Marbach, außer dem Teil des Patronates, den Gerhard an das Kloster Heiligkreuz zu
Woffenheim gab und dem Teil, den Baldemar, ein Ministeriale von Gerhards und
Richgards Tochter Heilwig, innehatte264. Die Urkunde selbst ist undatiert, die
Zuordnung in die Zeit um 1092 stammt von Philippe A. Grandidier26^.
Lucien Pfleger hat schon 1936 vermutet, daß es sich bei der Urkunde um eine
Fälschung handelt, da der in der Urkunde vorkommende Terminus ius palronatus
erst ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts auftritt266. Pfleger ist sich allerdings
nicht ganz sicher. So schließt er nicht aus, daß die Urkunde echt sei, jedoch aus viel
späterer Zeit stammen könnte267. Medard Barth nennt in seinem 'Handbuch der
elsässischen Kirchen im Mittelalter' die Vermutungen Pflegers, verhält sich dessen
Vorbehalten gegenüber indifferent und meint, die Urkunde sei um das Jahr 1120
ausgestellt worden268.
Es gilt also, eine kritische Prüfung des Falles vorzunehmen. Der Datierungsversuch
Barths kann insofern verworfen werden, da 1120 kein Egisheimer Graf namens
Albert existiert hat, Albert I. ist schon gegen Ende des 11. Jahrhunderts
gestorben269 und Albert II. von Dagsburg noch lange nicht geboren270. Somit bleibt
lediglich Pflegers Behauptung zu prüfen, die Urkunde sei entweder gefälscht oder
wesentlich später entstanden. Falls die Urkunde echt ist, müßte sie demnach viel
später - frühestens in den achtziger Jahren des 12. Jahrhunderts, als der Begriff des
jus patronatus erstmals in den Urkunden auf taucht271 272 - angefertigt worden sein. Die
Urkunde wäre somit von Albert II. von Dagsburg ausgestellt worden, also nach
1178 und vor 1212. Gegen diese Annahme sprechen jedoch gewichtige Gründe. So
fällt zum einen auf, daß der Aussteller der vorliegenden Urkunde sich Albertus
comes in Eginsheim dietus de Muesaß72 nennt. Albert II. wird nun zwar in den
Quellen des öfteren mit Graf von Moha betitelt, jedoch nennt er sich in Urkunden
niemals comes in Eginsheim, und auch von anderen Urkundenausstellem und in
chronikalischen Quellen wird er nie nach Egisheim benannt273. Albert II. wird
entweder als Graf von Dagsburg, Graf von Metz oder Graf von Moha betitelt.
Dieser Umstand, der uns die Urkunde für Marbach verdächtig macht, reicht
264 Ebda.: ... et de banno tantum quantum due partes habent predii, quod fuit Rigarde
comitisse de Eginsheim et mariti eius Gerhardi, cuius patronatus pars data est
monasterio Sancte Crucis Woffinheim pars Baldemaro ministeriali Helewidis comitisse
filie eius.
265 Grandidier, Histoire 11,2, pièces justificatives, Nr. 507, S. 158.
266 L. Pfleger, Die elsässische Pfarrei. Ihre Entstehung und Entwicklung. Ein Beitrag zur
kirchlichen Rechts- und Kulturgeschichte, Straßburg 1936, S. 96, mit Belegen.
267 Pfleger, Pfarrei, S. 96.
268 Barth, Handbuch, 2. Bd., Sp. 553.
269 Zu Albert I. siehe oben, S. 65-68.
270 Zum Geburtstermin Alberts II. siehe oben, S. 110.
271 Siehe PFLEGER, Pfarrei, S. 96; zur Entwicklung des Begriffes lus patronatus siehe P.
Landau, Jus patronatus. Studien zur Entwicklung des Patronats im Dekretalenrecht und
der Kanonistik des 12. und 13. Jahrhunderts, Köln, Wien 1975, besonders S. 8-15.
272 Angebliches Original in Strasbourg, AD BR, G 17.
273 Jedoch wird Albert I. in einer Quelle Graf von Egisheim genannt, siehe Codex
Hirsaugiensis, fol. 32a, S. 30.
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