Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Murbach  ausgestellt  worden,  und  es  liegt  nahe,  daß  bei  dieser  Rechtshandlung  ein
Etichonennachfahre  als  Supplikant  auftritt.  Auffallend  ist  schließlich  noch  der
Umstand,  daß  in  der  Straßburger  Urkunde  ebenfalls  noch  ein  Eberhard,  sicher  auch
von  gräflichem  Range,  in  der  oben  zitierten  Supplikantenliste  auftaucht.  Dürfen  wir
in  diesem  Eberhard  einen  Verwandten  Hugos,  gar  dessen  Vater  oder  Bruder
erblicken?  Dies  ist  letztlich  nicht  zu  beantworten,  der  Name  Eberhard  indes  deutet
auf  eine  Verwandtschaft  zu  Hugo  hin.
Hugo  I.  begegnet  uns  schließlich  nochmals  in  einem  Verzeichnis  von  Gütern,  die
dem  Straßburger  Stift  St.  Thomas  geschenkt  worden  waren.  Es  handelt  sich  um
jenen  auf  Hohenburg  wohnenden  Grafen  Hugo,  der  dem  Stift  die  beiden  Dörfer
Kippenheim  und  Kippenheimsweiler  schenkt:  in  vico  autem  Kippenheim  curtem  1
et  dimidiam  partem  cecclesice  ejusdem  vici  et  villulam  Langisesuuilare  de  Hugone
comite  Hohenhurc  regnante  prefatus  Rihuuinus  episcopus  conquisierat  et  fratribus
tradiderafö1.  Wiegand  gibt  in  seinem  Register  an,  daß  dieser  Graf  Hugo  nach  1007
gestorben  ist86 88.  Er  beruft  sich  augenscheinlich  auf  die  präsentische  Form  des
Partizips  regnante  und  zieht  daraus  wohl  den  Schluß,  daß  der  Graf  Hugo  zur  Zeit
der  Erstellung  des  Güterverzeichnisses,  also  nach  1007,  noch  am  Leben  war.  Die
Unrichtigkeit  dieser  Angabe  ergibt  sich  indes  eindeutig  durch  die  Erwähnung  des
Straßburger  Bischofs  Richwin,  der  die  beiden  Dörfer  von  Graf  Hugo  erworben  und
St.  Thomas  übertragen  hat.  Richwin  war  aber  von  913  bis  933  Bischof  von
Straßburg89 90,  so  daß  natürlich  der  Zeitpunkt  der  Güterübertragung  zwischen  913  und
933  anzusetzen  und  somit  auch  die  Lebenszeit  des  besagten  Grafen  Hugo  in  das
erste  Drittel  des  10.  Jahrhunderts  zu  datieren  ist.
Daß  dieser  Graf  Hugo,  der  auf  Hohenburg  residierte,  mit  Hugo  I.  identisch  ist,  wird
zusätzlich  nicht  nur  durch  die  chronologische  Übereinstimmung  wahrscheinlich
gemacht,  sondern  auch  durch  den  Umstand,  daß  Hohenburg  bekanntlich  alter
Etichonenbesitz  war90.  Wann  Hugo  I.  gestorben  ist,  läßt  sich  auf  Grund  fehlender
Quellenzeugnisse  mcht  genau  bestimmen.  Ob  er  schon  um  940  nicht  mehr  am
Leben  ist,  wie  die  Forschung  allgemein  annimmt91 92,  ist  nicht  zu  belegen.  Wir  finden
ihn  noch  sicher  931  bezeugt.  Er  tritt  in  diesem  Jahr  in  der  schon  oben  diskutierten
Privaturkunde  für  St.  Felix  und  Regula  in  Zürich  sozusagen  als  Nachfolger  seines
Vaters  auf92.  Nach  diesem  Zeitpunkt  tritt  Hugo  I.  in  den  Quellen  nicht  mehr  in
Erscheinung.  Allerdings  könnte  dieses  Verschwinden  aus  den  Quellen  auch  mit
einer  Notiz  aus  der  Vita  S.  Deicoli  Zusammenhängen,  in  der  behauptet  wird,  Hugo

86  Ebda,  S.  16.
87  Das  GUterverzeichnis  ist  abgedruckt  bei  Wiegand,  Urkundenbuch  I,  Nr.  52,  S.  43  ff.,
Zitat  S.  44;  RegBfeStr.  I,  Nr.  130,  S  244  f.
88  Wiegand,  Urkundenbuch  I,  S.  523.
89  Siehe  RegBfeStr.  I,  Nrn.  121-132,  S.  243  ff.  Wiegand,  Urkundenbuch  I,  Nr.  52,  S.  43,
Anm.  2,  gibt  in  einer  Anmerkung  zu  diesem  Güterverzeichnis  die  Regierungszeit
Rich  wins  unrichtig  mit  916-932  an.
90  Zu  Hohenburg  siehe  unten  im  Kap.  'Besitzungen'  den  Art.  'Hohenburg'.
91  Vgl.  Vollmer,  Etichonen,  S.  178;  Böhmer-Zimmermann,  Register,  S.  228.
92  Siehe  oben,  S.  14  u.  Anm.  63.

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