Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

wie  der  höchstwahrscheinlich  gleichzeitig  entstandene  Sundgau459  -  eine  Verwaltungseinheit,
  die  infolge  einer  politischen  Neustrukturierung  des  Elsaß  unter
Kaiser  Arnulf  von  Kärnten  gegen  Ende  der  achtziger  und  Anfang  der  neunziger
Jahre  des  9.  Jahrhunderts  entstanden  war460.  Die  Grenze  zwischen  den  beiden
elsässischen  Gauen  bildete  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  die  Bistumsgrenze
zwischen  Straßburg  und  Basel461.  Die  Grafschaft  im  Nordgau  dürfte  ganz  im  Sinne
einer  Amts  graf  schaft  als  Verwaltungs-  und  Gerichtsbezirk  innerhalb  des  Gaues
aufzufassen  sein462.  Davon  zeugen  z.  B.  die  Vergabungen  von  Orten  innerhalb  der
Grafschaft  im  Nordgau  durch  Otto  I.,  die  Reichsgut  waren  und  nicht  einem  -
zweifellos  in  diesem  Gebiet  vorhandenen  -  allodialen  Besitz  des  Grafen  angehörten.
Es  wird  von  diesen  Orten  lediglich  gesagt,  daß  sie  im  geographischen  Gebiet  von
dessen  Grafschaft  gelegen  sind463.
Im  Zuge  des  Prozesses  der  Verherrschaftlichung  der  alten  Amtsbezirke  durch  die
Hochadelsfamilien  sind  die  Bezeichnungen  Sund-  und  Nordgau  gegen  Ende  des  11.
Jahrhunderts  verschwunden464.  Ob  diese  alten  Verwaltungsbezirke  allerdings  in
den  seit  dem  12.  Jahrhundert  bestehenden  Landgrafschaften  im  Ober-  und
Unterelsaß  ein  Fortleben  hatten,  oder  ob  die  Landgrafschaften  Neubildungen  des
Hochmittelalters  waren,  ist  in  der  Forschung  noch  nicht  entschieden465.

Liber  de  unitate  ecclesiae  conservanda  eine  genaue  Vorstellung  von  der
Verwaltungsstruktur  im  Elsaß  hatten,  muß  allerdings  dahingestellt  bleiben.
459  Zur  Sundgaugrafschaft  siehe  BORGOLTE,  Grafengewalt,  S.  36-46.
460  Die  erste  Erwähnung  des  Nordgaues  geschieht  in  einem  Diplom  Kaiser  Arnulfs  von
Kärnten  vom  3.  Februar  891  (D  Am.  84,  S.  125  f.);  zur  Entstehung  der  Nordgaues  und
der  Grafschaft  in  diesem  Gau  siehe  Borgolte,  Grafengewalt,  S.  36-46;  zur  älteren
Forschung  siehe  A.  Schricker,  Älteste  Grenzen  und  Gaue  im  Eisass.  Ein  Beitrag  zur
Urgeschichte  des  Landes,  in:  Strassburger  Studien,  2.  Bd.,  Strassburg  1884,  S.  377  ff.
461  Siehe  Borgolte,  Grafengewalt,  S.  37;  zu  den  Bistumsgrenzen  siehe  Elsaß-Lothringischer
  Atlas,  Karte  16;  zu  den  Grenzen  zwischen  Sund-  und  Nordgau  siehe
ebda.,  Karte  8a
462  Borgolte,  Grafengewalt,  S.  37,  meint,  daß  das  Gebiet,  das  die  Grafschaft  umfaßte,  nicht
mit  dem  Nordgau  identisch  gewesen  sei.  Seiler,  Territorialpolitik,  S.  54  u.  öfters,  der  die
Arbeit  Borgoltes  nicht  heranzieht,  schreibt  immer  ungenau  vom  „Graf  des  Nordgaues“.
Zudem  spricht  Seiler  für  das  11.  Jahrhundert  auch  vom  „Landgrafenamt  im  Unterelsaß“
(ebda.,  S.  57).  Die  Institution  des  Landgrafenamtes  existierte  zu  diesem  Zeitpunkt  sicher
noch  nicht.  Vgl.  dazu  die  in  Anm.  465  genannte  Literatur.
463  Siehe  z.  B.  D  O  I  368,  S.  505  f.
464  Zur  letzten  Erwähnung  eines  eberhardinisehen  Grafen  als  Graf  im  Nordgau  siehe  oben,
Anm.  458;  die  Erwähnung  des  elsässischen  Nordgaus  in  D  F  I  46,  S.  76  f.,  im  Jahre  1153
ist  lediglich  ein  Reflex  einer  im  12.  Jahrhundert  schon  der  Vergangenheit  angehörenden
Bezeichnung,  da  Friedrich  I.  auf  Urkunden  aus  dem  10.  Jahrhundert  Bezug  nimmt.
465  Zur  Landgrafschaft  im  Unterelsaß  siehe  F.  Eyer,  Die  Landgrafschaft  im  unteren  Elsaß,
in:  ZGO  117  (NF  78),  1969,  S.  161-178;  zur  Diskussion  über  das  Problem  der
Landgrafschaften  siehe  M.  Schaab,  Landgrafschaft  und  Grafschaft  im  Sudwesten  des
deutschen  Sprachgebiets,  in:  ZGO  132  (NF  93),  1984,  S.  31-55,  der  die  Forschungsliteratur
  dazu  auflistet.

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