10. Gertrud, die letzte Gräfin von Dagsburg
Der letzte Sproß des Dagsburger Geschlechtes, die Tochter Alberts II., Gertrud, war
auf Grund der obengenannten Faktoren zeit ihres kurzen Lebens ein Spielball der
unterschiedlichsten politischen Interessen gewesen. Vor allem in der Heiratspolitik
der verschiedenen Dynasten spielte sie eine wichtige Rolle, denn sie war als
einziges Kind Alberts II. von Dagsburg eine zukünftige Erbin von beträchtlichen
Besitzungen und somit eine begehrte Braut. Ihre letztlich drei Eheschließungen
wurden denn auch in mehreren Chroniken der Zeit erwähnt, ebenso wurde auf den
reichen Erbfall bei ihrem Tode hingewiesen1138 Als sie im Jahre 1225 im Alter von
19 Jahren starb, hat ihr Tod, da alle ihre drei Ehen kinderlos geblieben waren, die
größte territorialpolitische Umwälzung in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts
sowohl im Elsaß als auch in Ober- und Niederlothringen ausgelöst1139.
Viele Lebenszeugnisse von ihr haben sich indes nicht erhalten. So gibt es wenig
urkundliche Zeugnisse Gertruds. Erst 1221, vier Jahre vor ihrem Tod, ist sie als
selbständige Ausstellerin von eigenen Urkunden belegt114°, in Urkunden ihrer Ehemänner
wird sie öfters genannt1141.
Die Zeit bis 1220 - Die Ehe Gertruds mit Herzog Theobald I. von
Oberlothringen
Es ist nicht bekannt, wo Gertmd ihre ersten Lebensjahre verbracht hat. Ob sie bis
zum Tod ihres Vaters am Anfang des Jahres 1212 in dessen Obhut verblieb, oder ob
sie schon unmittelbar nach ihrer Verlobung an den oberlothringischen Herzogshof
kam, kann nicht geklärt werden. Man kann aus den Quellen auch nicht erkennen, ob
1138 Siehe Richen gesta Senonensis ecclesiae, MGH SS XXV, lib. IV, cap. 23, S. 312.
Contigit igitur eo tempore, ducem Lotoringie Theobaldum ab hac vita migrare, qui
sortitus fuerat filiam comitis de Daxporc in uxorem. ... Comes vero Campanie adhuc
adolescens audiens comitatum illum tam opulentum, relictam ducis Lotoringie accepit
in uxorem, et hoc causa comitatus. Set cum eam aliquandiu habuisset, quia sterilis
erat, eam repudiavit; ipsa vero comiti Lignigne nupsit. Richer widmet das komplette
23. Kapitel der Dagsburger Erbschaftsfrage. Siehe auch Albrici monachi Triumfontium
Chronicon, MGH SS XXIII, S. 916: Comilissa Gertrudis cum esset heres unica de
Daborch et de quodam castro Leodiensis dyocesis quod Musaeum dicitur cum
appenditiis, et esset primo ducissa Lotharingie, deinde comilissa Campanie, novissime
vero de Linengis comitissa, tandem moritur sine herede. - Gertruds kinderloser Tod
wird noch erwähnt bei Aegidii Aureaevallensis Gesta episcoporum Leodiensium,
MGH SS XXV, ed. J. Heller, lib. III, cap. 94, S. 119 (Anno Domini 1225. defuncta
sine liberis comitissa de Muhal Gertrude, que fuit filia comitis Alberti ), auch
Reineri annales, MGH SS XVI, S. 679 [Anno 1225 ... Defuncta sine liberis comitissa
de Muhal Gertrude, filia comitis Alberti). Reiner kennt übrigens nur die ersten beiden
Ehen Gertruds mit dem Herzog von Oberlothringen und dem Grafen von der
Champagne (ebda., S. 678).
! 139 Siehe dazu unten das Kap. 'Der Streit um die Dagsburger Erbschaft'.
1140 Zu den Urkunden, die Gertrud von Dagsburg ausgestellt hat, siehe oben, S. 131 f mit
Anm. 729.
1141 Siehe dazu unten S. 346 f. mit Anm. 1161 und im im Anhang, Urkunden Nr. 16 u 20.
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