„Mönch“ durch ein „und“ davon abgetrennt ist. Name und Grafentitel sind also
aufeinander bezogen, legt man strenge philologische Maßstäbe an die Quellenstelle
an. Hätte die besagte Person als Graf einen anderen Namen geführt, müßte da der
Satz eigentlich nicht anders lauten? Wäre es nicht sinnvoller für den Autor des
Nekrologeintrages, eine Formulierung wie Hugo monachus et olim N. comes zu
wählen, um einen eventuellen Namenswechsel anzugeben? Ebenso kann noch ein
weiteres Argument gegen die These Siefferts ins Feld geführt werden. So ist es
doch naheliegend, die beiden Hauptstifter Eberhard und seinen Sohn Hugo raucus
an möglichst prominenten Stellen in der Abteikirche zu bestatten. Der Hochchor
und der Gregoraltar waren solche Stellen185. Es ist zudem davon auszugehen, daß
man in der Klosterüberlieferung diese beiden Grabstellen auch über die
Jahrhunderte hinweg kennt. Somit dürfte wahrscheinlich sein, daß nicht jener Gral’
Hugo, von dem der Nekrologeintrag lediglich angibt, daß er im oberen Kloster liegt,
sondern der am 31. Juli verstorbene Hugo Comes & monachus, qui requiescit ante
altare Gregoru mit Hugo raucus zu identifizieren ist, immer vorausgesetzt, man
darf der Überlieferung des Nekrologeintrags trauen. Es würde auch nichts gegen die
Vermutung sprechen, daß Hugo raucus am Ende seines Lebens als Mönch in seine
eigene Stiftung eingetreten ist.
Wer ist jedoch der am 5. September verstorbene Hugo Comes, frater Hugonis
Comitis & monachiprcetitulati, der ebenfalls in dem Kloster bestattet ist? Es muß in
jedem Falle eine den beiden Hauptstiftem sehr nahestehende Person gewesen sein,
die auch maßgeblich an der Stiftung mitgewirkt hat. Nun gibt uns aber der Name
und die Verwandtschaftsbezeichnung dieser Person einige Rätsel auf. Könnte es
wirklich sein, daß Hugo raucus einen Bruder hatte, der ebenfalls den Namen Hugo
führte? Man ist versucht, hier an einen Irrtum des Nekrologschreibers zu denken. Es
kann aber weder eine Verschreibung von pater noch von filius sein. Geht man von
einer Verschreibung von pater zu frater aus, so würde dies bedeuten, daß besagter
Hugo der Vater des Hugo raucus wäre. Der Vater des Hugo raucus ist jedoch
nachgewiesenermaßen Eberhard III.186 und nicht Hugo II., so daß eine solche
Verschreibung nicht in Betracht zu ziehen ist. Ebenso verhält es sich mit einer
möglichen Verschreibung von filius zu frater. Wäre dies der Fall, würde es sich um
Hugo raucus und seinen Sohn Hugo IV. handeln. Dies kann ebenfalls nicht möglich
sein, da Hugo IV. bekanntlich in seiner Stiftung, der Abtei Heiligkreuz zu
Woffenheim, bestattet wurde187. Somit bleibt uns nur, die Angabe frater so zu
nehmen, wie sie dasteht und nicht von einer Verschreibung auszugehen. Man kann
zwar nicht ausschließen, daß zwei Brüder ein und denselben Namen erhalten haben,
es ist aber im Frühmittelalter, im Gegensatz zum Spätmittelalter, eher nicht die
Regel. Eine weitere Möglichkeit wäre, daß Hugo ein älterer Bruder des Hugo
raucus gewesen und jung verstorben ist - noch bevor Hugo raucus geboren war -
und dessen Name auf Hugo raucus übergegangen ist, um einen Leitnamen der
185 Die Abteikirche war ursprünglich dem Hl. Bartholomäus und dem Hl. Gregor geweiht.
Siehe dazu die Notitiae Altorfenses, MGH SS XV,2, S. 993.
186 Siehe oben das Zitat in Anm. 119.
187 Siehe unten S. 43 mit Anm. 232.
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