Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

deten  Güter  in  Rosheim  dem  jungen  Herzog  entzog1191,  der  Zeitpunkt  ist  nicht
bekannt1192.
Die  Gründe,  weswegen  Friedrich  II.  Herzog  Theobald  I.  das  Pfand  verweigert  hatte,
liegen  im  dunkeln.  Möglicherweise  besteht  ein  Zusammenhang  zwischen  diesen
Vorgängen  und  den  Erbschaftsstreiügkeiten  um  die  Champagne,  in  die  auch  Herzog
Theobald  I.  involviert  war.  Da  Theobald  I.  die  Lehensabhängigkeit  von  den  Grafen
von  der  Champagne  abschütteln  wollte,  hat  er  Erard  von  Brienne  bei  seinen
Ansprüchen  auf  die  Champagne  gegen  Bianca  von  Troyes  und  ihren  Sohn  Theobald
IV. unterstützt,  auf  deren  Seite  aber  der  Staufer  Friedrich  II.  stand1193.  Michel  Bur
meint  nun,  die  Wegnahme  Rosheims  durch  den  König  sei  erfolgt,  um  einen  Angriff
von  Herzog  Theobald  zu  provozieren,  damit  ein  offizieller  Anlaß  für  einen  Gegenangriff
  Friedrichs  II.  und  seiner  Verbündeten  gegeben  sei1194.  Man  hat  auch  gemutmaßt,
  daß  die  Teilnahme  Theobalds  I.  auf  seiten  Ottos  IV.  an  der  Schlacht  von  Bouvines
  die  Ursache  für  die  Vorgehens  weise  Friedrichs  II.  gewesen  sei1195,  aber  auch
lüer  kann  letztgültig  keine  Sicherheit  erzielt  werden.
Herzog  Theobald  griff,  vielleicht  enttäuscht,  daß  Friedrich  II.  das  Pfand,  ohne  es
auszulösen,  wieder  an  sich  genommen  hatte,  möglicherweise  mit  Unterstützung  des
Straßburger  Bischofs  Heinrich  II.1196  iin  Frühjahr  1218  Rosheim  an.1197  Der  Herzog
  führte  sein  Heer  schließlich  durch  das  ihm  durch  seine  Ehe  zugefallene
Breuschtal,  wobei  er  wohl  gedachte,  die  wichtige,  das  Tal  beherrschende  Burg
Girbaden  als  Rückendeckung  zu  benutzen1198.  Er  ließ  seinen  Vertrauten  Lambi-1191

  Richen  gesta  Senonensis  ecclesiae,  MGH  SS  XXV,  lib.  111,  cap.  21,  S.  298;  vgl.
Stürner,  Friedrich  II.,  1.  Bd.,  S.  220.
1192  Die  Behauptung  in  Richeri  gesta  Senonensis  ecclesiae,  MGH  SS  XXV,  lib.  III,  cap.  21,
S.  298,  trifft  wohl  nicht  zu,  da  der  Angriff  auf  Rosheim  erst  1218  erfolgt  ist  und  eine  so
lange  Zeitspanne  zwischen  dem  Entzug  Rosheims  und  der  Reaktion  Theobalds  nicht
erklärbar  ist.  Die  Erklärung  bei  Gumlich,  Beziehungen,  S.  154  f.,  daß  Friedrich  II.
dem  Herzog  eine  Rückgabe  im  Falle  der  Bewährung  in  Aussicht  gestellt  hat  und,  da
die  Rückgabe  1218  immer  noch  nicht  erfolgt  war,  Theobald  schließlich  die  Geduld
verloren  und  Rosheim  angegriffen  habe,  trifft  nicht  zu,  da  er  sich  auf  die  gefälschten
Erinnerungen  des  Kanzlers  Errard  stützt.  Siehe  dazu  Kienast,  Fürsten  11,1,  S.  5,  Ders.,
Deutschland  und  Frankreich,  3.  Teil,  S.  570,  Anm.  1638,  L.  Schaudel,  Les  comtes  de
Salm  et  l'abbaye  de  Senones  aux  XIIe  et  XIIIe  siècles,  Nancy,  Paris,  Strasbourg  1921,
S.  79  f.,  Anm.  2.
1193  Zu  den  Vorgängen  siehe  D  'Arbois  de  Jubainville,  Histoire,  4.  Bd,,  S.  101-197;
Kienast,  Fürsten  11,1,  S.  3  ff.;  Winkelmann,  Philipp  von  Schwaben  und  Otto  IV.,  2.
Bd.,  S.  454  ff.,  u.  Bur,  Les  relations,  S.  79  f.;  die  Darstellung  der  Ereignisse  bei
Winkelmann,  Friedrich  IL,  1.  Bd.,  S.  5-8,  ist  überholt,  da  er  sich  öfters  auf  die
gefälschten  Erinnerungen  des  Kanzlers  Errard  beruft  (siehe  Anm.  1192).
1194  Bur,  Les  relations,  S.  79;  in  diese  Richtung  weisen  auch  die  Ausführungen  von  Mohr,
Lothringen,  3.  Bd.,  S.  52.
1193 So  bei  Stürmer,  Friedrich  IL,  1.  Bd.,  S.  220.
1196  Siehe  dazu  Annales  Marbacenses,  S.  88,  die  aber  die  Ereignisse  fälschlicherweise  dem
Jahr  1219  zuordnen  und  auch  sonst  einige  chronologische  Unrichtigkeiten  in  ihrer
Darstellung  der  Geschehnisse  aufweisen.  Vgl.  dazu  RegBfeStr.  II,  Nr.  838,  S.  19  f.
1197  Zur  Datierung  siehe  RegBfeStr.  II,  Nr.  838,  S.  19  f.;  vgl.  auch  Mohr,  Lothringen,  3.
Bd.,  S.  150,  Anm.  346.
1198  Siehe  Anm.  1199.

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