Val-Notre-Dame
(B, Prov, Liège, Ait. Huy)
Das im heutigen Belgien bei Antheit gelegene Val-Notre-Dame, vormals Val
Roduini genannt, gehörte zur Grafschaft Moha642 und war Allod von Graf Albert II.
von Dagsburg. Dies erfährt man aus der Stiftungsurkunde für das
Zisterzienserinnenkloster Val-Notre-Dame, welches im Jahre 1210 von Albert II.
für sein und seiner Familie Seelenheil gestiftet worden war643. Möglicherweise
erfolgte die Umbenennung von vcilhs Roduini in vallis beate Marie erst im
Zusammenhang mit der Gründung der Abtei, da dieses Faktum in der Urkunde
ausdrücklich hervorgehoben wird und das übliche zisterziensische Marienpatronat
der Grund für die Umbenennung des Tales gewesen sein köimte. Auch die 1223 -
also 13 Jahre später - für diese Abtei ausgestellte Urkunde Gertruds von Dagsburg
weist auf die Umbenennung hin644, was darauf schließen läßt, daß der neue Name
im lokalen Bereich noch nicht überall bekannt war.
Varcon ville
(F, Dep. Moselle, Arr. Sarrebourg, Cant. Lorquin)
Der abgegangene Ort Varconville gehörte einst zur Herrschaft Türkstein645, welche
Albert II. von Dagsburg gegen Ende des 12. Jahrhunderts von Hawidis von
Türkstein und von deren Sohn Kuno erworben und ihnen anschließend als Lehen
wieder zurückgegeben hatte646. Varconville wurde schließlich um das Jahr 1201
von Kuno von Türkstein an die Abtei Haute-Seille geschenkt647. Der Gebrauch des
Plusquamperfekts und des Perfekts bei den Verben in dieser Passage zeigt uns
schon die Besitzverhältnisse an. Kuno von Türkstein hatte Varconville einst
hereditario jure besessen, das er nun der Abtei Haute-Seille übergeben hat. Das
kann nur bedeuten, daß sich der Ort zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mehr zu
Erbrecht, sondern zu Lehnsrecht in seiner Hand befand. Deutlicher wird die
Rechtslage in der Corroboratio der Urkunde. Hier wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß diese Schenkung nur mit der Zustimmung und dem Willen
Alberts II. geschehen ist und durch die Anbringung von dessen Siegel bekräftigt
642 Zur Erwerbung der Grafschaft Moha siehe oben, S. 225-229.
643 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 14. Original in Huy, AEH, abbaye du Val-Notre-Dame,
boîte de chartes 1, n° 1; Bestätigung der Stiftung im Jahre 1220 durch Graf Theobald IV.
von der Champagne, den zweiten Gemahl Gertruds von Dagsburg (Regest bei
D' ArboisdeJubainville, Histoire, 5. Bd., Nr. 1326, S. 165).
644 Druck der Urkunde in Miræus u. Foppens, Opera, 2. A uff, 2. Bd., S. 849; auch
unvollständig bei Butkens, Trophées I, preuves, S. 235.
645 Reichsland III, S. 1143.
646 Siehe den Art. TUrkstein'.
647 Die Urkunde ist abgedruckt in Lepage, Les seigneurs, Nr. 4, S. 184 f.: Sed et terram et
prata mea de Varcovila et quidquid ibidem hereditario jure possideram, prœdietis
fratribus in legitimam et perpetuam elemosinam dono dedi, et vivens, sanœque mentis,
horum omnium possessores et hœredes esse decrevi.
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