Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Herzog  Friedrich  von  Oberlothringen  als  Zeuge1020,  mit  dem  Albert  II.  ein  Jahr
zuvor  die  Eheabmachung  für  seine  Tochter  getroffen  hatte,  so  daß  sich  im
gemeinsamen  Auftreten  des  Herzogs  und  des  Grafen  die  politische  Annäherung  der
beiden  Häuser  und  deren  staufische  Ausrichtung  widerspiegelt.  Albert  ist  sicher
auch  weiterhin  bis  zur  Ermordung  Philipps  auf  seiten  des  Staufers  geblieben.  Ihm
wird  der  politische  und  militärische  Niedergang  Ottos  IV.1021  nicht  entgangen  sein.
Bedenkt  man,  daß  der  Dagsburger  ursprünglich  zu  den  Wählern  Ottos  IV.  gezählt
und  sogar  mit  Friedrich  Emich  von  Leiningen  an  der  Spitze  der  Delegation
gestanden  hat,  die  den  Welfen  zur  Königswahl  nach  Deutschland  geleitete,  so  fällt
auf,  daß  Albert  auch  nach  der  Ermordung  Philipps  von  Schwaben  iticht  mehr  in  der
Umgebung  Ottos  IV.  zu  finden  war.  Er  wird  weder  als  Zeuge  in  den  Urkunden  des
Welfen  genannt,  noch  beteiligte  er  sich  1209  an  dessen  Italienzug,  der  als
vorrangiges  Ziel  die  Erlangung  der  Kaiserkrone  für  Otto  IV.  hatte.  Es  ist  möglich,
daß  er  sich  in  seinem  fortgeschrittenen  Alter  nicht  mehr  den  Strapazen  eines
Italienzuges  aussetzen  wollte.
Ebenso  taucht  er  in  den  Zeugenlisten  der  Urkunden  anderer  Fürsten  kaum  noch  auf
Im  Jahre  1208  wird  er  lediglich  in  zwei  Urkunden  genannt1022  Er  fungierte  zum
einen  als  Zeuge  in  einer  Urkunde  des  Straßburger  Bischofs  Heinrich,  die  vor  dem  6.
Dezember  1208  in  Hagenau  ausgestellt  wurde,  mittels  der  der  Bischof  beurkundete,
  daß  eine  Ministerialin  namens  Bertradis  von  Nußdorf  ihre  Zugehörigkeit
zur  Straßburger  Ministerialitat  erwiesen  habe1023.  Zum  zweiten  wird  Albert  II.
schließlich  in  dem  oben  schon  erwähnten  Friedensvertrag  zwischen  Herzog
Friedrich  II.  von  Oberlothringen  und  dessen  Schwiegervater,  dem  Grafen  Theobald
von  Bar,  vom  2.  November  1208  erwähnt.  Herzog  Friedrich  mußte  seinem
Schwiegervater  versprechen,  daß  er,  seine  Brüder  oder  seine  Leute  den  Frieden
nicht  durch  kriegerische  Handlungen  brechen  dürften,  anderenfalls  müßten  sich  die
Friedensbrecher  dem  Grafen  und  nächst  ihm  seinem  Sohn  durch  Leisten  des
Mannschaftseides  verpflichten.  Von  dieser  Bedingung  seien  jedoch  der  Graf  von
Dagsburg,  der  durch  die  Eheverabredung  ihrer  beider  Kinder  zum  Verbündeten  des
Herzogs  geworden  w'ar,  und  noch  weitere  namentlich  aufgeführte  Grafen
ausgenommen.  Falls  diese  gegen  den  Grafen  von  Bar  vorgingen,  sollte  der  Friede
nicht  als  gebrochen  angesehen  werden,  sondern  der  Fierzog  hätte  den  Grafen  von

1020  Muratori,  Delle  antichità  Estensi  de  Italiane,  1.  Bd.,  S.  381  f  ;  Böhmer-Ficker  V,l,
Nr.  150.
1021  Zur  politischen  Lage  Ottos  IV.  in  den  Jahren  1204-1208  siehe  Hücker,  Otto  IV.,
S.  78-94.
1022  Bei  Verkooren,  Inventane  11,1,  S.  41,  wird  noch  eine  Urkunde  von  Herzog  Heinrich
I.  von  Brabant  aus  dem  Jahre  1210  im  Regest  angegeben,  in  der  Albert  II.  von
Dagsburg  als  Zeuge  auftritt.  Allerdings  wird  in  dieser  Urkunde  zwischen  mehreren
Handlungen  differenziert  und  demnach  zwei  Zeugenreihen  aufgeführt.  Albert  wird  als
Handlungszeuge  in  der  ersten  Reihe  genannt,  so  daß  es  zweifelhaft  erscheint,  daß  er
bei  Beurkundung  des  Rechtsgeschäftes  1210  anwesend  war.  Die  in  chartularer
Abschrift  im  ARG  in  Brüssel  vorhandene  Urkunde  lag  mir  noch  nicht  vor,  so  daß  die
Behandlung  dieser  Frage  einer  späteren  Untersuchung  Vorbehalten  bleiben  muß.
1023  Druck  bei  Würdtwein,  10.  Bd„  Nr.  82,  S.  225  f.;  Regest:  RegBfeStr.  II,  Nr.  764,  S.  6.

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