den Staufer nicht im Rahmen eines solchen Vertrages von 1219 geschehen sein, sie
kann durchaus früher, kurz nach Theobalds Niederlage oder während seiner
Gefangenschaft erfolgt sein. Denkbar wäre auch, daß die Abtretung von strategisch
wichtigen Burgen im Elsaß, zu denen Girbaden ohne Zweifel zählte, eine
Bedingung Friedrichs II. für die Freilassung des Herzogs gewesen ist. Vor allem
war es aus militärpolitischen Erwägungen heraus sinnvoll, einem späteren
nochmaligen Angriff des Lothringer Herzogs auf Rosheim vorzubeugen, indem er
dem prospektiven Gegner in dessen Aufmarschgebiet einen wichtigen Stützpunkt,
nämlich Teile der Burg Girbaden, wegnimmt. Es lassen sich also durchaus Gründe
anführen, die ein solches Vorgehen Friedrichs II. wahrscheinlich machen. Die
obenerwähnten staufischen Anrechte auf Girbaden aus dem Jahre 1226 deuten
darauf hin. Daß solch einer Übertragung Girbadens erbrechtliche Gründe im Wege
standen, wie Walter Mohr meint1207, kann man nicht unbedingt als Gegenbeweis
gelten lassen, da ja Theobald I. nicht erst durch eine Beerbung der Dagsburger
Gräfin in den Besitz Girbadens gekommen ist, vielmehr wird es sich bei Girbaden
vielleicht um das Heiratsgut Gertruds handeln, von dem im Verlobungsvertrag ja
überhaupt nicht die Rede ist, sondern nur von der von Herzog Friedrich an Albert
II. von Dagsburg abzutretenden Burg Diedersdorf1208, was aber natürlich nicht
bedeutet, daß Gertrud von ihrem Vater kein Heiratsgut erhalten habe. Wir wissen
leider nicht, was alles zum Heiratsgut Gertruds gehört hat, dies ist aber für unser
Problem von sekundärer Bedeutung, denn nach dem Tod ihres Vaters Albert
anfangs des Jahres 1212, spätestens nach dem rechtlichen Vollzug der Ehe 1213,
wird Theobald die Verfügungsgewalt über alle dagsburgischen Güter erhalten
haben. Kann man einem Bericht Richers, der sich in der Chronologie der Ereignisse
allerdings nicht immer ganz sicher ist1209, Glauben schenken, so war der
oberlothringische Herzog Friedrich II., also Theobalds Vater, wahrscheinlich schon
vor 1213 im Besitz von dagsburgischen Burgen. Aus der Erzählung Richers, die
sich aus den Gerüchten speist, welche sich um den Lebenswandel des Bruders von
Herzog Friedrich, den abgesetzten Bischof von Toul, Matthäus, rankten, erfahren
wir, daß Friedrich eine der Konkubinen von Matthäus als Gefangene auf die Burg
Bernstein im Elsaß bringen ließ1210 1211. Der Herzog, in diesem Falle nicht einmal der
Ehemann Gertruds, sondern deren Schwiegervater, konnte also über eine Burg aus
dagsburgischem Besitz verfügen. Dieser Umstand erscheint recht merkwürdig und
läßt sich befriedigend nur erklären, wenn eine Minderjährigkeit Theobalds
vorliegen würde121!, der Vater also das Heiratsgut oder andernfalls die durch den
1207 Mohr, Lothringen, 3. Bd., S. 54 u. 151, Anm. 368.
1208 Urkunde, abgedruckt bei Dieterlen, Le fonds lorrain, Nr. 2, S. 47; siehe dazu oben,
S. 318 f.
1209 Siehe zur Datierung der Vorgänge um Rosheim oben, S. 352 mit Anm. 1197.
1210 Richeri gesta Senonensis ecclesiae, MGH SS XXV, lib. III, cap. 2, S. 286: Dux vero
iratus accepit eam et misit earn in compedibus in castro Bernsteim in Alsacia, quod
filius eius Teobaldus habere dicebatur, quia, mortuo comite de Tasporch, idem dux
filiam eius filio suo acceperat in uxorem, ut ei idem comitatus cum uxore proveniret;
quod et ita contigit.
1211 Das Geburtsdatum von Herzog Theobald I. läßt sich nicht bestimmen. Er tritt zum
ersten Mal 1206 in dem Verlobungsvertrag mit Gertrud von Dagsburg auf, abgedruckt
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