Besitzungen in Bilzen80. Ebenso besaß Graf Albert II. von Dagsburg noch Besitz in
dem Bilzen benachbarten Eigenbilzen81, das sicher ursprünglich nut Bilzen und
Kolmont zusammen einen einzigen Besitzkomplex gebildet hat. Bilzen war
jedenfalls in späterer Zeit in der Hand der Grafen von Loon, wie man aus dem
Lehensbuch der Grafen von Loon aus dem 14. Jahrhundert ersehen kann82.
Borlez
(B, Prov. Liège, Arr. Huy)
Siehe unten den Artikel zu 'Moha'.
Bnimath
(F, Dep. Bas-Rhin, Arr. Strasbourg-Campagne, Hauptort des Cant.)
In dem in der Mitte der Verbindung Straßburg-Hagenau gelegenen Ort Bnimath83
finden wir in der ersten Hälfte des 10. Jalirhunderts den eberhardinisehen Grafen
Guntram begütert. Zu Bnimath gehörten noch die Pertinenzen Berstheim, Mommenheim,
Gnes, Wahlenheim und Morschweiler84.
Es muß nach den Forschungen von Thomas Zotz zwischen zwei Besitzkomplexen
Guntrams in Brumath unterschieden werden. Guntram hatte in Bnimath einerseits
einen größeren Komplex an Allodialbesitz, andererseits hatte er anscheinend zusätzlich
das Brumather Fiskalgut an sich gerissen85, das von Amulf von Kärnten
889 dem Kloster Lorsch geschenkt worden war86.
Der Eigenbesitz Guntrams in Brumath tritt uns relaüv klar vor Augen. Wir erfahren
davon durch ein Diplom König Ottos I. vom 11 August 953, in dem dieser an das
Kloster Lorsch 30 Hufen in Bnimath und in umliegenden, zu Bnimath gehörigen
Orten, quicquid heredüarii iuris Guntramnus habuit, schenkt87. Der Graf sei laut
Thomas Zotz ein Jahr nach seiner Verurteilung begnadigt worden und habe w ieder
über sein Eigengut verfügen können88. Diese Abtretung von Allodialbesitz in der
genannten Gegend sei auch der Preis Guntrams für seine Begnadigung gewesen89.
Von diesem Allodialgut muß jedoch das von Guntram dem Lorscher Kloster
entrissene, ehemalige Fiskalgut in Bnimath geschieden werden. Diese von Guntram
widerrechtlich angeeigneten Besitzungen wurden vom König konfisziert. Auch
hierüber gibt uns ein Diplom Ottos I. Auskunft, denn in der LIrkunde Ottos I. vom
14. April 959, in der an Herzog Rudolf von Burgund die durch den König ebenfalls
80 Druck bei V. Barbier, Histoire, II éd., tom. II, Nr. 7, S. 6 f.
81 Siehe unten den Art. 'Eigenbilzen'.
82 deBorman, Le livre, S. 12 f, 15, 21 f., 30, 58, 63, 85 f. und öfter.
83 Clauss, Wörterbuch, S. 171-176.
84 Zu den genannten Orten siehe die jeweiligen Artikel.
85 Zotz, König Otto I., S. 74 ff.
86 D Arn. 70, S. 105 f.
87 D O I 166, S. 247, Zitat siehe oben S. 402 mit Anm. 69.
88 Zotz, König Otto I., S. 74 ff
89 Ebda., S. 75 f.
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