Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

einzige  Chance,  dessen  niederlothringisches  Erbe  für  sein  Haus  zu  sichern,  in  einem
vertraglichen  Ausgleich  mit  dem  Lütticher  Bischof.  Eine  militärische  Durchsetzung
der  Ansprüche  seines  Sohnes  hätte  ihn  sowohl  zum  Gegner  des  Bischofs  als  auch
des  niederlothringischen  Herzogs  gemacht.  So  beschritt  er  den  Verhandlungsweg.
Von  Heinrich  von  Brabant  war  kein  Entgegenkommen  zu  erwarten,  denn  dieser
verfolgte  eigene  territorialpolitische  Ziele  im  Maasgebiet,  er  benötigte  Moha  und
Waleffe  als  Vorposten  gegen  den  Lütticher  Bischof.  Der  oberlothringische  Herzog
als  Herr  über  Moha  und  Waleffe  wäre  aus  der  Sicht  Heinrichs  von  Brabant  nicht
kalkulierbar  und  akzeptabel  gewesen.  Für  Herzog  Friedrich  bot  sich  folglich  nur  der
Bischof,  der  Bündnispartner  gegen  Heinrich  von  Brabant  benötigte,  als  erfolgversprechender
  Verhandlungspartner  an.  Unter  der  Vermittlung  des  Abtes  von
Haute-Seille  kam  es  schließlich  zwischen  Bischof  Hugo  auf  der  einen  Seite  und
Herzog  Friedrich  II.  von  Oberlothringen,  seinem  Sohn  Theobald  und  Gertrud  auf
der  anderen  Seite  noch  im  Ja  lue  1212  zu  einer  vertraglichen  Vereinbarung1152.  Der
Herzog  von  Oberlothringen,  sein  Sohn  und  Gertrud  erkannten  schließlich  die
Ansprüche  des  Lütticher  Bischofs  auf  Moha  und  Waleffe  an1153,  Die  genaue  Regelung
  bezüglich  der  strittigen  Besitzungen  wird  in  der  Urkunde  Herzog  Friedrichs
nicht  erwähnt,  sie  wird  aber  sicher  auf  der  ursprünglich  zwischen  Albert  II.  und
Bischof  Hugo  im  Jahre  1204  getroffenen  Vereinbarung1154  basiert  haben,  nämlich,
daß  eine  förmliche  Übertragung  von  Moha  und  Waleffe  an  den  Bischof  vorgenommen
  wurde,  der  die  genannten  Besitzungen  Gertrud  und  deren  Vormund  als
Lehen  zurückgab1155.  Herzog  Fnedrich  von  Oberlothringen  ist  im  Anschluß  an
diese  vertraglichen  Vereinbarungen  in  die  inzwischen  von  Bischof  Hugo  zustande
gebrachte  Koalition  gegen  Heinrich  von  Brabant  eingetreten.  So  hatte  der  Bischof
während  des  Waffenstillstandes  neben  dem  oberlothringischen  Herzog  noch  die
Unterstützung  des  französischen  Königs  und  des  Grafen  Ferrand  von  Flandern
gewinnen  könne1156.  Gegen  diese  wohl  übermächtige  Koalition  um  den  Lütticher
Bischof  schätzte  der  Brabanter  anscheinend  die  militärischen  Erfolgsaussichten  als
zu  gering  ein,  so  daß  er  sich  mit  dem  Lütticher  Bischof  verständigte  und  sich  zu
einem  vorläufigen  Friedensschluß  genötigt  sah.  Er  leistete  einen  eidlichen  Verzicht
auf  Moha  und  das  restliche  niederlothringische  Erbe  Alberts  II.  von  Dagsburg1157

1152  Bormans  u.  Schoolmeesters,  Cartulaire  1,  Nr.  106,  S.  168.  Die  Urkunde  ist  auch
inseriert  in  den  Bericht  Uber  die  Ereignisse  in  Vitae  Odiliae  liber  III  de  triumpho  S.
Lamberti  in  Steppes,  MGH  SS  XXV,  S.  173.
1153  Bormans  u.  Schoolmeesters,  Cartulaire  I,  Nr.  107,  S.  169:  ...  Noverint  universi  quod
nos  eletnosinam  illam  quam  comes  Albertus  de  Dauborc  fecit  ecclesie  Leodiensi  de
allodio  suo  de  Musau  et  Waleue  cum  omnibus  que  tam  in  familia  quam  in  aliis  rebus
ad  ipsum  allodium  pertinet,  ratam  habemus  et  approbamus,  sicut  continetur  in  carta
illa  quam  ecclesia  Leodiensis  inde  recepit  sigillo  dicti  Albero  comitis  corroboratam;  et
quicquid  in  carta  sepedicti  comitis  continetur,  promittimus  nos  bona  fide  observaturos.
1154  Siehe  dazu  oben,  S.  312  ff.
nss  Ais  Indiz  dafür,  daß  die  Regelung  in  diesem  Sinne  ausgefUhrt  wurde,  kann  man  werten,
daß  Gertrud  sich  nicht  nur  weiterhin  comitissa  ...de  Muhut  nannte,  sondern  auch  in
den  Jahren  1223/24  in  Moha  weilte  und  -  so  betont  sie  -  in  ihrer  Kapelle  auf  der  Burg
eine  Urkunde  ausstellte.  Siehe  zum  Beispiel  im  Anhang,  Urkunden  Nrn.  22-25.
1156  Reineri  annales,  MGH  SS  XVI,  ad  1212,  S.  665.
1157  Ebda.

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