Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

gesprochen  wird,  kann  man  konstatieren,  daß  um  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  mit
der  Herrschaft  Dagsburg  ein  territoriales  Gebilde  entstanden  war,  das  sich
unabhängig  neben  der  Vogtei  über  Andlau  etablieren  konnte1125 1126.  Somit  war  die
Entwicklung  von  den  Vogteirechten  hin  zur  Herrschaftsbildung  in  einem  Teil  des
gesamten  und  weitläufigen  dagsburgischen  Besitzkomplexes  schon  unter  Hugo
VIII.  erfolgreich  vollzogen.
Als  allgemeingültig  kann  man  feststellen,  daß  der  Weg  zur  Territorialisierung  von
anfänglich  disparaten  Adelsbesitzungen  über  das  Instrument  der  Vogtei  führte.
Inwieweit  der  Dagsburger  Graf  die  anderen  Vogteien,  die  er  in  seiner  Hand  vereinigen
  konnte,  im  Sinne  der  Herrschaftsbildung  zu  handhaben  wußte,  läßt  sich  auf
Grund  der  Quellensituation  heute  nicht  mehr  feststellen.  Die  Quellen  berichten  uns
von  keinerlei  Klagen,  die  zum  Beispiel  Übergriffe  des  Dagsburger  Grafen  auf
Klostergut  betrafen,  seitens  jener  geistlichen  Institutionen,  deren  Vogt  Hugo  VIII.
war.  Dies  mag  aber  mit  der  Zufälligkeit  der  Quellenüberlieferung  Zusammenhängen.
  Hugo  VIII.  wird  das  Instrument  der  Vogtei  mit  Sicherheit  als  geignetes
Mittel,  Territorialpolitik  zu  betreiben,  erkannt  und  auch  genutzt  haben,  was  aber
letztlich  mangels  Quellen  schwer  zu  beweisen  ist,  aber  durchaus  der  Praxis  der  Zeit
entsprach.  Der  Dagsburger  Gral'  wird  hierin  keine  Ausnahme  gebildet  haben.  Man
sieht  Hugo  VIII.  in  einigen  Urkunden  als  Vogt  für  verschiedene  Klöster  aktiv,  die
aber  die  üblichen  Rechtsgeschäfte  eines  Vogtes  beinhalten*  126.  Lediglich  anhand
einer  im  Jahre  1158  ausgestellten  Urkunde  des  Abtes  Erpho  von  Neuweiler1127
können  wir  erahnen,  daß  Hugo  VIII.  mittels  seiner  Stellung  als  Vogt  eigene  territorialpolitische
  Interessen  verfolgt  hat.  Hugo  VIII.  war  Hochvogt  des  an  der  Zinsei
bei  Dossenheim  gelegenen  alten  Benediktinerklosters  Neuweiler1128.  Er  war  nach
Neuweiler  gekommen,  um  den  Abt  und  Konvent  des  Klosters  zu  bitten,  daß  man
ihm  gegen  Leistung  eines  jährlichen  Zinses  einige  Wiesen  unterhalb  seiner  Burg
Warthenberg  auf  dem  Daubenschlagfelsen1129  überlassen  möge,  welche  zu  dem

1125  Dieser  Vorgang  scheint  hier  relativ  frlih  vonstatten  gegangen  zu  sein,  da  der  Begriff,
abgesehen  von  einer  Urkunde  der  Gräfin  Agnes  von  Langenstein  aus  dem  Jahre  1138,
erst  ab  Beginn  des  13.  Jahrhunderts  gängig  wird,  wie  H.  Büttner,  Andlauer  Besitz
und  Reichsgut,  S.  29  (im  Ndr.  S.  293),  ausfuhrt.
1126  Siehe  unten  im  Kap.  'Vogteien'  die  Art.  zu  'Altorf/Altdorf',  'Andlau',  'Erstein'  und
'Herbitzheim'.
1,27  Die  Urkunde  ist  abgedruckt  bei  Würdtwein,  9.  Bd.,  Nr  187,  S.  365  ff.;  weiterer
Druck  bei  SCHÖPFLIN,  Alsatia  diplomatica  I,  Nr.  298,  S.  247  f.;  die  Urkunde  wurde
nach  dem  9.  März  des  Jahres  1158  ausgestellt.  Der  terminus  post  quem  fUr  die
Ausstellung  ergibt  sich  aus  der  folgenden  Angabe  in  der  Urkunde:  Factum  est  autern
hoc  Cyrographum  anno  ab  incarnatione  domini  millesimo,  centesimo  quinquagesitno
octavo,  regnante  glorioso  Cesare  Friderico,  anno  regtii  ejus  septimo  (Würdtwein,  9.
Bd.,  Nr.  187,  S.  366)  und  dem  Zeitpunkt  des  Regierungsantritts  von  Friedrich  I.  am  9.
März  1152.  Das  siebente  Regierungsjahr  begann  folglich  am  9.  März  1158.
1128  Zu  der  Vogtei  Uber  Neuweiler  siehe  unten  im  Kap.  'Vogteien'  den  Art.  'Neuwiller-les-Saverne/Neuweiler'.

1129  Zu  der  Burg  auf  dem  Daubenschlagfelsen  siehe  unten  im  Kap.  'Besitzungen'  den  Art.
'Warthenberg'.

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