Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Aus  dem  Güterverzeichnis,  in  dem  die  am  Anfang  dieses  Kapitels  genannte
Schenkung  aufgeführt  ist,  geht  weiterhin  hervor,  daß  während  des  Episkopats  des
Straßburger  Bischofs  Ruthart,  also  zwischen  933  und  950i°8,  der  Kleriker  und
Eremit  Eberhard  ebenfalls  in  Illkirch  Besitzungen  hatte.  Er  übertrug  zweieinhalb
Mansen  aus  dieser  Gemarkung  auch  an  St.  Thomas  in  Straßburg108 109.  Jener
Eburharltus  clericus  et  heremita  war  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  ein  naher
Verwandter  des  in  der  Güterliste  erwähnten  Grafen  Eberhard110,  wie  uns  zum  einen
das  Faktum,  daß  beide  Eberharde  über  Besitz  in  Illkirch  verfügten,  und  zum  anderen
  die  Namensgleichheit  beider  Personen  nahelegen.  In  diesem  Sinne  ist  noch
die  Beobachtung  hinzuzufügen,  daß  die  Schenkungen  beider  Personen  auffälligerweise
  in  einem  Generationssprung  geschehen  sind.  Daß  jener  Eberhardus
eremitus  ein  Nachkomme  Eberhards  I.  gewesen  ist,  scheint  also  unstrittig.  Es  bleibt
lediglich  zu  klären,  an  welcher  Stelle  er  in  die  Genealogie  der  Familie  einzuordnen
ist.  Da  Eberhard  der  Eremit  am  14.  August  958  verstarb111,  kommt  wohl  nur  eine
genealogische  Einordnung  in  die  Enkelgeneration  Eberhards  I.  in  Betracht.
An  welche  Stelle  in  der  dritten  Generation  der  eberhardinisehen  Familie  müssen  wir
den  Eberhardus  eremitus  setzen?  Hagen  Keller  vermutet  aus  guten  Gründen,  daß
jener  Straßburger  Kleriker,  der  heremita  genannt  wurde,  mit  dem  ersten  Einsiedler
Abt,  Eberhard  dem  Eremiten  und  ehemaligen  Straßburger  Propst,  identisch  ist112.
Die  Übereinstimmungen  sind  in  diesem  Falle  so  augenfällig,  daß  an  der  Richtigkeit
der  These  Kellers  eigentlich  keine  Zweifel  bestehen  können.  Des  weiteren  nimmt
Keller  an,  daß  wir  in  jenem  Grafen  Eberhard,  der  gegenüber  St.  Thomas  als  Schenker
  von  Illkirchener  Besitz  auftritt,  einen  Onkel  oder  den  Vater  jenes  Straßburger
Propstes  Eberhard  des  Eremiten  und  späteren  Gründers  und  ersten  Abtes  des
Klosters  Einsiedeln  vor  uns  haben113.  Wäre  jener  Graf  Eberhard  ein  Onkel  des
Eberhardus  eremitus,  so  müßte  letzterer  entweder  ein  Sohn  Hugos  I.  oder  eines
weiteren  -  bisher  unbekannten  -  Sohnes  von  Eberhard  I.  sein.  Hugo  I.  scheidet
jedoch  als  Vater  des  Eremiten  aus,  da  dieser  prominente  Sohn  dann  doch  von  der
Vita  S.  Deicoli  erwähnt  worden  wäre.  Er  hätte  sich  auch  gut  in  das  vom  Autor  der
Vita  gezeichnete  Bild  der  Familie  Hugos  I.  eingefügt,  welche  sich  von  einem,  die
Religion  mißachtenden,  hin  zu  einem  frommen  Leben  gewandelt  hat.  Somit  bleibt
uns  nur,  Eberhard  II.  oder  einen  schon  erwähnten  Sohn  Eberhards  I.  unbekannten
Namens  anzunehmen.  Da  wir  über  einen  solchen  dritten  Sohn  aus  den  Quellen  rein
gar  nichts  erfahren,  halten  wir  es  für  plausibler,  auch  wegen  der  Namensüberein-108

  Ruthart  hatte  den  Straßburger  Bischofssitz  zwischen  933  und  950  inne.  Siehe  dazu
RegBfeStr.  I,  Nm.  133-139,  S.  245  f.
109  Wiegand,  Urkundenbuch  I,  Nr.  52,  S.  44:...  quidam  Eburharttus  clericus  et  heremita  in
predicta  marcha  lllechirecha  mansas  2  et  dimidiam  pro  remedio  suce  anime  fratribus
sancti  Thonue  penitus  et  annonam  tradiderat.
110  Siehe  dazu  Keller,  Einsiedeln,  S.  14  ff.
111  Annales  Einsidfenses,  MGH  SS  III,  ed.  G.  H.  PERTZ,  ad  958,  S.  142;  Eberhardus  pater
obiit;  der  Todestag  wird  überliefert  in  den  Notae  necrologicae  Einsiedlenses,  ed.  F.  L.
Baumann,  MGH  Neer.  I,  S.  360  (zum  14.  August):  XIX  kal.  Eberhardus  pater  ob.;
Keller,  Einsiedeln,  S.  165.
112  Keller,  Einsiedeln,  S.  14.
113  Ebda,  S.  15.

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