Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

nicht  namentlich  angeführt,  aber  in  den  Aufzeichnungen  Gilg  Tschudis  wird  der  Ort
als  Pertinenz  Riegels  genannt631,  worauf  schon  Paul  Kläui  hingewiesen  hat632.  So
ist  Tutschfelden  den  Pertinenzen  von  Riegel  zuzurechnen633  und  gehörte  damit
ebenfalls  zu  den  ehemaligen  Besitzungen  des  Grafen  Guntram634.

Uetigen
(CH,  Kant.  Bern,  Ab.  Burgdorf)
Siehe  oben  den  Artikel  'Oberer  Aargau’.

Unter-Birken
(D,  Bld.  Baden-Württemberg,  Lkr,  Breisgau-Hochschwarzwald)
Der  an  der  Dreisam  gelegene  Ort  Unter-Birken635  gehörte  wahrscheinlich  zu  den
ehemaligen  Gütern  des  Grafen  Guntram,  welche  Otto  I.  952  konfisziert  hatte636,
denn  Unter-Birken  war  eine  Pertinenz  des  Hofes  Riegel637,  der  ebenfalls  in
Guntrams  Hand  gewesen  war  und  der  zusammen  mit  seinen  Pertinenzen  von  Otto  I.
an  das  Kloster  Einsiedeln  geschenkt  wurde638.  Auch  von  Unter-Birken  wissen  wir,
daß  es  von  Otto  I.  an  Einsiedeln  weitergegeben  worden  ist.  Es  existiert  zwar  keine
Urkunde  Ottos  I.  mehr,  welche  die  Übereignung  des  Ortes  an  das  besagte  Kloster
nennt,  aber  wir  erfahren  von  jener  Übertragung  aus  einem  Diplom  Ottos  II.  vom  14.
August  972,  in  dem  dieser  die  Schenkungen  seines  Vaters  für  Einsiedeln  bestätigt
und  den  Ort  Unter-Birken  ausdrücklich  nennt639.  Daß  Unter  Birken  zu  dem  Hof
Riegel  gehörte,  kann  man  aus  dem  Bestätigungsdiplom  Heinrichs  II.  aus  dem  Jahr
1004  für  Einsiedeln  erschließen640,  das  als  Pertinenzen  Riegels  namentlich
allerdings  nur  Endingen,  Wöllingen,  Kenzingen,  Teningen,  Burkheim  und
Bahlingen  nennt,  aber  noch  weitere  Pertinenzen  von  Riegel  unter  dem  Begriff  et
cetera  loca641  zusammenfaßt.  Zudem  legt  die  Übertragung  des  Ortes  an  das  Kloster
Einsiedeln  durch  Otto  I.  natürlich  den  Schluß  nahe,  daß  Unter-Birken  ebenso  wie
die  anderen  von  Otto  I.  an  Einsiedeln  gegebenen  Orte  aus  dem  von  dem  Grafen
Guntram  952  konfiszierten  Güterkomplex  stammt.

631  Liber  Heremi,  S.  109.
632  Kläui,  Untersuchungen,  S.  92  f.;  vgl.  Salzgeber,  Landschenkungen,  S.  250.
633  So  auch  Geuenich,  Graf  Guntram,  S.  13,  u.  Karte  ebda,  S.  11.
634  Siehe  den  Art.  'Riegel'.
635  Krieger,  Wörterbuch,  1.  Bd.,  Art.  'Birken',  Sp.  200  f,
636  Siehe  Geuenich,  Graf  Guntram,  S.  13  und  Karte,  S.  11.
637  Liber  Heremi,  S.  109;  siehe  dazu  Kläui,  Untersuchungen,  S.  92  f.;  vgl.  Salzgeber,
Landschenkungen,  S.  250.
638  DHU  77,  S.  94  f.  ;  siehe  oben  den  Art.  'Riegel'.
639  D  O  II  24,  S.  33  f.,  Zitat,  S.  34:  confirmamus  ...  id  est  iuris  sui  curtem  Riegol  vocatum
cum  locis  ...  Birinheim,...  in  ducatu  Alamannico  in  pago  Brisikeuue  sitis.
640  D  H  II  77,  S.  97  f.;  so  auch  Kläui,  Untersuchungen,  S.  93.
641  D  H  II  77,  S,  97  f.  Siehe  das  Zitat  auf  S.  408  in  Anm.  111.

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