Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

III. TEIL 
BESITZGESCHICHTLICHER TEIL 
Vorbemerkung 
Zu den zahlreichen und weitverzweigten Besitzungen der Grafen von Dagsburg- 
Egisheim existiert noch keine Gesamtauflistung. Die Besitzzusammenstellungen bei 
Walther Kienast1, Hans-Walter Herrmann2, Ingo Toussaint3 und Michel Parisse4, 
die sich im übrigen nicht ganz decken, beziehen sich alle, wenngleich dies auch in 
den jeweiligen Publikationen nicht ausdrücklich erwähnt wird, auf den Zeitpunkt 
des Todes von Gertrud, der letzten Dagsburger Gräfin, im Jahre 1225. Dadurch 
geben diese Aufstellungen nur einen punktuellen Ausschnitt des Dagsburger 
Besitzes wieder, denn vieles ist im Laufe der Zeit z. B. durch Schenkungen an 
Kirchen und Klöster in andere Hände übergegangen, anderes war nur zeitweise in 
Dagsburger Besitz - zu denken wäre hier etwa an die Mitgift einiger Witwen von 
Dagsburger Grafen, die sie mit in eine zweite Ehe genommen hatten5. 
An dieser Stelle soll nun versucht werden, eine Auflistung möglichst vieler Güter 
zu geben, die sich jemals im Besitz der Grafen von Dagsburg-Egisheim befunden 
haben. Hier stößt man im einzelnen bei den Nachweisen auf große Probleme, zum 
Beispiel bei der zeitlichen Einordnung des Erwerbs, oder wie lange die einzelne 
Liegenschaft in den Händen der Familie geblieben ist. Eine solche Zusammen¬ 
stellung kann allein deswegen schon nur alphabetisch und nicht chronologisch 
angelegt sein. Dabei w erden, getrennt von den Besitzungen und Rechten an Gütern, 
in jeweils eigenen Kapiteln die zweifelhaften, die fälschlich zugewiesenen Besit¬ 
zungen und die Vogteien angegeben. 
1 Kienast, Fürsten 11,1, S. 10-12, Anm. 3. 
1 Herrmann, Territoriale Verbindungen, S. 142 f. 
3 Toussaint, Grafen, S. 119 f. 
4 Parisse, La noblesse lorraine, 1. Bd., S. 523. 
5 So z. B bei Ermensinde von Luxemburg, in erster Ehe mit Albert I. verheiratet, in zwei¬ 
ter Ehe mit Gottfried von Namur, die Longwy, das sie mit in die erste Ehe gebracht 
hatte, wieder an sich nimmt und in ihre zweite Ehe einbringt. Siehe dazu unten, Art 
'Longwy'. 
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