Über die politische Ausrichtung des neuen oberlothringischen Herzogs gibt es in
der Forschung widersprüchliche Aussagen. Die vorherrschende Meinung ist, daß
Gertruds Gemahl am Beginn seiner Regierungszeit auf der welfischen Seite stand.
Den Ausgangspunkt für diese Annahme bildet dabei ein Vertrag zwischen ihm und
hochgestellten Metzer Bürgern, die welfisch gesinnt waren, in dem diese dem
Herzog Hilfe gegen seine Feinde, außer gegen den Bischof von Metz und gegen den
Kaiser - also Otto IV. versprachen1165. Michel Bur hat die These aufgestellt, daß
eventuell die Heirat Theobalds I. mit der Tochter Alberts II. von Dagsburg bewirkt
hat, daß der Herzog auch die antistaufische Haltung des Dagsburger Grafen
sozusagen übernommen hat, da sich neue politische Gewichtungen ergaben, welche
durch die seiner Gemahlin - und somit auch ihm - zugefallenen Güter nach dem
Tode Alberts II. im Jahre 1212 entstanden sind1166. Gegen diese These ist
einzuwenden, daß die Verbindung zwischen den beiden Häusern - Oberlothringen
und Dagsburg - durch den Verlobungsvertrag ja schon seit 1206 bestand, Herzog
Friedrich zudem ein Anhänger Philipps von Schwaben war, dessen Hilfe er wegen
seiner Auseinandersetzungen mit seinem Schwiegervater, Gral' Theobald von Bar,
benötigte1167, und später, wie oben schon erwähnt, sich dem neuen König aus dem
staufischen Haus, Friedrich II., angeschlossen hat. Auch kann eine antistaufische
Gesinnung Alberts II. von Dagsburg seit ca. 1200 nicht mehr nachgewiesen werden1168.
Es ist allerdings hinsichtlich der durch die Heirat bedingten neuen
politischen Gewichtungen Michel Bur zuzustimmen, weil durch die von Theobald
erheirateten dagsburgischen Güter vor allem im Elsaß eine territorial pol irische
Konkurrenzsituation zwischen ihm und den Staufern entstanden war, die schließlich
1218 in einem militärischen Konflikt, den Kampf um Rosheiin, mündete1169.
Auch hat Theobald I. angeblich auf seiten Ottos IV. 1214 an der Schlacht von
Bouvines teilgenommen, wie es uns Wilhelmus Britto in seiner 'Philipide'
berichtet1170; er ist also schon kurz nach seinem Regierungsantritt in Konflikt mit
dem jungen Staufer Friedrich II. geraten1171. Diese Auffassung hat Emile
1165 Duvernoy, Catalogue, Nr. 258, S. 173. Die vertragliche Vereinbarung des durch seine
Ehe Graf von Metz gewordenen Herzogs mit welfischen Repräsentanten spreche
für seine gleichartige politische Gesinnung, so der Tenor bei Bur, Les relations, S. 76.
Vgl. J. Schneider, Metz, S. 107 f., Anm 35. Mohr, Lothringen, 3. Bd., S. 148, Anm.
314, läßt diese Quelle nicht als Beweis gelten, da z. B. der Metzer Bischof, der
auch aus dem Beistandsversprechen ausgenommen wird, zu der Zeit bereits staufisch
gesinnt war.
1166 Bur, Les relations, S. 76 f.; dem folgt W, Kienast, Deutschland und Frankreich in der
Kaiserzeit (900-1270). Weltkaiser und Einzelkönige, 3. Teil, 2. Aufl., Stuttgart 1975,
S. 570, Anm. 1638. Dieser These hat Mohr, Lothringen, 3. Bd., S. 148, Anm. 314,
widersprochen.
1167 Vgl. dazu Mohr, Lothringen, 3. Bd., S. 44 ff.
1168 Siehe dazu oben, S. 308 ff.; vgl. auch Mohr, Lothringen, 3. Bd., S. 148, Anm. 314.
1169 Siehe dazu unten, S. 351 -356.
1170 Ex Wilhelmi Brittonis Philipide, in: Ex Wilhelmi Brittonis operibus, ed. A. Molinier,
A. Pannenborg, G. Waitz, MGH SS XXVI, S. 355, Vers 381 f.
1171 Zur Teilnahme Theobalds I. an der Schlacht von Bouvines und zu seinem Konflikt mit
Friedrich II. vgl. Winkelmann, Philipp von Schwaben und Otto IV., 2. Bd., S. 370,
Anm. 3 u. S. 383 f.; B. GUMLICH, Die Beziehungen der Herzoge von Lothringen zum
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