nicht namentlich angeführt, aber in den Aufzeichnungen Gilg Tschudis wird der Ort
als Pertinenz Riegels genannt631, worauf schon Paul Kläui hingewiesen hat632. So
ist Tutschfelden den Pertinenzen von Riegel zuzurechnen633 und gehörte damit
ebenfalls zu den ehemaligen Besitzungen des Grafen Guntram634.
Uetigen
(CH, Kant. Bern, Ab. Burgdorf)
Siehe oben den Artikel 'Oberer Aargau’.
Unter-Birken
(D, Bld. Baden-Württemberg, Lkr, Breisgau-Hochschwarzwald)
Der an der Dreisam gelegene Ort Unter-Birken635 gehörte wahrscheinlich zu den
ehemaligen Gütern des Grafen Guntram, welche Otto I. 952 konfisziert hatte636,
denn Unter-Birken war eine Pertinenz des Hofes Riegel637, der ebenfalls in
Guntrams Hand gewesen war und der zusammen mit seinen Pertinenzen von Otto I.
an das Kloster Einsiedeln geschenkt wurde638. Auch von Unter-Birken wissen wir,
daß es von Otto I. an Einsiedeln weitergegeben worden ist. Es existiert zwar keine
Urkunde Ottos I. mehr, welche die Übereignung des Ortes an das besagte Kloster
nennt, aber wir erfahren von jener Übertragung aus einem Diplom Ottos II. vom 14.
August 972, in dem dieser die Schenkungen seines Vaters für Einsiedeln bestätigt
und den Ort Unter-Birken ausdrücklich nennt639. Daß Unter Birken zu dem Hof
Riegel gehörte, kann man aus dem Bestätigungsdiplom Heinrichs II. aus dem Jahr
1004 für Einsiedeln erschließen640, das als Pertinenzen Riegels namentlich
allerdings nur Endingen, Wöllingen, Kenzingen, Teningen, Burkheim und
Bahlingen nennt, aber noch weitere Pertinenzen von Riegel unter dem Begriff et
cetera loca641 zusammenfaßt. Zudem legt die Übertragung des Ortes an das Kloster
Einsiedeln durch Otto I. natürlich den Schluß nahe, daß Unter-Birken ebenso wie
die anderen von Otto I. an Einsiedeln gegebenen Orte aus dem von dem Grafen
Guntram 952 konfiszierten Güterkomplex stammt.
631 Liber Heremi, S. 109.
632 Kläui, Untersuchungen, S. 92 f.; vgl. Salzgeber, Landschenkungen, S. 250.
633 So auch Geuenich, Graf Guntram, S. 13, u. Karte ebda, S. 11.
634 Siehe den Art. 'Riegel'.
635 Krieger, Wörterbuch, 1. Bd., Art. 'Birken', Sp. 200 f,
636 Siehe Geuenich, Graf Guntram, S. 13 und Karte, S. 11.
637 Liber Heremi, S. 109; siehe dazu Kläui, Untersuchungen, S. 92 f.; vgl. Salzgeber,
Landschenkungen, S. 250.
638 DHU 77, S. 94 f. ; siehe oben den Art. 'Riegel'.
639 D O II 24, S. 33 f., Zitat, S. 34: confirmamus ... id est iuris sui curtem Riegol vocatum
cum locis ... Birinheim,... in ducatu Alamannico in pago Brisikeuue sitis.
640 D H II 77, S. 97 f.; so auch Kläui, Untersuchungen, S. 93.
641 D H II 77, S, 97 f. Siehe das Zitat auf S. 408 in Anm. 111.
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