Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

ihre  Mutter  während  Gertruds  Verlobungszeitraumes  noch  am  Leben  war1!42.
Gertrud  wird  aber  mit  Sicherheit  nach  dem  Tod  Alberts  II.  am  Hof  des  Herzogs  und
in  der  Nähe  von  dessen  Sohn,  ihres  Verlobten,  gewesen  sein,  wie  uns  zwei
Urkunden  aus  dem  Jahre  1212  zeigen.  In  beiden  Urkunden,  die  eine  von  Abt
Heinrich  von  Haute-Seille1142 1143,  die  andere  von  Herzog  Friedrich  II.  von  Oberlothringen1144,
  die  nach  dem  Tode  Alberts  II.  von  Dagsburg  ausgestellt  wurden1145,
wird  Theobald  als  menburdus1146 1147  bzw.  memburdusn47  von  Gertrud  genannt,  das
heißt,  daß  Theobald  als  ihr  Vogt  amtierte.  Beide  Urkunden  sind  Ausfluß  der
politischen  Situation  nach  dem  Tode  des  letzten  männlichen  Dagsburger  Grafen
und  dienten  der  Sicherung  des  Anspruches  des  Lütticher  Bischofs  auf  Moha  und
Waleffe.  Bischof  Hugo  von  Lüttich  ging  unmittelbar  nach  dem  Tode  Alberts  II.
daran,  endgültig  seine  Ansprüche  auf  Moha  und  Waleffe  durchzusetzen,  die  er  nie
aufgegeben  hatte1148.  Er  betrachtete  die  1204  mit  Albert  II.  getroffene  Vereinbarung
  über  die  Abtretung  von  Moha  und  Waleffe1149  immer  noch  als  gültig  und
schätzte  seine  Chancen,  diese  Ansprüche  durchzusetzen,  nun  als  günstig  ein,  da
Gertrud,  die  Tochter  und  Erbin  Alberts  II.,  erst  sechs  Jahre  alt  war.  Einen  seiner
Mitkonkurrenten  um  die  besagten  Ländereien,  den  niederlothringischen  Herzog
Heinrich  von  Brabant,  hatte  der  Bischof  zwar  schon  1206  zur  einstweiligen
Aufgabe  seiner  Ansprüche  bewogen1150,  doch  flammten  nach  dem  Tod  Alberts  II.
im  Mai  1212  die  Kämpfe  zwischen  Heinrich  I.  von  Brabant  und  Bischof  Hugo  von
Lüttich  wieder  auf.  Heinrich  I.  scheint  jetzt  erkannt  zu  haben,  daß  Hugo  den
wesentlich  günstigeren  Vertrag  mit  Albert  II.  abgeschlossen  hatte  und  erneuerte
seine  Ansprüche  auf  die  Dagsburger  Besitzungen  im  Maasgebiet  und  fiel  in  das
Lütticher  Territorium  ein,  belagerte  erfolgreich  Lüttich  und  verwüstete  die  Stadt.
Anschließend  wandte  er  sich  gegen  Moha  und  Waleffe,  konnte  jedoch  lediglich
Waleffe  besetzen1151.  In  diesen  politischen  Zusammenhang  sind  die  beiden  schon
genannten  Urkunden  von  Herzog  Friedrich  II.  und  Abt  Heinrich  von  Haute-Seille
einzuordnen.  Herzog  Friedrich  sali  nach  dem  Tode  Alberts  II.  von  Dagsburg  seine

1142 Siehe  dazu  oben,  S.  119.
1,43  Bormansu.  Schoolmeesters,  Cartulaire  I,  Nr.  106,  S.  168.
1144  Ebda.,  Nr.  107,  S.  169.
1145  Ebda.,  Nr.  106,  S.  168  u.  Nr.  107,  S.  169.  Die  Urkunden,  die  keine  Tages-  und
Monatsangabe  haben,  sind  sicher  nach  dem  Ableben  Alberts  II.  von  Dagsburg
ausgestellt,  wie  die  Formulierungen  Albertum  bone  metnorie  quondam  comitem  de
Dauborc  (ebda.,  Nr.  106,  S.  168)  und  Alberti  bone  metnorie  quondam  comitis  de
Dauborc  (ebda,  Nr.  107,  S.  169)  beweisen.  Die  Behauptung  von  Mohr,  Lothringen,  3.
Bd.,  S.  146,  Anm.  284,  die  Urkunde  sei  noch  zu  Lebzeiten  Alberts  II.  ausgestellt
worden,  entbehrt  somit  jeder  Grundlage.  Im  übrigen  widerspricht  sich  Mohr  selbst,  da
er  dieselben  Urkunden  an  anderer  Stelle  seines  Buches  zeitlich  richtig  einordnet,
nämlich  in  die  Zeit  der  Auseinandersetzungen  zwischen  dem  Lütticher  Bischof  und
Herzog  Heinrich  von  Brabant  um  das  Erbe  Alberts  II.,  die  nach  dessen  Tod  einsetzten
(ebda,  S.  47  u.  S.  147,  Anm.  302  u.  303).
1146  Bormansu.  Schoolmeesters,CartulaireI,  Nr.  106,  S.  168.
1147  Ebda.,  Nr.  107,  S.  169.
1148  Siehe  dazu  oben,  S.  317.
1149  Siehe  dazu  oben,  S.312  ff.
1150  Siehe  dazu  oben,  S.  317.
1151  Reinen  annales,  MGH  SS  XVI,  ad  1212,  S.  664.

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