Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Marbach,  außer  dem  Teil  des  Patronates,  den  Gerhard  an  das  Kloster  Heiligkreuz  zu
Woffenheim  gab  und  dem  Teil,  den  Baldemar,  ein  Ministeriale  von  Gerhards  und
Richgards  Tochter  Heilwig,  innehatte264.  Die  Urkunde  selbst  ist  undatiert,  die
Zuordnung  in  die  Zeit  um  1092  stammt  von  Philippe  A.  Grandidier26^.
Lucien  Pfleger  hat  schon  1936  vermutet,  daß  es  sich  bei  der  Urkunde  um  eine
Fälschung  handelt,  da  der  in  der  Urkunde  vorkommende  Terminus  ius  palronatus
erst  ab  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  auftritt266.  Pfleger  ist  sich  allerdings
nicht  ganz  sicher.  So  schließt  er  nicht  aus,  daß  die  Urkunde  echt  sei,  jedoch  aus  viel
späterer  Zeit  stammen  könnte267.  Medard  Barth  nennt  in  seinem  'Handbuch  der
elsässischen  Kirchen  im  Mittelalter'  die  Vermutungen  Pflegers,  verhält  sich  dessen
Vorbehalten  gegenüber  indifferent  und  meint,  die  Urkunde  sei  um  das  Jahr  1120
ausgestellt  worden268.
Es  gilt  also,  eine  kritische  Prüfung  des  Falles  vorzunehmen.  Der  Datierungsversuch
Barths  kann  insofern  verworfen  werden,  da  1120  kein  Egisheimer  Graf  namens
Albert  existiert  hat,  Albert  I.  ist  schon  gegen  Ende  des  11.  Jahrhunderts
gestorben269  und  Albert  II.  von  Dagsburg  noch  lange  nicht  geboren270.  Somit  bleibt
lediglich  Pflegers  Behauptung  zu  prüfen,  die  Urkunde  sei  entweder  gefälscht  oder
wesentlich  später  entstanden.  Falls  die  Urkunde  echt  ist,  müßte  sie  demnach  viel
später  -  frühestens  in  den  achtziger  Jahren  des  12.  Jahrhunderts,  als  der  Begriff  des
jus  patronatus  erstmals  in  den  Urkunden  auf  taucht271 272  -  angefertigt  worden  sein.  Die
Urkunde  wäre  somit  von  Albert  II.  von  Dagsburg  ausgestellt  worden,  also  nach
1178  und  vor  1212.  Gegen  diese  Annahme  sprechen  jedoch  gewichtige  Gründe.  So
fällt  zum  einen  auf,  daß  der  Aussteller  der  vorliegenden  Urkunde  sich  Albertus
comes  in  Eginsheim  dietus  de  Muesaß72  nennt.  Albert  II.  wird  nun  zwar  in  den
Quellen  des  öfteren  mit  Graf  von  Moha  betitelt,  jedoch  nennt  er  sich  in  Urkunden
niemals  comes  in  Eginsheim,  und  auch  von  anderen  Urkundenausstellem  und  in
chronikalischen  Quellen  wird  er  nie  nach  Egisheim  benannt273.  Albert  II.  wird
entweder  als  Graf  von  Dagsburg,  Graf  von  Metz  oder  Graf  von  Moha  betitelt.
Dieser  Umstand,  der  uns  die  Urkunde  für  Marbach  verdächtig  macht,  reicht

264  Ebda.:  ...  et  de  banno  tantum  quantum  due  partes  habent  predii,  quod  fuit  Rigarde
comitisse  de  Eginsheim  et  mariti  eius  Gerhardi,  cuius  patronatus  pars  data  est
monasterio  Sancte  Crucis  Woffinheim  pars  Baldemaro  ministeriali  Helewidis  comitisse
filie  eius.
265  Grandidier,  Histoire  11,2,  pièces  justificatives,  Nr.  507,  S.  158.
266  L.  Pfleger,  Die  elsässische  Pfarrei.  Ihre  Entstehung  und  Entwicklung.  Ein  Beitrag  zur
kirchlichen  Rechts-  und  Kulturgeschichte,  Straßburg  1936,  S.  96,  mit  Belegen.
267  Pfleger,  Pfarrei,  S.  96.
268  Barth,  Handbuch,  2.  Bd.,  Sp.  553.
269  Zu  Albert  I.  siehe  oben,  S.  65-68.
270  Zum  Geburtstermin  Alberts  II.  siehe  oben,  S.  110.
271  Siehe  PFLEGER,  Pfarrei,  S.  96;  zur  Entwicklung  des  Begriffes  lus  patronatus  siehe  P.
Landau,  Jus  patronatus.  Studien  zur  Entwicklung  des  Patronats  im  Dekretalenrecht  und
der  Kanonistik  des  12.  und  13.  Jahrhunderts,  Köln,  Wien  1975,  besonders  S.  8-15.
272  Angebliches  Original  in  Strasbourg,  AD  BR,  G  17.
273  Jedoch  wird  Albert  I.  in  einer  Quelle  Graf  von  Egisheim  genannt,  siehe  Codex
Hirsaugiensis,  fol.  32a,  S.  30.

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