Aus dem Güterverzeichnis, in dem die am Anfang dieses Kapitels genannte
Schenkung aufgeführt ist, geht weiterhin hervor, daß während des Episkopats des
Straßburger Bischofs Ruthart, also zwischen 933 und 950i°8, der Kleriker und
Eremit Eberhard ebenfalls in Illkirch Besitzungen hatte. Er übertrug zweieinhalb
Mansen aus dieser Gemarkung auch an St. Thomas in Straßburg108 109. Jener
Eburharltus clericus et heremita war aller Wahrscheinlichkeit nach ein naher
Verwandter des in der Güterliste erwähnten Grafen Eberhard110, wie uns zum einen
das Faktum, daß beide Eberharde über Besitz in Illkirch verfügten, und zum an¬
deren die Namensgleichheit beider Personen nahelegen. In diesem Sinne ist noch
die Beobachtung hinzuzufügen, daß die Schenkungen beider Personen auf¬
fälligerweise in einem Generationssprung geschehen sind. Daß jener Eberhardus
eremitus ein Nachkomme Eberhards I. gewesen ist, scheint also unstrittig. Es bleibt
lediglich zu klären, an welcher Stelle er in die Genealogie der Familie einzuordnen
ist. Da Eberhard der Eremit am 14. August 958 verstarb111, kommt wohl nur eine
genealogische Einordnung in die Enkelgeneration Eberhards I. in Betracht.
An welche Stelle in der dritten Generation der eberhardinisehen Familie müssen wir
den Eberhardus eremitus setzen? Hagen Keller vermutet aus guten Gründen, daß
jener Straßburger Kleriker, der heremita genannt wurde, mit dem ersten Einsiedler
Abt, Eberhard dem Eremiten und ehemaligen Straßburger Propst, identisch ist112.
Die Übereinstimmungen sind in diesem Falle so augenfällig, daß an der Richtigkeit
der These Kellers eigentlich keine Zweifel bestehen können. Des weiteren nimmt
Keller an, daß wir in jenem Grafen Eberhard, der gegenüber St. Thomas als Schen¬
ker von Illkirchener Besitz auftritt, einen Onkel oder den Vater jenes Straßburger
Propstes Eberhard des Eremiten und späteren Gründers und ersten Abtes des
Klosters Einsiedeln vor uns haben113. Wäre jener Graf Eberhard ein Onkel des
Eberhardus eremitus, so müßte letzterer entweder ein Sohn Hugos I. oder eines
weiteren - bisher unbekannten - Sohnes von Eberhard I. sein. Hugo I. scheidet
jedoch als Vater des Eremiten aus, da dieser prominente Sohn dann doch von der
Vita S. Deicoli erwähnt worden wäre. Er hätte sich auch gut in das vom Autor der
Vita gezeichnete Bild der Familie Hugos I. eingefügt, welche sich von einem, die
Religion mißachtenden, hin zu einem frommen Leben gewandelt hat. Somit bleibt
uns nur, Eberhard II. oder einen schon erwähnten Sohn Eberhards I. unbekannten
Namens anzunehmen. Da wir über einen solchen dritten Sohn aus den Quellen rein
gar nichts erfahren, halten wir es für plausibler, auch wegen der Namensüberein-
108 Ruthart hatte den Straßburger Bischofssitz zwischen 933 und 950 inne. Siehe dazu
RegBfeStr. I, Nm. 133-139, S. 245 f.
109 Wiegand, Urkundenbuch I, Nr. 52, S. 44:... quidam Eburharttus clericus et heremita in
predicta marcha lllechirecha mansas 2 et dimidiam pro remedio suce anime fratribus
sancti Thonue penitus et annonam tradiderat.
110 Siehe dazu Keller, Einsiedeln, S. 14 ff.
111 Annales Einsidfenses, MGH SS III, ed. G. H. PERTZ, ad 958, S. 142; Eberhardus pater
obiit; der Todestag wird überliefert in den Notae necrologicae Einsiedlenses, ed. F. L.
Baumann, MGH Neer. I, S. 360 (zum 14. August): XIX kal. Eberhardus pater ob.;
Keller, Einsiedeln, S. 165.
112 Keller, Einsiedeln, S. 14.
113 Ebda, S. 15.
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