einzige Chance, dessen niederlothringisches Erbe für sein Haus zu sichern, in einem
vertraglichen Ausgleich mit dem Lütticher Bischof. Eine militärische Durchsetzung
der Ansprüche seines Sohnes hätte ihn sowohl zum Gegner des Bischofs als auch
des niederlothringischen Herzogs gemacht. So beschritt er den Verhandlungsweg.
Von Heinrich von Brabant war kein Entgegenkommen zu erwarten, denn dieser
verfolgte eigene territorialpolitische Ziele im Maasgebiet, er benötigte Moha und
Waleffe als Vorposten gegen den Lütticher Bischof. Der oberlothringische Herzog
als Herr über Moha und Waleffe wäre aus der Sicht Heinrichs von Brabant nicht
kalkulierbar und akzeptabel gewesen. Für Herzog Friedrich bot sich folglich nur der
Bischof, der Bündnispartner gegen Heinrich von Brabant benötigte, als erfolgversprechender
Verhandlungspartner an. Unter der Vermittlung des Abtes von
Haute-Seille kam es schließlich zwischen Bischof Hugo auf der einen Seite und
Herzog Friedrich II. von Oberlothringen, seinem Sohn Theobald und Gertrud auf
der anderen Seite noch im Ja lue 1212 zu einer vertraglichen Vereinbarung1152. Der
Herzog von Oberlothringen, sein Sohn und Gertrud erkannten schließlich die
Ansprüche des Lütticher Bischofs auf Moha und Waleffe an1153, Die genaue Regelung
bezüglich der strittigen Besitzungen wird in der Urkunde Herzog Friedrichs
nicht erwähnt, sie wird aber sicher auf der ursprünglich zwischen Albert II. und
Bischof Hugo im Jahre 1204 getroffenen Vereinbarung1154 basiert haben, nämlich,
daß eine förmliche Übertragung von Moha und Waleffe an den Bischof vorgenommen
wurde, der die genannten Besitzungen Gertrud und deren Vormund als
Lehen zurückgab1155. Herzog Fnedrich von Oberlothringen ist im Anschluß an
diese vertraglichen Vereinbarungen in die inzwischen von Bischof Hugo zustande
gebrachte Koalition gegen Heinrich von Brabant eingetreten. So hatte der Bischof
während des Waffenstillstandes neben dem oberlothringischen Herzog noch die
Unterstützung des französischen Königs und des Grafen Ferrand von Flandern
gewinnen könne1156. Gegen diese wohl übermächtige Koalition um den Lütticher
Bischof schätzte der Brabanter anscheinend die militärischen Erfolgsaussichten als
zu gering ein, so daß er sich mit dem Lütticher Bischof verständigte und sich zu
einem vorläufigen Friedensschluß genötigt sah. Er leistete einen eidlichen Verzicht
auf Moha und das restliche niederlothringische Erbe Alberts II. von Dagsburg1157
1152 Bormans u. Schoolmeesters, Cartulaire 1, Nr. 106, S. 168. Die Urkunde ist auch
inseriert in den Bericht Uber die Ereignisse in Vitae Odiliae liber III de triumpho S.
Lamberti in Steppes, MGH SS XXV, S. 173.
1153 Bormans u. Schoolmeesters, Cartulaire I, Nr. 107, S. 169: ... Noverint universi quod
nos eletnosinam illam quam comes Albertus de Dauborc fecit ecclesie Leodiensi de
allodio suo de Musau et Waleue cum omnibus que tam in familia quam in aliis rebus
ad ipsum allodium pertinet, ratam habemus et approbamus, sicut continetur in carta
illa quam ecclesia Leodiensis inde recepit sigillo dicti Albero comitis corroboratam; et
quicquid in carta sepedicti comitis continetur, promittimus nos bona fide observaturos.
1154 Siehe dazu oben, S. 312 ff.
nss Ais Indiz dafür, daß die Regelung in diesem Sinne ausgefUhrt wurde, kann man werten,
daß Gertrud sich nicht nur weiterhin comitissa ...de Muhut nannte, sondern auch in
den Jahren 1223/24 in Moha weilte und - so betont sie - in ihrer Kapelle auf der Burg
eine Urkunde ausstellte. Siehe zum Beispiel im Anhang, Urkunden Nrn. 22-25.
1156 Reineri annales, MGH SS XVI, ad 1212, S. 665.
1157 Ebda.
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