Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

„Mönch“  durch  ein  „und“  davon  abgetrennt  ist.  Name  und  Grafentitel  sind  also
aufeinander  bezogen,  legt  man  strenge  philologische  Maßstäbe  an  die  Quellenstelle
an.  Hätte  die  besagte  Person  als  Graf  einen  anderen  Namen  geführt,  müßte  da  der
Satz  eigentlich  nicht  anders  lauten?  Wäre  es  nicht  sinnvoller  für  den  Autor  des
Nekrologeintrages,  eine  Formulierung  wie  Hugo  monachus  et  olim  N.  comes  zu
wählen,  um  einen  eventuellen  Namenswechsel  anzugeben?  Ebenso  kann  noch  ein
weiteres  Argument  gegen  die  These  Siefferts  ins  Feld  geführt  werden.  So  ist  es
doch  naheliegend,  die  beiden  Hauptstifter  Eberhard  und  seinen  Sohn  Hugo  raucus
an  möglichst  prominenten  Stellen  in  der  Abteikirche  zu  bestatten.  Der  Hochchor
und  der  Gregoraltar  waren  solche  Stellen185.  Es  ist  zudem  davon  auszugehen,  daß
man  in  der  Klosterüberlieferung  diese  beiden  Grabstellen  auch  über  die
Jahrhunderte  hinweg  kennt.  Somit  dürfte  wahrscheinlich  sein,  daß  nicht  jener  Gral’
Hugo,  von  dem  der  Nekrologeintrag  lediglich  angibt,  daß  er  im  oberen  Kloster  liegt,
sondern  der  am  31.  Juli  verstorbene  Hugo  Comes  &  monachus,  qui  requiescit  ante
altare  Gregoru  mit  Hugo  raucus  zu  identifizieren  ist,  immer  vorausgesetzt,  man
darf  der  Überlieferung  des  Nekrologeintrags  trauen.  Es  würde  auch  nichts  gegen  die
Vermutung  sprechen,  daß  Hugo  raucus  am  Ende  seines  Lebens  als  Mönch  in  seine
eigene  Stiftung  eingetreten  ist.
Wer  ist  jedoch  der  am  5.  September  verstorbene  Hugo  Comes,  frater  Hugonis
Comitis  &  monachiprcetitulati,  der  ebenfalls  in  dem  Kloster  bestattet  ist?  Es  muß  in
jedem  Falle  eine  den  beiden  Hauptstiftem  sehr  nahestehende  Person  gewesen  sein,
die  auch  maßgeblich  an  der  Stiftung  mitgewirkt  hat.  Nun  gibt  uns  aber  der  Name
und  die  Verwandtschaftsbezeichnung  dieser  Person  einige  Rätsel  auf.  Könnte  es
wirklich  sein,  daß  Hugo  raucus  einen  Bruder  hatte,  der  ebenfalls  den  Namen  Hugo
führte?  Man  ist  versucht,  hier  an  einen  Irrtum  des  Nekrologschreibers  zu  denken.  Es
kann  aber  weder  eine  Verschreibung  von  pater  noch  von  filius  sein.  Geht  man  von
einer  Verschreibung  von  pater  zu  frater  aus,  so  würde  dies  bedeuten,  daß  besagter
Hugo  der  Vater  des  Hugo  raucus  wäre.  Der  Vater  des  Hugo  raucus  ist  jedoch
nachgewiesenermaßen  Eberhard  III.186  und  nicht  Hugo  II.,  so  daß  eine  solche
Verschreibung  nicht  in  Betracht  zu  ziehen  ist.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  einer
möglichen  Verschreibung  von  filius  zu  frater.  Wäre  dies  der  Fall,  würde  es  sich  um
Hugo  raucus  und  seinen  Sohn  Hugo  IV.  handeln.  Dies  kann  ebenfalls  nicht  möglich
sein,  da  Hugo  IV.  bekanntlich  in  seiner  Stiftung,  der  Abtei  Heiligkreuz  zu
Woffenheim,  bestattet  wurde187.  Somit  bleibt  uns  nur,  die  Angabe  frater  so  zu
nehmen,  wie  sie  dasteht  und  nicht  von  einer  Verschreibung  auszugehen.  Man  kann
zwar  nicht  ausschließen,  daß  zwei  Brüder  ein  und  denselben  Namen  erhalten  haben,
es  ist  aber  im  Frühmittelalter,  im  Gegensatz  zum  Spätmittelalter,  eher  nicht  die
Regel.  Eine  weitere  Möglichkeit  wäre,  daß  Hugo  ein  älterer  Bruder  des  Hugo
raucus  gewesen  und  jung  verstorben  ist  -  noch  bevor  Hugo  raucus  geboren  war  -
und  dessen  Name  auf  Hugo  raucus  übergegangen  ist,  um  einen  Leitnamen  der

185  Die  Abteikirche  war  ursprünglich  dem  Hl.  Bartholomäus  und  dem  Hl.  Gregor  geweiht.
Siehe  dazu  die  Notitiae  Altorfenses,  MGH  SS  XV,2,  S.  993.
186  Siehe  oben  das  Zitat  in  Anm.  119.
187  Siehe  unten  S.  43  mit  Anm.  232.

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