Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Geburt  -  oder  bevorstehende  Geburt  -  eines  Kindes  von  Albert  bekannt  wurde  sich
eine  Bestätigung  seiner  Anrechte  auf  Moha  und  Waleffe  von  Papst  Innozenz  III.
hatte  geben  lassen998,  um  seine  Ansprüche  auf  eine  solide  Rechtsbasis  zu  stellen.
Zudem  ließ  er  sich  nach  dem  Tode  Alberts  im  Jahre  1212  durch  zwei  Urkunden,  die
eine  von  Abt  Heinrich  von  Haute-Seille,  die  andere  von  Herzog  Friedrich  II.  von
Oberlothringen  ausgestellt,  bestätigen,  daß  er  der  Lehensherr  von  Moha  und
Waleffe  sei999.  Erst  1212  dürfte  Heinrich  I.  von  Brabant  die  ganze  Tragweite  seines
einstigen  Verzichtes  auf  Moha  und  Waleffe  deutlich  geworden  sein.  Folglich  kam
es  um  diese  Besitzungen  erneut  zu  Auseinandersetzungen  zwischen  Heinrich  von
Brabant  und  dem  Lütticher  Bischof1000.

Der  Ehekontrakt
Albert  II.  hatte  wohl  selbst  nicht  mehr  mit  leiblichen  Nachkommen  gerechnet,  wie
die  obenerwähnten  Verträge  mit  dem  Lütticher  Bischof  und  mit  Heinrich  von
Brabant  zeigen.  Jetzt  aber  ging  es  darum,  seiner  Tochter,  die  den  Namen  Gertrud
erhielt,  den  dagsburgisehen  Besitz  zu  erhalten,  indem  er  sie  an  einen  Dynasten
verheiratete,  der  Macht  genug  besaß,  Gertruds  Erbe  gegenüber  anderweitigen
Ansprüchen,  notfalls  mit  Waffengewalt,  zu  sichern  und  ihre  Rechte  durchzusetzen.
Wie  berechtigt  diese  Sorge  war,  zeigen  die  genannten  Auseinandersetzungen  um
Moha,  die  nach  dem  Tode  Alberts  II.  einsetzten.  Der  Dagsburger  Graf  war  schon
betagt,  und  er  wußte,  daß  nicht  mehr  viel  Zeit  blieb,  einen  geeigneten  Ehemann  für
Gertrud  zu  finden.  Allerdings  dürfte  dies  nicht  besonders  schwer  gewesen  sein,  da
Gertrud  bei  der  Bejahrtheit  ihres  Vaters  wohl  die  alleinige  Erbin  von  dessen
vielfältigen  Besitzungen  und  somit  eine  begehrte  Braut  gewesen  war.  Ungefähr  ein
halbes  Jahr  nach  der  Geburt  von  Gertrud  traf  nun  ihr  Vater  mit  dem  neuen  Herzog
Friedrich  II.  von  Oberlothringen  eine  Abmachung  über  die  Verheiratung  ihrer
Kinder1001.  Albert  II.  erhielt  dafür  die  Burg  Diedersdorf  (Thicourt),  die  auch  schon
das  Interesse  von  Alberts  Neffen,  Herzog  Heinrich  von  Brabant,  erregt  hatte,  und
für  deren  Erwerbung  Albert  II.  seinem  Neffen  in  dem  jetzt  ja  hinfälligen,  vor  1204
geschlossenen  Erbschaftsvertrag  seine  Unterstützung  zugesagt  hatte1002.  Albert  II.
erwarb  nun  also  selbst  von  Herzog  Friedrich  II.  von  Oberlothringen  die  Burg
Diedersdorf  mit  allem  Zubehör  unter  der  Bedingung,  daß  nach  Alberts  Tod  Gertrud
und  deren  Ehemann  Theobald  von  Oberlothringen  die  Burg  erben  sollten1003.

998  Siehe  oben,  S.  316  mit  Anm.  991.
999  Bormans  u.  Schoolmeesters,  Cartulaire  I,  Nr.  106,  S.  168  und  Nr.  107,  S.  169.
i°oo  Reineri  annales,  MGH  SS  XVI,  ad  1212,  S.  664  f.;  zum  Ganzen  siehe  unten  das  Kap.
'Die  Zeit  bis  1220  -  Die  Ehe  Gertruds  mit  Herzog  Theobald  von  Oberlothringen'.
toot  Druck  bei  EXeterlen,  Le  fonds  lorrain,  Nr.  2,  S.  47,  Regest  bei  LXivernoy,  Catalogue,
Nr.  221,  S.  151  f.
1002  Siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  13.
1003  Urkunde  in:  Dieterlen,  Le  fonds  lorrain,  Nr.  2,  S.  47:  Notum  vobis  jacimus,  quod  nos
liberos  nostros  Theobaldum  et  Gertrudem  ...fide  utrinque  data  et  iuramento  adhibito
matrimonio  copulavimus  sub  tali  dumtaxat  conventione,  quod  ego  Fredericus  dux
Lotharingiae  castrum  Tyecort  cum  appenditiis  comiti  Alberto  de  Dasbor  reddidi  et
heredibus  nostris  libere  cum  appenditiis  suis  possidendum  ita  tamen,  quod  comes

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