Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

9. Burgenpolitik  -  Herrschaftsbildung  -  .Territorialpolitik
1100-1212
Burgenausbau  der  Dagsburger  Grafen  im  12.  Jahrhundert
Ein  Machtinstrument,  um  die  Herrschaft  von  Königen,  Bischöfen  oder  Adclsfamilien
  über  bestimmte  Gebiete  oder  Landstriche  zu  sichern,  stellten  im  hohen
Mittelalter  zweifellos  Burgen  dar.  In  dem  Bestreben,  möglichst  viele  dieser  wehrhaften
  Gebäude  für  ihre  politischen  Zwecke  nutzen  zu  können,  dürften  die  Grafen
von  Dagsburg  keine  Ausnahme  dargestellt  haben.  François  Rapp  hat  nun  vor
einigen  Jahren  die  These  aufgestellt,  daß  die  Grafen  von  Dagsburg-Egisheim
zwischen  Hoh-Egisheim  und  der  Dagsburg  eine  regelrechte  Burgenkette  errichtet
hatten,  welche  im  Kampf  um  die  Vorherrschaft  im  Elsaß  ein  wichtiges
Machtinstrument  bedeutete1081.  Die  Aktivitäten  von  Herzog  Friedrich  II.  von
Schwaben  im  Elsaß  in  den  Jahren  zwischen  1114  und  1118  im  Dienste  des
Salierkaisers  und  auch  diejenigen  Kaiser  Friedrich  Barbarossas  seien  als  Antwort
auf  dieses  Burgensystem  zu  verstehen1082.
François  Rapps  These  muß  einer  kritischen  Betrachtung  unterzogen  werden,  da
nicht  alle  Burgen,  von  denen  er  behauptet,  sie  seien  dagsburg-egisheimische
Gründungen,  von  diesen  Grafen  auch  wirklich  erbaut  worden  sind.  So  weist  Rapp
die  Burgen  Rappoltstein,  Hohenstein,  Nideck  und  Ringelstein  als  Besitzungen
dieses  Grafengeschlechtes  aus1083,  was  sich  für  Rappoltstein,  Hohenstein  und
Nideck  durch  Quellen  nicht  belegen  läßt1084  oder,  wie  im  Falle  von  Ringelstein,
sich  als  definitiv  nicht  richtig  herausstellt.  So  läßt  sich  z.  B.  für  die  Burg  Ringelstein,
  die  in  der  älteren  Forschung  immer  als  dagsburgischer  Besitz  bezeichnet
wurde,  bei  exakter  Interpretation  der  Quellen  nachweisen,  daß  sie  dem  Straßburger
Bischof  gehörte  und  von  Vasallen  des  Bischofs  besetzt  war,  wie  besonders  die
Forschungen  von  Bernhard  Metz  und  Thomas  Biller  erwiesen  haben1085.  Letztlich

1081  F.  Rapp,  Zur  Geschichte  der  Burgen  im  Elsaß  mit  besonderer  Berücksichtigung  der
Ganerbschaften  und  der  Burgfrieden,  in:  Die  Burgen  im  deutschen  Sprachraum.  Ihre
rechts-  und  verfassungsgeschichtliche  Bedeutung,  2.  Teil,  hrsg.  v.  H.  Patze(=  VuF
19),  Sigmaringen  1976,  S.  229  f.
1082  Ebda.,  S.  230.
!083  Ebda.
1084  Zu  Rappoltstein  siehe  Clauss,  Wörterbuch,  S.  864  ff.  -  Zu  Hohenstein  siehe  allg.
CLAUSS,  Wörterbuch,  S.  486.  Für  die  Besitzfrage  ist  eine  Urkunde  König  Heinrichs
(VII.)  vom  28.  November  1226  von  Interesse.  Den  Brüdern  Heinrich  und  Albert  von
Hohenstein  sollte  vom  Straßburger  Bischof  die  diesem  von  König  Heinrich  (VII.)  im
Zusammenhang  mit  den  Streitigkeiten  um  das  Dagsburger  Erbe  verpfändete  Burg
Wichersheim,  sozusagen  als  neutrale  Personen,  zur  Bewahrung  übergeben  werden
(BÖHMER,  Acta,  Nr.  319,  S.  279  f.;  siehe  RegBfeStr.  II,  Nr.  921,  S.  45).  Dieser
Umstand  spricht  m.  E.  dafür,  daß  Albert  und  Heinrich  von  Hohenstein,  und  somit  auch
ihre  Burg,  nicht  mit  dem  Dagsburger  Erbe  in  Verbindung  zu  bringen  sind  -  Nideck  war
Besitz  des  Straßburger  Bistums.  Siehe  Urkundenbuch  der  Stadt  Straßburg  1.  Bd.,  Nr.
552,  S.  419  f.  Vgl.  dazu  Clauss,  Wörterbuch,  S.  757.
1085  B.  METZ,  Le  château  de  Ringelstein  -  Étude  historique,  in:  Études  médiévales.
Archéologie  et  histoire  3,  Saverne  1985,  S.  41-66  u.  B  il  J.er  u.  Metz,  Anfänge,  S.  261;
siehe  dazu  unten  im  Kap.  'Fälschlich  zugewiesene  Besitzungen'  den  Art.  'Ringelstein'.

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