Full text: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim (31)

den Staufer nicht im Rahmen eines solchen Vertrages von 1219 geschehen sein, sie 
kann durchaus früher, kurz nach Theobalds Niederlage oder während seiner 
Gefangenschaft erfolgt sein. Denkbar wäre auch, daß die Abtretung von strategisch 
wichtigen Burgen im Elsaß, zu denen Girbaden ohne Zweifel zählte, eine 
Bedingung Friedrichs II. für die Freilassung des Herzogs gewesen ist. Vor allem 
war es aus militärpolitischen Erwägungen heraus sinnvoll, einem späteren 
nochmaligen Angriff des Lothringer Herzogs auf Rosheim vorzubeugen, indem er 
dem prospektiven Gegner in dessen Aufmarschgebiet einen wichtigen Stützpunkt, 
nämlich Teile der Burg Girbaden, wegnimmt. Es lassen sich also durchaus Gründe 
anführen, die ein solches Vorgehen Friedrichs II. wahrscheinlich machen. Die 
obenerwähnten staufischen Anrechte auf Girbaden aus dem Jahre 1226 deuten 
darauf hin. Daß solch einer Übertragung Girbadens erbrechtliche Gründe im Wege 
standen, wie Walter Mohr meint1207, kann man nicht unbedingt als Gegenbeweis 
gelten lassen, da ja Theobald I. nicht erst durch eine Beerbung der Dagsburger 
Gräfin in den Besitz Girbadens gekommen ist, vielmehr wird es sich bei Girbaden 
vielleicht um das Heiratsgut Gertruds handeln, von dem im Verlobungsvertrag ja 
überhaupt nicht die Rede ist, sondern nur von der von Herzog Friedrich an Albert 
II. von Dagsburg abzutretenden Burg Diedersdorf1208, was aber natürlich nicht 
bedeutet, daß Gertrud von ihrem Vater kein Heiratsgut erhalten habe. Wir wissen 
leider nicht, was alles zum Heiratsgut Gertruds gehört hat, dies ist aber für unser 
Problem von sekundärer Bedeutung, denn nach dem Tod ihres Vaters Albert 
anfangs des Jahres 1212, spätestens nach dem rechtlichen Vollzug der Ehe 1213, 
wird Theobald die Verfügungsgewalt über alle dagsburgischen Güter erhalten 
haben. Kann man einem Bericht Richers, der sich in der Chronologie der Ereignisse 
allerdings nicht immer ganz sicher ist1209, Glauben schenken, so war der 
oberlothringische Herzog Friedrich II., also Theobalds Vater, wahrscheinlich schon 
vor 1213 im Besitz von dagsburgischen Burgen. Aus der Erzählung Richers, die 
sich aus den Gerüchten speist, welche sich um den Lebenswandel des Bruders von 
Herzog Friedrich, den abgesetzten Bischof von Toul, Matthäus, rankten, erfahren 
wir, daß Friedrich eine der Konkubinen von Matthäus als Gefangene auf die Burg 
Bernstein im Elsaß bringen ließ1210 1211. Der Herzog, in diesem Falle nicht einmal der 
Ehemann Gertruds, sondern deren Schwiegervater, konnte also über eine Burg aus 
dagsburgischem Besitz verfügen. Dieser Umstand erscheint recht merkwürdig und 
läßt sich befriedigend nur erklären, wenn eine Minderjährigkeit Theobalds 
vorliegen würde121!, der Vater also das Heiratsgut oder andernfalls die durch den 
1207 Mohr, Lothringen, 3. Bd., S. 54 u. 151, Anm. 368. 
1208 Urkunde, abgedruckt bei Dieterlen, Le fonds lorrain, Nr. 2, S. 47; siehe dazu oben, 
S. 318 f. 
1209 Siehe zur Datierung der Vorgänge um Rosheim oben, S. 352 mit Anm. 1197. 
1210 Richeri gesta Senonensis ecclesiae, MGH SS XXV, lib. III, cap. 2, S. 286: Dux vero 
iratus accepit eam et misit earn in compedibus in castro Bernsteim in Alsacia, quod 
filius eius Teobaldus habere dicebatur, quia, mortuo comite de Tasporch, idem dux 
filiam eius filio suo acceperat in uxorem, ut ei idem comitatus cum uxore proveniret; 
quod et ita contigit. 
1211 Das Geburtsdatum von Herzog Theobald I. läßt sich nicht bestimmen. Er tritt zum 
ersten Mal 1206 in dem Verlobungsvertrag mit Gertrud von Dagsburg auf, abgedruckt 
354
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.