Sicherheit davon ausgehen, daß es sich bei dem Schenker um einen
Etichonennachfahren gehandelt hat. Hagen Keller vermutet „aus zeitlichen
Gründen“, daß der Schenker ein Sohn jenes Eberhard I. gewesen sei102 103, wofür
natürlich auch die Namensgleichheit beider Personen spricht. Dem Zeitpunkt für die
Schenkung wird durch die Amtszeit Bischof Richwins ein Rahmen gegeben.
Richwin war zwischen 913 und 933 Bischof von Straßburg104. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, daß bei einem Heranrücken des Zeitpunktes der Schenkung des
Eberhard nahe an das Jahr 913, dem Jahr des Regierungsantritts von Bischof
Richwin, durchaus noch der alte Eberhard I. die Schenkung vollzogen haben
könnte. Insofern muß ein Fragezeichen hinter der Existenz dieses zweiten Sohnes
von Eberhard I. verbleiben. Allerdings dürfte Eberhard I., wie sich aus den noch
vorzubringenden Argumenten zu Eberhardus eremitus ergibt, außer Hugo I. noch
mindestens einen weiteren Sohn gehabt haben, so daß wir dieser Filiation relativ
sicher sein können.
Der Todes Zeitpunkt Eberhards II. dürfte im ersten oder zweiten Viertel des 10.
Jahrhunderts zu vermuten sein, falls man der oben erwähnten von der Vita S.
Deicoli hergestellten Chronologie der Ereignisse um Lüders vertrauen kann. Wegen
der Verbindung der Verwandten und der Nachkommen Eberhards I. zu Remiremont
ist zu vermuten, daß sich in der Remiremonter Memorialüberlieferung ein Eintrag
von Verwandten von Lothar II. und Waldrada finden könnte. Tatsächlich stößt man
auf den Eintrag eines Grafen Eberhard am 11. November in einem Nekrolog im
Liber memorialis von Remiremont105. Es erhebt sich die Frage, um welchen Grafen
Eberhard es sich bei dem an einem 11. November gestorbenen gehandelt hat.
Können wir in diesem Grafen jenen Eberhard II. erblicken? Der Eintrag in das
Nekrolog erfolgte jedenfalls zwischen den Jahren 915 und 940106, was sich durchaus
in den für die Lebenszeit Eberhards II. vorgegebenen zeitlichen Rahmen einfügen
würde107.
marcha mansas 6, quas ad Eburharttum comitem emerat, pro remedio sue anime
fratribus ad annonam tradita sunt (Zitat, S. 43 f.); vgl. RegBfeStr. I, Nr. 130, S. 244 f.
102 Siehe dazu unten im Kap. 'Besitzungen' den Art. 'Illkirch-Graffenstaden/Illkirch'.
103 Knj.HR, Einsiedeln, S. 14 ff.
104 RegBfeStr. I, Nrn. 121-132. Daß Richwin von Heinrich I. erst 918 anerkannt wurde,
spielt für unser Problem keine Rolle, so daß der zeitliche Rahmen 913-933 bestehen
bleibt.
105 Liber memoriaiis von Remiremont, fol. 34v, Transkription ebda., S. 76: ... migrauit
Eberhard com.
106 Liber memoriaiis von Remiremont, S. 166; vgl. dazu auch E Hlawitschka, Studien zur
Äbtissinnenreihe von Remiremont, Saarbrücken 1963, S. 42, Anm. 120 und KELLER,
Einsiedeln, S. 15 f., Anm. 22, der die Eintragung zwischen 920 und 930 datiert.
107 Um Eberhard I. kann es sich bei der im Liber memoriaiis von Remiremont eingetragenen
Person namens Eberhard nicht handeln, da er - entgegen den Angaben der Vita S.
Deicoli - gegen Ende des ersten Viertels des 10. Jahrhunderts schon lange nicht mehr am
Leben war. Siehe dazu oben S. 16 ff.; vgl. auch Keller, Einsiedeln, S. 15 f., Anm. 22,
der ebenfalls „aus zeitlichen Gründen“ ausschließt, daß es sich bei dem im Liber
memoriaiis von Remiremont eingetragenen Eberhard um Eberhard I , den Spitzenahn der
Familie, gehandelt hat.
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