Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Der  Kreis  der  Anwärter  auf  die  Erbschaft

Nach  dem  Tod  Gertruds  von  Dagsburg  meldete  ein  großer  Kreis  von  Personen
Ansprüche  auf  die  reiche  Erbschaft  an1272.  In  erster  Linie  sind  hier  die  leiblichen
Verwandten  Gertruds  zu  nennen.  So  traten  als  nächste  Verwandte  vor  allem  die
beiden  Markgrafen  von  Baden,  Hermann  und  Heinrich,  auf  den  Plan  und  meldeten
Ansprüche  auf  fast  die  gesamte  Erbmasse  an,  ebenso  Herzog  Heinrich  von  Brabant
und  die  Grafen  von  Pfirt.  Auch  der  dritte  Gemahl  der  verstorbenen  Gräfin,  Simon
von  Leiningen,  machte  sich  berechtigte  Hoffnungen,  das  Erbe  anzutreten.  Schließlich
  wollten  noch  die  beiden  Staufer,  Kaiser  Friedrich  II.  und  sein  Sohn,  König
Heinrich  (VII  ),  ebenfalls  mit  der  verstorbenen  Erblasserin  verwandt,  an  deren  Erbe
partizipieren  sowie  Herzog  Walram  von  Limburg1273  und  Herzog  Matthäus  II.  von
Oberlothringen.  Von  den  geistlichen  Würdenträgern  sind  die  Bischöfe  von  Lüttich,
von  Metz  und  von  Straßburg  zu  nennen,  in  deren  Diözesen  der  Hauptanteil  der
Erbmasse  lag  und  die  auch  Lehensherren  verschiedener  dagsburgischer  Güter
waren1274.  Auffallend  ist,  daß  wir  keine  Nachricht  von  Interventionen  anderer
Verwandter  der  Dagsburger  Grafen  -  zu  denken  ist  hier  an  die  Grafen  von
Hochstaden  oder  die  Grafen  von  Saarw  erden  -  haben.

Die  Auseinandersetzungen  in  Niederlothringen
In  Niederlothringen  standen  lediglich  die  ehemaligen  dagsburgisehen  Allode  Moha
und  Waleffe  zur  Disposition.  Die  beiden  Politiker,  die  schon  seit  über  zwanzig
Jahren  ein  Tauziehen  um  den  Besitz  von  Moha  und  Waleffe  veranstaltet  hatten,

1272  vg|  auch  die  Zusammenstellung  des  Erbansprüche  stellenden  Personenkreises  bei
Toussaint,  Grafen,  S.  120  ff.
1273  Gesta  episcoporum  Mettensium,  continuatio  altera,  MGH  SS  X,  S.  547  f.:  Sed  cum
eadern  comilissa  sine  berede  proprii  corporis  occulto  quidem  Dei  iudicio  decessisset,
dominus  Walterus  dux  de  Le/nborc,  comes  Lucelburgensis,  et  mulli  alii  nobiles  et
potentiores  de  imperio,  consanguinei  eius  et  Jautores,  castra  que  eranl  de  feodo
prediclo  cum  eorum  pertinentiis  nequiter  sasierunt,  ea  sue  ditioni  usurpare  et  retinere
in  perpetuum  contra  debitum  conditionis  predicte  molientes.  Möglicherweise  handelt
es  sich  um  ein  Versehen  des  Chronisten,  da  Walram  von  Limburg  im  Verlauf  des
Dagsburger  Streites  nicht  mehr  in  Erscheinung  trat.
1274  Ein  Problem  bilden  die  sogenannten  Straßburger  Kirchenlehen  der  Dagsburger.  Sie
werden  nirgends  in  den  Verträgen  zwischen  den  Kontrahenten  erwähnt.  Daß  die
Dagsburger  von  der  Straßburger  Kirche  aber  Lehen  hatten,  geht  eindeutig  aus  einer
Urkunde  König  Philipps  von  Schwaben  aus  dem  Jahre  1204  hervor,  in  der  er  Herzog
Heinrich  von  Brabant  verspricht,  ihm  im  Falle  des  kinderlosen  Todes  von  Graf  Albert
von  Dagsburg  bei  der  Erwerbung  von  dessen  Straßburger  Kirchenlehen  zu  unterstützen
(siehe  dazu  oben,  S.  315  mit  Anm.  987).  Allerdings  werden  diese  Lehen  nicht  näher
bezeichnet,  so  daß  wir  sie  nicht  konkret  fassen  können.  Sie  scheinen  auch  im  Verlauf
der  Auseinandersetzungen  um  das  Erbe  der  Dagsburger  keine  Rolle  gespielt  zu  haben.
A.  W.  Strobel,  Vaterländische  Geschichte  des  Elsasses,  von  der  frühesten  bis  auf  die
gegenwärtige  Zeit,  1.  Bd.,  Straßburg  1841,  S.  489,  hatte  die  Ansicht  geäußert,  daß  das
Breuschtal  mit  den  dazugehörigen  Burgen,  Klöstern  und  Orten  ein  Lehen  vom
Straßburger  Bischof  gewesen  und  beim  Tode  Gertruds  von  Berthold  von  Teck
eingezogen  worden  sei.  Diese  Ansicht  wurde  aber  bereits  widerlegt  von  J  Fritz,
Territorium,  S.  39,  Anm.  1.

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