Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Sicherheit  davon  ausgehen,  daß  es  sich  bei  dem  Schenker  um  einen
Etichonennachfahren  gehandelt  hat.  Hagen  Keller  vermutet  „aus  zeitlichen
Gründen“,  daß  der  Schenker  ein  Sohn  jenes  Eberhard  I.  gewesen  sei102 103,  wofür
natürlich  auch  die  Namensgleichheit  beider  Personen  spricht.  Dem  Zeitpunkt  für  die
Schenkung  wird  durch  die  Amtszeit  Bischof  Richwins  ein  Rahmen  gegeben.
Richwin  war  zwischen  913  und  933  Bischof  von  Straßburg104.  Es  sei  jedoch  darauf
hingewiesen,  daß  bei  einem  Heranrücken  des  Zeitpunktes  der  Schenkung  des
Eberhard  nahe  an  das  Jahr  913,  dem  Jahr  des  Regierungsantritts  von  Bischof
Richwin,  durchaus  noch  der  alte  Eberhard  I.  die  Schenkung  vollzogen  haben
könnte.  Insofern  muß  ein  Fragezeichen  hinter  der  Existenz  dieses  zweiten  Sohnes
von  Eberhard  I.  verbleiben.  Allerdings  dürfte  Eberhard  I.,  wie  sich  aus  den  noch
vorzubringenden  Argumenten  zu  Eberhardus  eremitus  ergibt,  außer  Hugo  I.  noch
mindestens  einen  weiteren  Sohn  gehabt  haben,  so  daß  wir  dieser  Filiation  relativ
sicher  sein  können.
Der  Todes  Zeitpunkt  Eberhards  II.  dürfte  im  ersten  oder  zweiten  Viertel  des  10.
Jahrhunderts  zu  vermuten  sein,  falls  man  der  oben  erwähnten  von  der  Vita  S.
Deicoli  hergestellten  Chronologie  der  Ereignisse  um  Lüders  vertrauen  kann.  Wegen
der  Verbindung  der  Verwandten  und  der  Nachkommen  Eberhards  I.  zu  Remiremont
ist  zu  vermuten,  daß  sich  in  der  Remiremonter  Memorialüberlieferung  ein  Eintrag
von  Verwandten  von  Lothar  II.  und  Waldrada  finden  könnte.  Tatsächlich  stößt  man
auf  den  Eintrag  eines  Grafen  Eberhard  am  11.  November  in  einem  Nekrolog  im
Liber  memorialis  von  Remiremont105.  Es  erhebt  sich  die  Frage,  um  welchen  Grafen
Eberhard  es  sich  bei  dem  an  einem  11.  November  gestorbenen  gehandelt  hat.
Können  wir  in  diesem  Grafen  jenen  Eberhard  II.  erblicken?  Der  Eintrag  in  das
Nekrolog  erfolgte  jedenfalls  zwischen  den  Jahren  915  und  940106,  was  sich  durchaus
  in  den  für  die  Lebenszeit  Eberhards  II.  vorgegebenen  zeitlichen  Rahmen  einfügen
  würde107.

marcha  mansas  6,  quas  ad  Eburharttum  comitem  emerat,  pro  remedio  sue  anime
fratribus  ad  annonam  tradita  sunt  (Zitat,  S.  43  f.);  vgl.  RegBfeStr.  I,  Nr.  130,  S.  244  f.
102  Siehe  dazu  unten  im  Kap.  'Besitzungen'  den  Art.  'Illkirch-Graffenstaden/Illkirch'.
103  Knj.HR,  Einsiedeln,  S.  14  ff.
104  RegBfeStr.  I,  Nrn.  121-132.  Daß  Richwin  von  Heinrich  I.  erst  918  anerkannt  wurde,
spielt  für  unser  Problem  keine  Rolle,  so  daß  der  zeitliche  Rahmen  913-933  bestehen
bleibt.
105  Liber  memoriaiis  von  Remiremont,  fol.  34v,  Transkription  ebda.,  S.  76:  ...  migrauit
Eberhard  com.
106  Liber  memoriaiis  von  Remiremont,  S.  166;  vgl.  dazu  auch  E  Hlawitschka,  Studien  zur
Äbtissinnenreihe  von  Remiremont,  Saarbrücken  1963,  S.  42,  Anm.  120  und  KELLER,
Einsiedeln,  S.  15  f.,  Anm.  22,  der  die  Eintragung  zwischen  920  und  930  datiert.
107  Um  Eberhard  I.  kann  es  sich  bei  der  im  Liber  memoriaiis  von  Remiremont  eingetragenen
Person  namens  Eberhard  nicht  handeln,  da  er  -  entgegen  den  Angaben  der  Vita  S.
Deicoli  -  gegen  Ende  des  ersten  Viertels  des  10.  Jahrhunderts  schon  lange  nicht  mehr  am
Leben  war.  Siehe  dazu  oben  S.  16  ff.;  vgl.  auch  Keller,  Einsiedeln,  S.  15  f.,  Anm.  22,
der  ebenfalls  „aus  zeitlichen  Gründen“  ausschließt,  daß  es  sich  bei  dem  im  Liber
memoriaiis  von  Remiremont  eingetragenen  Eberhard  um  Eberhard  I  ,  den  Spitzenahn  der
Familie,  gehandelt  hat.

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