Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Besitzungen  in  Bilzen80.  Ebenso  besaß  Graf  Albert  II.  von  Dagsburg  noch  Besitz  in
dem  Bilzen  benachbarten  Eigenbilzen81,  das  sicher  ursprünglich  nut  Bilzen  und
Kolmont  zusammen  einen  einzigen  Besitzkomplex  gebildet  hat.  Bilzen  war
jedenfalls  in  späterer  Zeit  in  der  Hand  der  Grafen  von  Loon,  wie  man  aus  dem
Lehensbuch  der  Grafen  von  Loon  aus  dem  14.  Jahrhundert  ersehen  kann82.

Borlez
(B,  Prov.  Liège,  Arr.  Huy)
Siehe  unten  den  Artikel  zu  'Moha'.

Bnimath
(F,  Dep.  Bas-Rhin,  Arr.  Strasbourg-Campagne,  Hauptort  des  Cant.)
In  dem  in  der  Mitte  der  Verbindung  Straßburg-Hagenau  gelegenen  Ort  Bnimath83
finden  wir  in  der  ersten  Hälfte  des  10.  Jalirhunderts  den  eberhardinisehen  Grafen
Guntram  begütert.  Zu  Bnimath  gehörten  noch  die  Pertinenzen  Berstheim,  Mommenheim,
  Gnes,  Wahlenheim  und  Morschweiler84.
Es  muß  nach  den  Forschungen  von  Thomas  Zotz  zwischen  zwei  Besitzkomplexen
Guntrams  in  Brumath  unterschieden  werden.  Guntram  hatte  in  Bnimath  einerseits
einen  größeren  Komplex  an  Allodialbesitz,  andererseits  hatte  er  anscheinend  zusätzlich
  das  Brumather  Fiskalgut  an  sich  gerissen85,  das  von  Amulf  von  Kärnten
889  dem  Kloster  Lorsch  geschenkt  worden  war86.
Der  Eigenbesitz  Guntrams  in  Brumath  tritt  uns  relaüv  klar  vor  Augen.  Wir  erfahren
davon  durch  ein  Diplom  König  Ottos  I.  vom  11  August  953,  in  dem  dieser  an  das
Kloster  Lorsch  30  Hufen  in  Bnimath  und  in  umliegenden,  zu  Bnimath  gehörigen
Orten,  quicquid  heredüarii  iuris  Guntramnus  habuit,  schenkt87.  Der  Graf  sei  laut
Thomas  Zotz  ein  Jahr  nach  seiner  Verurteilung  begnadigt  worden  und  habe  w  ieder
über  sein  Eigengut  verfügen  können88.  Diese  Abtretung  von  Allodialbesitz  in  der
genannten  Gegend  sei  auch  der  Preis  Guntrams  für  seine  Begnadigung  gewesen89.
Von  diesem  Allodialgut  muß  jedoch  das  von  Guntram  dem  Lorscher  Kloster
entrissene,  ehemalige  Fiskalgut  in  Bnimath  geschieden  werden.  Diese  von  Guntram
widerrechtlich  angeeigneten  Besitzungen  wurden  vom  König  konfisziert.  Auch
hierüber  gibt  uns  ein  Diplom  Ottos  I.  Auskunft,  denn  in  der  LIrkunde  Ottos  I.  vom
14.  April  959,  in  der  an  Herzog  Rudolf  von  Burgund  die  durch  den  König  ebenfalls

80  Druck  bei  V.  Barbier,  Histoire,  II  éd.,  tom.  II,  Nr.  7,  S.  6  f.
81  Siehe  unten  den  Art.  'Eigenbilzen'.
82  deBorman,  Le  livre,  S.  12  f,  15,  21  f.,  30,  58,  63,  85  f.  und  öfter.
83  Clauss,  Wörterbuch,  S.  171-176.
84  Zu  den  genannten  Orten  siehe  die  jeweiligen  Artikel.
85  Zotz,  König  Otto  I.,  S.  74  ff.
86  D  Arn.  70,  S.  105  f.
87  D  O  I  166,  S.  247,  Zitat  siehe  oben  S.  402  mit  Anm.  69.
88  Zotz,  König  Otto  I.,  S.  74  ff
89  Ebda.,  S.  75  f.

404
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.