Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

bedeutende  Wehranlagen  im  oberlothringisch-elsässischen  Raum  dar.  Im  niederlothringischen
  Herzogtum  sind  uns  mit  Moha  und  Waleffe  zwar  lediglich  zwei
Burganlagen  im  Besitz  der  Dagsburger  bekannt1120,  sie  bildeten  jedoch  wichtige
Stützpunkte  in  diesem  von  den  einzelnen  Dynasten  heftig  umworbenen  Gebiet.
So  besaßen  die  Dagsburger  Grafen  um  die  Wende  vom  12.  zum  13.  Jahrhundert
eine  stattliche  Anzahl  von  Burgen,  die  sie  durchaus  befähigten,  in  dem  territorialpolitischen
  Konzert  der  elsässischen,  ober-  und  niederlothringischen  Dynasten  ein
gewichtiges  Wort  mitzureden,  und  die  Grafen  hatten  nicht  geringe  Chancen,  im
Laufe  der  Zeit  sich  selbst  territorial  strukturierte  Besitzkomplexe  aufzubauen.
Allerdings  läßt  uns  die  weitläufige  räumliche  Aufteilung  der  Burgen  auch  einen
eher  kontraproduktiven  Effekt  erkennen,  nämlich,  daß  großer  Streubesitz  vorhanden
war,  der  einer  erfolgreichen  Territorialpolitik  entgegenstand.  Eis  haben  sich  binnen
weniger  Jahrzehnte  alle  weitergehenden  territorialpolitischen  Pläne  Alberts  II.
zerschlagen.  Dies  lag  aber  hauptsächlich  an  der  -  nicht  vorhersehbaren  -  Söhnelosigkeit
  des  Dagsburger  Grafen.  Die  Aufteilung  der  reichen  Besitzungen  und
Burgen  setzte  dann  auch  sofort  nach  dem  frühen  Tod  der  Tochter  Alberts  II.  im
Jahre  1225  ein.

Herrschaftsbildung  unter  Hugo  VIII.
Unter  Hugo  VIII.  war  die  Herrschaftsbildung  in  den  gräflich-dagsburgischen
Ländereien  ein  gutes  Stück  vorangekommen,  wie  sich  gerade  am  Beispiel  der
Besitzungen  in  der  Grafschalt  Dagsburg  selbst  ablesen  läßt.  So  konnte  man  Mitte
des  12.  Jahrhunderts  schon  von  der  Herrschaft  Dagsburg  sprechen,  wie  bereits
Heinrich  Büttner  erkannt  hat1121.  Diesen  Umstand  erhellt  uns  eine  Urkunde  Hugos
VIII.  von  Dagsburg  aus  dem  Jahre  1159,  mittels  welcher  der  Graf  beurkundet,  daß
er  an  die  Zisterzienserabtei  Haute-Seille  das  Weide-  und  Holzrecht  in  omni
dominatione  de  Dasborc  ceterisque  dominationibus  meis  gegeben  hat1122.
Ursprünglich  waren  die  Rechte  im  sogenannten  Dagsburger  Forst  von  der  Vogtei
über  die  Abtei  Andlau  abhängig,  die  seit  alters  her  im  Besitz  dieses  ausgedehnten
Waldgebietes  war1123.  Da  die  Dagsburger  Grafen  die  Vögte  der  Andlauer  Abtei
waren1124,  standen  ihnen  natürlich  auch  die  Rechte  am  Dagsburger  Forst  zu.
Gerade  weil  in  der  Urkunde  von  1159  von  Besitz  in  dominatione  de  Dasborc

1120  Zu  Moha  und  Waleffe  siehe  unten  im  Kap.  'Besitzungen'  die  Art.  'Moha'  und  'Vieux-Waleffe'.

1121  H.  BÜTTNER,  Andlauer  Besitz  und  Reichsgut,  Vorbemerkung  zu  der  Urkunde  Nr.  3,  S.
29  (im  Ndr.  S.  293).
1122  Urkunde,  abgedruckt  ebda.,  Nr.  3,  S.  29  f.  (im  Ndr.  S.  293  f.):  Hugo  comes  Metensium
...  Notum  sit  omni  generationi  donasse  me  deo  monachis  et  fratribus  de  Alta  Silva
libertatem  perpetuo  in  omni  dominatione  de  Dasborc  ceterisque  dominationibus  meis
ad  omnes  usus  necessarios,  ad  pastum  videlicet  animalium  universorum,  ad  ignem  et
ad  edificia  domorum  suarum.
1123  Ebda,  S.  29  (im  Ndr.  S.  293);  vgl.  auch  Ders.,  Andlau  und  der  Dagsburger  Wald,  S.
27  (im  Ndr.  S.  281).
1124  Siehe  dazu  ausführlich  unten  im  Kap.  'Vogteien'  den  Art.  'Andlau*.

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