Der  Prozeß  gegen  Guntram'.
752  Krieger,  Wörterbuch,  1.  Bd„  Sp.  254  ff.
753  Siehe  die  Karte  bei  Geuenich,  Graf  Guntram,  S.  11.
754  Druck  der  Urkunde  in:  Neugart,  Episcopatus,  1.  Bd.,  2.  Teil,  Nr.  7,  S.  583  ff:  ...
Tenzelingen,  Harthchillea,  Wendelingen,  Cundelingen,  Vrengen,  Wilo,  Pezzengen,
Wellighein,  Scafliusen,  Tutsfeld  (Zitat,  S.  584).
755  Siehe  die  Art.  zu  den  einzelnen  genannten  Orten.
756  Denzlingen,  Text  u.  Red.  Geuenich,  kommentierte  Karte  auf  S.  62  u.  74  f.;  vgl.
Geuenich,  Graf  Guntram,  kommentierte  Karte  auf  S.  11.
757  Clauss,  Wörterbuch,  S.  135  f.
758  Siehe  das  Zitat  in  Anm.  739.
759  Siehe  die  Bulle  für  Heiligkreuz  (SCHÖPFUN,  Alsatia  diplomatica  I,  Nr.  207,  S.  163  f.).

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